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Lebenssituation mit dem MCS-Syndrom in der Schweiz (Text leicht gekürzt)

Dienstag, 14. Dezember 2004

Sehr geehrter Herr Beeler

Wir danken für Ihre Zuschrift und dürfen Ihnen einige allgemeine Auskünfte geben.
Die Diagnose MCS-Syndrom ist nach der statistischen Systematik der WHO dem Schlüssel „ICD 10 T 78.4“ zuzuordnen. Andere Krankheiten wie Wahnerkrankungen, Angststörungen, psychosomatische Erkrankungen, einfache Allergien gehören nicht zum MCS-Syndrom. Dies ergibt sich sowohl aus der Empfehlung des „Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit“ der WHO, der UNEP und der ILO, aus dem Jahr 1996, wie auch aus den „MCS-Fallkriterien“ des deutschen Bundesgesundheitsamtes (Robert-Koch-Institut).
In Deutschland kann die Diagnose MCS-Syndrom gem. eines Beschlusses des Sachverständigenrates Versorgungsmedizin im Bundesministerium für Arbeit als Behinderung i.S. des Schwerbehindertenrechtes anerkannt werden. Uns liegt auch ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichtes vor.
Als Ergebnis einer multizentrischen Studie hat das deutsche Umweltbundesamt darauf hingewiesen, dass es sich beim MCS-Syndrom um eine schwere chronische Erkrankung handelt und eine kausale Therapie nicht bekannt sei. Geruchsempfindlichkeit werde häufig beobachtet.
Seltene Krankheiten finden sich grundsätzlich nicht in ärztlichen Standardlehrbüchern, nicht in der Kurzfassung der ICD 10 (sondern nur im offiziellen Diagnose-Thesaurus) und auch nicht in den sogen. „Anhaltspunkten“ zur Bewertung von Behinderungen.
Es gilt das Prinzip, dass symptomauslösende Trigger tunlichst zu meiden sind.
Behinderte haben Anspruch auf behindertengerechten Wohnraum (§ 55 SGB IX).
Einen Pflegebedürftigen darf man in Deutschland solange nicht aus einem Pflegeheim werfen, wie man nicht ein anderes gefunden hat.
Mangelnde Rücksicht auf eine Krankheit durch einen Vermieter gilt in Deutschland als sittenwidrig i.S. des Zivilgesetzbuches.
Die Räumung einer Wohnung für diese Menschen stellt u.E. eine besondere Härte dar, weil dieser Personenkreis nicht einfach auf eine Sozialwohnung (mit älterer Bausubstanz oder nachteiligen Einwirkungen, z.B. auch Lärm) verwiesen werden kann.
Gutachter, die diese Grundsätze und die „MCS-Fallkriterien“ nicht beachten, gelten als unseriös (befangen vor Gericht).
Wir sind als Bundesorganisation für diese Krankheit nach dem Gesetzbuch der Gesetz. Krankenversicherung (SGB V) auf Bundesebene von allen Krankenkassenverbänden mit Bescheid anerkannt und wir erhalten unsere Verwaltungskosten von diesen Krankenkassen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen
Heinz A. Guth, Bundesvorstand (E-Mail: zentrale@dgmcs.de)
Deutsche Gesellschaft Multiple-Chemical-Sensitivity e.V.

 

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