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Sabotage des Internet-Zugangs und Lahmlegung des gesamten E-Mails Verkehrs

Zum Jahreswechsel 2003/04 hatte der Internet-Provider Bluewin ohne Vorankündigung den Internetzugang der Mythen-Post gesperrt. Das heisst: ein Zugang ins Internet war nicht mehr möglich, ebenso keine Aktualisierung der Online-Zeitschrift. Zudem bedeutete es Lahmlegung jeglichen E-Mail-Verkehrs. Wohlgemerkt: Der Firmensitz der Mythen-Post befindet sich nicht in der ehemaligen DDR, der Ex-Sowjetunion, in Bulgarien, Afrika oder Südamerika, sondern – wie man immer wieder hört – in der Urstätte der Freiheit und Demokratie: Schwyz (Schweiz).

Lesen Sie im folgenden den Brief von Herausgeber Urs Beeler an die Direktion der Bluewin AG:

 

Mythen-Post Bluewin AG
Urs Beeler Direktion
Postfach 7 Hardturmstr. 3 / PF 756
6431 Schwyz 8037 Zürich
Tel./Fax 041 811 20 77 EINSCHREIBEN

 

Willkürliche Sperrung eines Internetzugangs

Schwyz, den 15.1.04

Sehr geehrte Damen und Herren

Zwischen der Bluewin AG und mir bzw. der Mythen-Post besteht seit Jahren ein Vertrag für die Nutzung eines Internet-Zugangs. Bis zum nachfolgenden Vorfall bin ich mit Bluewin – bis auf eine einzige Ausnahme – sehr zufrieden gewesen.

Schilderung des Sachverhalts
Am 31.12.03 will ich ins Internet. Ich starte auf einem Apple Macintosh G4 meinen Browser Netscape 4.5. Ein Zugang ins Internet ist jedoch nicht möglich; es erscheint die Fehlermeldung „Prüfung fehlgeschlagen“ und der Hinweis, dass ev. zu wenig Systemressourcen zur Verfügung stünden. In der Folge checke ich das System, finde aber keinen Fehler. Auch Kabel, Anschlüsse etc. werden überprüft. Es erfolgen Neustarts sowie ein Versuch mit einer anderen Maschine. Ein Zugang ist nicht möglich. „Möglicherweise ist das Netz überlastet oder es trat eine technische Panne auf. Das kann passieren“, denke ich mir.

Als ich am 1.1.04 erneut versuche, ins Internet zu gelangen, funktioniert es wieder nicht. Es erscheint abermals die Fehlermeldung „Prüfung fehlgeschlagen“.
Zwei Tage kein Internetzugang – das ist ungewöhnlich. In der Folge rufe ich die kostenpflichtige Bluewin-Hotline unter Tel.-Nr. 0844844884 an. Dort werde ich mit einem Herrn M.G. verbunden. Dieser meint, dass ich möglicherweise die Zugangsnummer auf 107410840840111 ändern müsse. Ich gebe ihm zur Antwort, dass ich vagen Auskünften gegenüber prinzipiell sehr skeptisch eingestellt sei. Bisher habe der Zugang mit sämtlichen Maschinen problemlos funktioniert. Ich sei ein konservativer User. Wenn die Grundeinstellungen einmal definiert seien, würde nichts mehr daran geändert, weil dies nur zu unnötigen und oft zeitaufwendigen Komplikationen führen könne. [Anmerkung: SEHR RICHTIG!] Ich sei der Meinung, dass das vorliegende Problem weniger bei mir als vielmehr bei Bluewin liege. Denn ich hätte – wie erwähnt – absolute Gewissheit, dass bei den Internet-Zugängen an den Geräten in meinem Büro nichts verstellt worden sei. Ich betonte abermals mit Nachruck, dass ich nicht auf irgendwelchen fremden (und unbegründeten) Verdacht hin Grundeinstellungen (die bis anhin einwandfrei funktionierten) ändern würde – und im Nachhinein stelle sich dann heraus, dass das Problem ganz woanders liege. [Anmekrung: Ebenfalls sehr richtig!] Ich verwies auf eine ähnliche Erfahrung mit Bluewin, die seinerzeit auf einer Maschine zu einem Verlust von E-Mails im dort installierten Messenger (von Netscape) führte, weil ich damals den Anweisungen des betreffenden Kundenbetreuers unkritisch folgte. (Der damalige Kundenberater war sehr höflich und entschuldigte sich in aller Form für den Fehler. Ihm war das Ganze überhaupt nicht recht.)

Gesperrter Internetzugang – ohne vorherige Rücksprache!
Als ich in meiner Haltung zurecht konsequent bleibe, nimmt Herr M.G. technische Rücksprache und stellte fest, dass mein resp. der Mythen-Post-Internetzugang gesperrt worden ist! Ich bin völlig überrascht und frage, was das solle. Von meinem Büro aus Schwyz aus würden Spams verschickt und deswegen sei der Internetzugang gesperrt worden, höre ich. [Anmerkung: In einem solchen Fall wäre es wohl klüger und ebenso kundenfreundlicher, man würde den Kunden in der Sache ZUERST informieren!] Möglicherweise befinde sich auf meinem Computer ein Trojaner, welche für diesen Versand verantwortlich sei. Herr G. fragt mich dann, ob ich über einen Virenschutz verfüge. „Ja“, gebe ich zur Antwort. Auf meiner Maschine ist xy installiert – mit jeweils den neusten Live-Updates.

Vorsicht mit Spekulationen – Fakten bringen!

  1. Bei Telefonauskünften sollten sich Kundenberater an die Fakten halten und sich nicht auf wilde Spekulationen hinauslassen. Dies bedeutet: Zuerst bei Bluewin selber abklären, ob dort alles technisch i.O. ist. Erst danach das Problem beim Kunden suchen!
    Nicht unnötig Panik mit der Möglichkeit von Trojanern > Neuinstallation des Systems etc. schüren, sondern sich an den konkreten Fakten orientieren.
  2. Herr M.G. erwähnte auch die Möglichkeit, dass sich evtl. ein Mail-Empfänger an Bluewin gewandt habe und in der Folge der Internet-Zugang der Mythen-Post gesperrt wurde. Wenn ich also mit dem nächsten Zischtigsclub auf SF DRS mit dem Diskussionsleiter Ueli Heiniger nicht einverstanden bin, rufe ich einfach bei der Cablecom an; diese kappt dann auf mein Verlangen hin Heinigers TV-Anschluss.
    Oder ich rufe den Strom- und Wasser-Lieferanten des Bluewin-Verantwortlichen an, der meinen Internet-Zugang willkürlich sperren liess. Die betreffende Bluewin-Person solle für 3 Tage und Nächte kein Strom und Wasser geliefert bekomme
    n. Vielleicht leuchtet an diesen plakativen Beispielen den Bluewin-Verantwortlichen ein, dass ein solches Verhalten absolut indiskutabel und klar gesetzwidrig wäre/ist.
    Zu Zeiten Hitlers und Stalins genügte eine einfache Verdächtigung/Denunziation durch einen ungeliebten Nachbarn. Begründet oder nicht, schuldig oder nicht – die Person wurde verhaftet. Nach dem 11. September wurden in den USA ohne Begründung Araber (darunter auch Touristen) festgenommen, nur weil es „Araber“ waren.
    Und: Wenn einer – nach Auskunft von Herrn G. – an einem Tag 1’000 x 49 E-Mails auf einen Schlag verschickt, soll das nach Bluewin-Logik i.O sein. Falls ein Kunde hingegen versehentlich und unwissentlich 1 x 50 E-Mails im Monat verschickt, kann der Internet-Zugang gesperrt werden!! Die Logik und das praktische Vorgehen in solchen Fällen von Bluewin spotten jedem gesunden Rechtsempfinden!

Wenn „Irrtümer“ passieren, müssen sie SCHNELL behoben werden!
Ich machte Herrn M.G. den Vorschlag, das Passwort ausnahmsweise telefonisch oder auch per Fax zu übermitteln, damit ich den Schaden sofort beheben, d.h. wieder einen funktionierenden Internet-Zugang einrichten könne. Herr G. weigerte sich und sagte, dass mein neues Passwort per zv zugestellt werde. Dies sei „bereits ausgelöst“. Ich würde es „morgen“ (> 2. Januar 2004) erhalten. Das war jedoch nicht der Fall.
Das Schreiben der Bluewin konnte ich erst am 3.1.2004 (!) aus dem Fach nehmen.

Es handelt sich hier um keinen Bagatelldelikt
Stellen Sie sich vor, der E-Mail- bzw. der Internet-Zugang der TA-Medien, NZZ-Gruppe oder Ringier würden durch einen Provider für 3 oder 4 Tage ausser Gefecht gesetzt. Bluewin würde sich ein solches Vorgehen (grössere Schadenersatzklagen!) wohl zweimal überlegen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Mythen-Post um ein kleine Zeitschrift. Hier glaubt Bluewin offenbar, man könne sich als Markführer solches eigenmächtiges Verhalten erlauben.
Und auch Firmen wie Amazon, Ebay etc. würden durch solche willkürliche Sperrungen ihrer E-Mail-Adressen Schäden in Millionenhöhe entstehen. Würde hier Bluewin auch so eigenmächtig handeln?
Ich habe mich vor Jahren für Bluewin entschieden, nicht aus Kostengründen, sondern, weil ich als konservativer Kunde „meine Ruhe haben will“. Zuverlässigkeit, Kompetenz, guter Service, Seriosität, Ehrlichkeit, Fairness stehen bei mir an oberster Stelle.

Ist es üblich, langjährigen Bluewin-Kunden zu drohen?
Die Spitze war dann noch M.G.s Drohung, „falls ich weiter Spams verschicken“ würde, würde der Anschluss der Mythen-Post definitiv gesperrt. So, als ob die geschäftliche Tätigkeit der Mythen-Post darin bestünde, widerrechtlich zu handeln und professionell Werbemails zu versenden!

Die Mythen-Post verschickt keine kommerziellen Werbemails (Wir betreiben keinen Medikamentenversand, verkaufen keine Flugreisen und dergleichen!), sondern höchstens gelegentlich Hinweise zu Links betr. Konsumentenschutz u.ä. Sie vertreibt nicht einmal einen Newsletter und besitzt erst recht nicht ein professionelles Programm für den Spam-Versand. Die am Telefon von einem Mitarbeiter von Bluewin erhobenen Vorwürfe sind deshalb in der Art völlig haltlos. Trotzdem: Bluewin lässt ohne handfeste Begründung Kündigungs-Drohungen am Telefon aussprechen. Geht man so mit langjährigen, guten Kunden um?

Verständnis kann bis zu einem gewissen Punkt aufgebracht werden, aber…
Ich bin auch dafür, dass man zum Schutz der Internet-Anwender den Kampf gegen die Spam-Flut (Pornographie, Werbung für Medikamente etc.) führ
t. Dabei muss jedoch so vorgegangen werden, dass es nicht Unschuldige trifft. Bei einem Banküberfall kann die Polizei auch nicht wild in die Menge schiessen. Aufgabe der Polizei ist es, die Bankräuber zu stellen, nicht Kunden und unbeteiligte Passanten niederzustrecken!

Von mir aus können Bluewin und Bundespolizei meinen gesamten E-Mail-Verkehr kontrollieren [Anmerkung: Das wird sowieso schon fleissig gemacht … :)]- das interessiert mich nicht, weil ich nichts zu verheimlichen habe. Was ich zu sagen habe, sage ich frei heraus – und man kann es nachlesen! Was für mich jedoch absolut unakzeptabel ist, wenn die Meinungs- und Pressefreiheit durch eine mutwillige Sabotage eines Kommunikationsmittels gestört wird. Dann ist fertig lustig und Beeler geht auf die Barrikaden!
Ich lasse nicht zu, dass die Aktualisierung meiner Online-Zeitschrift durch Sperrung meines Internet-Zugangs mutwillig sabotiert wird und vielleicht auch andere Bluewin-Kunden solcher Willkür ausgesetzt werden.

Unverhältnismässiges Vorgehen durch Bluewin
Man könne doch nicht einfach einen Internetzugang ohne Vorwarnung sperren, sage ich zu Herrn G. Ich hätte diesbezüglich von der Bluewin einen eingeschriebenen Brief erhalten, diesen jedoch nicht abgeholt. Wann hätte dieser Brief kommen sollen? Ich habe einen solchen nie zu Gesicht bekommen, antworte ich wahrheitsgemäss.
Falls ein solcher Brief nicht abgeholt worden ist, hätte man ihn per zv schicken können. Oder mich garantiert per E-Mail, evtl. Telefon oder Fax erreichen können. Und selbst wenn ich in den Ferien gewesen wäre, hätte absolut kein Anlass bestanden, den Mythen-Post Internetzugang einfach willkürlich zu sperren! Sämtliche Swisscom- und Bluewin-Rechnungen sind von mir bezahlt worden und es bestehen keine Ausstände!

Warum werden Kunden betr. möglichen Trojanern nicht informiert?
Und gerade wenn – wie Herr M.G. anfänglich vermutete – sich wider Erwarten ein Trojaner auf meinem Computer eingenistet hätte, wäre es die Pflicht von Bluewin gewesen, mich umgehend über die mögliche Gefahr zu orientieren, auf welchem fernmeldetechnischen Weg auch immer! So, wie ein Arzt die Pflicht hat, einen Patienten, der sich ev. einen Virus oder eine andere Krankheit eingefangen hat, zu informieren.
Ich bin in technischen Fragen sehr kooperativ und wohl sämtliche Leute, welche in den vergangenen 16 EDV-Jahren mit mir zu tun hatten, können dies bestätigen. Auch gegenüber Herrn G. habe ich mich sehr korrekt und anständig verhalten.

Wieviele Werbemails darf man „straflos“ verschicken?
Die Bluewin AG verschickt selber monatlich Werbemails. Wenn ich E-Mails versendet habe, dann möge man bitte belegen, wieviele das denn waren. Jedenfalls war es eine bescheidene Anzahl. Und ich lasse es jederzeit auch gerne nachprüfen!
Wenn jemand von der Mythen-Post keine redaktionellen Infos erhalten will, werden die betr. Adressen gelöscht. Im Unterschied zu den professionellen Spam-Versendern (vgl. meine
Strafanzeigen), die Millionen E-Mails verschicken und denen gegenüber User bis heute praktisch schutzlos ausgeliefert sind, war das Verhalten von Bluewin mir bzw. meinem Verlag gegenüber absolut unverhältnismässig!

Es wurde mir nicht einmal die Möglichkeit geboten, vor der Sperrung meines Internet-Zugangs zu den angeblichen Vorwürfen Stellung zu beziehen!
Sonst hätten die sich nämlich im Vornherein als haltlos resp. völlig übertrieben herausgestellt.
Laut Herr M.G. dürften bei Bluewin max. 49 Mails „auf einen Schlag“ versandt werden. Mit meinem Messenger von Netscape lassen sich vielleicht 60 Mails „auf einen Schlag“ senden. Die genaue Zahl ist mir nicht einmal bekannt, jedenfalls sind es keine 100. Wenn Bluewin will, dass nicht mehr als 49 E-Mails auf einen Schlag verschickt werden, dann muss man dies den Kunden auch VORHER mitteilen! [Anmerkung der Mythen-Post: Tatsächlich ist es so, dass dies Beeler NICHT gewusst hat!]

In welcher Hand liegt die Umsetzung des Strafrechts? Bei Justiz und Polizei oder Bluewin?
Wenn es sich um unsittlichen, belästigenden oder sonstwie strafbaren Inhalt gehandelt hätte, könnte ich das Vorgehen von Bluewin noch irgendwie verstehen, auch dann, wenn es meiner persönlichen Meinung nach der Justiz vorbehalten bleiben sollte, über solche Fälle zu urteilen. Der Inhalt meiner Mails waren/sind seriös und haben nichts mit dem (meist) obszönen Spam-Müll gemeinsam, welcher heutzutage millionenfach das Netz überschwemmt.
Nochmals: Es ist skandalös, wenn Sex- und Pornoanbieter das Internet mit Angeboten via Bluewin „legal“ überschwemmen dürfen, ein oder mehrere Bluewin-Verantwortliche(r) im Gegensatz dazu meinen,
sie müssten meine Zeitschrift Mythen-Post, welche sich speziell für Konsumentenschutz, Umweltschutz und Tierschutz einsetzt, mit einem willkürlich gesperrten Internetzugang schikanieren, ja sabotieren. Es würden mich der oder die Name(n) der Person(en) interessieren, welche direkt für die willkürliche Sperrung meines Internet-Zugangs verantwortlich ist/sind.

Entstandener Schaden

Ich wurde hier in mehrfacher Hinsicht geschädigt:

  1. Ich wurde von Bluewin über die Sperrung total im Ungewissen gelassen.
  2. Vermutete Fehlerlokalisierungen waren mit zeitlichem Aufwand verbunden.
  3. Erst durch eine Kontaktaufnahme mit Bluewin konnte das Problem (Sperrung) lokalisiert werden. Hätte ich diese nicht selber durchgeführt, wäre ich bis heute im Ungewissen!
  4. Die Fehlerlokalisierung (kostenpflichtiger Anruf bei Bluewin) ging auf meine Kosten!
  5. Die Sperrung des Internetzugangs mindestens vom 31.12.-3.1.04 hat zu einem Erwerbsausfall geführt. Meine Homepage www.mythen-post.ch, Kunden-Links etc. konnten nicht aktualisiert werden, weil ich auf die Seiten keinen Zugriff hatte.
  6. Beantwortung von E-Mails, Versand von Neujahrsgrüssen etc. war während dieser Zeit nicht möglich.
  7. Durch die willkürliche und unangemessene Sperrung durch Bluewin ist meinem Verlag nicht zuletzt auch ein Image-Schaden entstanden.
  8. Herr M.G. sagte mir am 1.1.04 die Zustellung eines neuen Passwortes per zv zu. Ich würde dies am „anderen Tag“ erhalten. Als ich am 2.1.04 extra zur Post ging, war das Schreiben der Bluewin noch nicht angekommen.
  9. Ich musste am 3.1.04 extra nochmals zur Post und nachträglich das neue Passwort bei sämtlichen Maschinen eingeben > zusätzlicher Aufwand, völlig unnötig verursacht durch die Bluewin!
  10. Es bestand keine Ausweichmöglichkeit. Sämtliche Maschinen der Mythen-Post kommen nur ins Internet über den Internet-Zugang von Bluewin.

Ich meine, in Anbetracht dieses Vorfalls wäre eine offizielle Entschuldigung und entsprechend positives Zeichen (der ganze Fall hat in meinem Verlag völlig unnötig mehrere Stunden Arbeit und vor allem Ärger verursacht!) durch Bluewin angebracht.

Wie am Anfang erwähnt schätzte ich persönlich bis Ende 2003 Bluewin als zuverlässige Firma. Durch den beschriebenen Vorfall ist jedoch ein erheblicher Vertrauensverlust entstanden. Dieser kann nur durch eine sorgfältige Aufarbeitung, ausführliche Stellungnahme zu den vorgebrachten Punkten etc. behoben werden.

In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

Beilage: erwähnt

 

 

[Anmerkung der Mythen-Post: Erwähnenswert ist in obigem Zusammenhang vielleicht noch Art. 239 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, der besagt:
Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen
1. Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet,
wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet, wird mit Gefängnis bestraft.
2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.]

 

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