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Gedanken rund ums Thema „Unlauterer Wettbewerb“

Hätte es die Mythen-Post bereits im Jahre 1988 gegeben und hätte sie damals kompromisslos vor Asbest gewarnt und die Hersteller namentlich kritisiert, wäre möglicherweise folgendes passiert. Es hätte eine Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ gegeben. Durch „falsche und irreführende Angaben“ würden die Produkte der Asbest-Hersteller herabgesetzt, würde die Anklage lauten. Dem müsse unbedingt ein Riegel geschoben werden, da durch eine solche Berichterstattung dem Ansehen und guten Ruf der Asbest-Hersteller geschadet würde. Ausserdem könnten durch solche negative Berichterstattungen Arbeitsplätze in der Asbest-Industrie gefährdet sein, was für den Staat, der für Vollbeschäftigung einzutreten habe, nicht toleriert werden könne. Die Mythen-Post müsse für ihre Berichterstattung unbedingt angemessen bestraft werden. Auch würden ev. Schadenersatzansprüche (weil weniger Asbest verkauft wurde) geltend gemacht.

Gefälligkeitsgutachten
Um den Standpunkt zu zementieren, hätten die Asbesthersteller (Gefälligkeits-)-Gutachten vorgelegt, welche die angebliche „Ungefährlichkeit“ von Asbest belegen. Die Berichterstattung der Mythen-Post sei eine böse Unterstellung, welcher die Grundlage fehle. Beeler hätte nicht seriös recherchiert, sondern einfach einen Rundumschlag gegen die Hersteller geführt. Dass Asbest zu Krebs führe, könne nicht hundertprozentig sicher erwiesen werden. Solange dies nicht der Fall sei, hätten die Asbest-Hersteller das Recht, weiter solche Produkte herzustellen.

Die Mythen-Post hätte vor Gericht keine Chance
Ein guter Richter würde vielleicht noch sagen, er selber habe ja das Gesetz nicht gemacht, er müsse es nur anwenden, obwohl er persönlich die guten Motive der Mythen-Post, Menschen vor gesundheitsgefährdenden Produkten zu schützen, verstehen könne.
Weil das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb aber ein Produzentenschutzgesetz ist, hätte die Mythen-Post keine Chance. Sie würde – wie üblich – zu einer Busse oder zu Gefängnis verurteilt. Das Gesetz sieht es eben so vor.

Damit sei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, illustriert, wie dieser Staat funktioniert. Priorität hat die Wirtschaft, alle anderen haben sich dem unterzuordnen
Wenn 1990 jemand an den Folgen von Asbest stirbt – Pech gehabt. Weder die seinerzeitigen Asbesthersteller bzw. ihre Nachfolgefirmen noch der Staat können in der Praxis erfolgreich zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl sie alle (mit)schuldig sind. Die Asbest-Hersteller, weil sie solchen gesundheitsgefährdenden Müll herstellten und nur der Profit zählte – der Staat, der entweder keine Vorschriften erliess oder solche, damit die Asbest-Hersteller weiter ungestört produzieren konnten.
Spätestens an dieser Stelle kommen Leute, die behaupten, das sei früher so gewesen. Heute funktioniere es anders. Denkste! Setzen Sie für das Wort „Asbest“ einfach die Worte „Glas- und Steinwolle“ ein und Sie wissen, wie es in der Gegenwart funktioniert.

Und wie sieht es mit den Waschmitteln aus?
Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden Phosphate in Waschmitteln eingesetzt, die zu Algenbildung in den Gewässern führten. Es waren nicht die Waschmittelhersteller und auch nicht der Staat, der auf die Phosphat-Problematik in der Schweiz aufmerksam machte, sondern eine Privatperson, die hartnäckig ihr Ziel verfolgte.
Wäre sie nach dem obigen System der Mythen-Post vorgegangen und hätte dieser Mann Waschmittelhersteller namentlich genannt und z.B. gesagt: „Das Waschmittel von H. können wir ebenfalls nicht empfehlen, weil der Hersteller nicht bereit ist, auf die unnötige, aber gewässerbelastende Zugabe von Phosphaten zu verzichten“, hätte dies zu einer Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ geführt. Durch „irreführende und falsche Angaben“ setzte die Mythen-Post den guten Ruf des betreffenden Waschmittelherstellers herab. Dass verstärktes Algenwachstum in den Gewässern stattfinde, sei wissenschaftlich umstritten. Solches einfach zu behaupten, sei unhaltbar. Der Einsatz von Phosphaten habe der Gesetzgeber ausdrücklich gestattet und sei europaweit üblich. Die Kritik der Mythen-Post sei völlig haltlos. Eine solche „undifferenzierte Kritik“ an einem Hersteller könne nicht einfach hingenommen werden, sondern müsse bestraft werden. Mit Erfolg würde bei diesem Ansinnen das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb beigezogen und die Mythen-Post in der Folge zu einer Geldbusse oder Gefängnis verurteilt.

Neben der juristischen Strafe wäre auch eine wirtschaftliche Strafe die Folge
Es würde argumentiert, die Mythen-Post würde „gegen die Wirtschaft und das Gewerbe schreiben“. Eine solche „negative“ Berichterstattung dürfe nicht noch mit Inseraten aus dem Gewerbe unterstützt werden. Ausserdem hätte die Mythen-Post ja vor Gericht verloren, was bestätige, dass die Zeitschrift falsch habe… Beeler habe sich im Ton vergriffen und in der Sache verrannt
Markus Steiners würden argumentieren, europaweit würden Phosphate in Waschmitteln eingesetzt und Beeler in Schwyz fordere ein Verbot für Phosphat. Das sei „verrückt“.

Verbleites Benzin
Oder Sie können das Beispiel mit Blei im Benzin durchspielen. Wären, bevor das Bleiverbot in Kraft trat, Shell, BP, ESSO etc. namentlich kritisiert worden, dass sie durch den Blei-Einsatz die Umwelt unnötig belasten würden, hätte dies ebenfalls Klagen wegen „unlauterem Wettbewerb“ geben können mit den beschriebenen Folgen.
Die Gesundheitsgefährdung durch Blei sei unter Wissenschaftern umstritten. Blei sorge für die „Klopffestigkeit“ der Motoren und sei deshalb unverzichtbar. Ein Blei-Verbot sei absurd. Weltweit würden Motoren mit Blei-Benzin fahren.

Gedankenspiele
Setzen Sie beim obigen Waschmittel-Beispiel anstatt „Phosphat“ das Wort „Parfüm“ ein. Damit können Sie selber die Sache durchspielen. Wobei Parfümstoffe andere (direkt für den Menschen schlimmere) Auswirkungen haben als Phosphate. Parfüms verschmutzen das Gewebe neu (bewirken genau das Gegenteil, was mit dem Waschen – sauber machen – bewerkstelligt werden soll), belasten die Haut, das Immunsystem und das Abwasser. Sie sind heutzutage für die starke Zunahme von Allergien verantwortlich. Ausserdem werden sie in der Regel biologisch sehr schlecht abgebaut. Wie die NZZ berichtet, können die Norweger bereits parfümierten Fisch essen!
Trinken Sie doch einmal ein Glas Parfüm und beantworten Sie anschliessend die Frage, ob Fischen die (unnötige!) Parfümstoff-Belastung in den Gewässern weiter zugemutet werden soll oder nicht.
Die Parfümierung von Waschmittel ist ein Widerspruch in sich – ein Gewebe waschen und es gleichzeitig mit dem Waschmittel neu verschmutzen.

Die Mythen-Post kämpft dafür, dass solcher Unsinn von der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie nicht weiter betrieben werden darf
Weil diese Kritik einem Oeko-Hersteller, der ebenfalls Waschmittel mit Duftstoffen produziert, nicht passte, wurde Urs Beeler wegen „unlauterem Wettbewerb“ eingeklagt
Was ist für die Justiz wichtiger: Dass man Konsumenten vor Allergien schützt oder die Firma H. vor Kritik?

 

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