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Auf Investorensuche

An die:
M. Gwerder AG
z.H. Herrn Martin Gwerder
Umfahrungsstrasse 7
6467 Schattdorf

 

 

Schwyz, den 2.8.04

 

Lieber Martin

Übers Wochenende habe ich beiliegende Varianten [Anmerkung der Mythen-Post: Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht] ausgearbeitet. Für mich ist die Wahrung der Freiheit und Unabhängigkeit für ein weiteres Jahr zentral. Diese Zeit könnte eingesetzt werden, um das Umnutzungsprojekt sorgfältig auszuarbeiten (> Pläne der Wohnungen). Gute Dinge brauchen Zeit.

Varianten:

  1. Umnutzung und Schaffung baubiologischer Wohnungen für MCS-Betroffene (in Vermietung) > vgl. neues Wohnbauförderungsprogramm des Bundes! (siehe Kopie)
    oder
  2. Umnutzung und Schaffung baubiologischer, individueller Eigentumswohnungen (Lofts) für Anspruchsvolle. Verkauf von Stockwerkeigentum ab Plan an Top-Lage.

Meine Zukunft
Bei einem weiteren Verbleib in GB 845 wünsche ich mir [Anmerkung der Mythen-Post: benötigt Beeler] eine separate, baubiologische Behausung, die absolut MCS-gerecht ist, d.h. ohne störende Geruchs- und Lärmimmissionen. Ohne Rauch, ohne Parfüm (in Waschmitteln, Putzmitteln, Deos, Cremen usw. heute standardmässig eingesetzt), ohne schädliche Kunststoffe (die ausdünsten), Mineralwolle (Ausgasungen, KMF-Partikel), Spanplatten (Formaldehyd, Isocyanat) etc.
[Anmerkung der Mythen-Post: Ein absolutes Muss für jeden hochgradig MCS-Betroffenen ist auch eine eigene Waschküche/Waschmaschine, da ausschliesslich parfümfrei gewaschen werden darf. Parfümierte Waschmittel – wie sie heute standardmässig angeboten werden – sind extreme Allergieauslöser.
So, wie ein Zuckerkranker auf Diätnahrung angewiesen ist, darf ein MCS-Betroffener ausschliesslich duftstoffreie Produkte verwenden. Ätherische Öle – die von heuchlerischen Drogisten zu „Heilzwecken“ angeboten werden – sind für MCS-Patienten absolut unverträglich.]

Heute ist der genannte Chemiekaliencocktail in Häusern „normal“, aber für mein Immunsystem unverträglich
Mit dem aktuellen Mietrecht lässt sich eine MCS-gerechte Hausordnung rechtlich nicht oder kaum  durchsetzen.
Eine Möglichkeit wäre die Schaffung eines separaten Wohnteils mit eigenem Hauseingang (z.B. obere Werkstatt/Garage als Loft).
Im Treppenhaus wäre automatisch mit unerwünschten Immissionen zu rechnen > eine Wohnung zugänglich via grossem Treppenhaus kommt für mich also zum Vornherein nicht in Frage (ausser mit einem separaten Hauseingang von aussen). [Anmerkung der Mythen-Post: Dies ist auch der Grund, weshalb Beeler eine Vermietung des Haupttraktes (solange er selber dort wohnte) strikte abgelehnt hat bzw. ablehnen musste.]

Sollte eine optimale Lösung auf GB 845 für mich nicht realisierbar sein, bleibt als Alternative die Realisierung des kleines MCS-Hauses (Idee von Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann und mir) als Pionierprojekt.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

[Anmerkung der Mythen-Post: So, wie einem Rollstuhlfahrer nicht zumutbar ist, in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen, das über keine Parterre-Wohnung resp. keinen Lift verfügt, benötigen MCS-Erkrankte autonome baubiologische Behausungen mit separatem Hauseingang.
Expositionsstopp (vor dem heute üblichen Chemikaliencocktail) ist das Wichtigste (und dient auch der Gesundheitsprophylaxe!)]

 

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