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Gerecht und richtig

Seit 1995 müssen Wehrpflichtige, die wegen einer erheblichen Behinderung dienstuntauglich sind, keinen Militärpflichtersatz mehr leisten.
Von der Ersatzpflicht befreit sind Behinderte, die eine Invalidenrente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen. Keinen Militärpflichtersatz leisten müssen auch jene Behinderten, die eine der mindestens zwei Voraussetzungen für Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung erfüllen.

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