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Umweltfreundliche Entsorgung von Grünabfällen funktioniert im Kanton Schwyz immer noch nicht

Im April 1994 brachte die Mythen-Post einen Beitrag unter dem Titel „Grosser Nachholbedarf“. In diesem Artikel wurden u.a. das Departement des Innern, das Amt für Umweltschutz sowie die Umweltkommissionen wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Durchsetzung der LRV im Kanton Schwyz kritisiert. Konkret ging es um die umweltfreundliche Entsorgung von Abfällen aus Garten, Landwirtschaft und Forst. Statt aus dieser Kritik entsprechende positive Konsequenzen zu ziehen, verurteilte Regierungsrat Richard Camenzind, damals Vorsteher des Departements des Innern, lediglich den von der Mythen-Post geführten „Pauschalschlag“ gegen die Behörden. Interessant ist dabei festzuhalten, dass es weder dem Departement des Innern noch dem Amt für Umweltschutz oder irgend einer Umweltschutzkommission bis heute gelang, den Beitrag in der Mythen-Post 4/94 zu widerlegen. Regierungsrat Richard Camenzind wurde in einem Schreiben persönlich aufgefordert, er solle doch versuchen, den Beitrag zu widerlegen. Antwort kam keine. Mit Genugtuung darf zur Kenntnis genommen werden, dass der Vorsteher des Amtes für Umweltschutz des Kantons Schwyz (Anmerkung: Caspar Simeon) noch im Sommer 1995 in Pension geht und es im betreffenden Amt im Stillen zu weiteren personellen Veränderungen gekommen ist.

Wie effizient arbeiteten 1994/95 die Schwyzer Umweltbehörden?

In der Lokalpresse lässt das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz regelmässig verlauten, wie schlecht es um die Schwyzer Luft bestellt sei. Aber werden daraus Konsequenzen gezogen?
Da und dort arbeiten die Umweltbehörden leider immer noch sehr träge. Ein Beispiel: die Umweltkommission der Gemeinde Schwyz war in einem konkreten Fall nicht fähig, eine schriftliche Anfrage innerhalb eines Zeitraums von sage und schreibe 5 Monaten (!) zu beantworten.
Die Anfrage wurde am 17.9.94 per Post zugestellt. Anfangs 1995 (!) teilte ein Angestellter der Bauverwaltung mit, dass der Präsident der Schwyzer Umweltkommission das besagte Schreiben zwar erhalten habe, aber noch nicht dazu gekommen sei, es zu beantworten.
Ist die Umweltkommission der Gemeinde Schwyz tatsächlich so überlastet, dass sie es nicht schafft, innerhalb von ein paar Tagen die Anfrage eines Bürgers zu beantworten? Und wenn diese Kommission angeblich so beschäftigt ist – wo bleiben die Früchte ihrer Arbeit?
Da hat das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz inzwischen schneller reagiert. Auf eine Anfrage betr. den Immissionen der Zementfabrik Hürlimann (heute Holderbankcement) in Brunnen wurden die entsprechenden Resultate in kurzer Zeit geliefert, leider aber nicht auf Anhieb alle Fragen im betr. Schreiben beantwortet.
Was generell noch immer auffällt: Den Umweltbehörden mangelt es nach wie vor an Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen.

Wo sind die umweltbewussten Bauern?
Wie sieht die Situation bei der Entsorgung von Grünabfall im Kanton Schwyz aus?
Wären manche Schwyzer Bauern tatsächlich so für den Umweltschutz, wie sie sich vor der Abstimmung über den Landwirtschaftsartikel vom 12. März 1995 gaben (Werbekampagne des Bauernverbandes im Stile einer Ökopartei), dann wäre das Thema Grünabfallentsorgung wenigstens bei der Landwirtschaft längst vom Tisch. Die Realität sieht aber leider so aus, dass vielerorts noch im alten Stil fortgefahren wird. Da wird weiter sinnlos tonnenweise Grünabfall verbrannt, obwohl sich Sträucher, Äste, Blätter usw. umweltfreundlich entsorgen liessen. Alternativen gäbe es genügend. Als Beispiel sei nur die Feldrandkompostierung erwähnt, die von Landwirten in anderen Kantonen erfolgreich praktiziert wird.

Übertriebener Umweltschutz?

Es ist nicht so, dass unsere Forderungen, die wir in Heft 4/94 und anderswo erwähnt haben, „übertrieben“, „realitätsfremd“, „nicht durchsetzbar“ sind, wie es uns vereinzelt unterstellt wurde. Ganz im Gegenteil: Wir stützen uns auf die eidgenössische Luftreinhalteverordnung. Was wir tun, ist, die Kluft zwischen Soll- und Ist-Zustand aufzeigen. In diesem Zusammenhang betrachten wir es auch als unsere journalistische Pflicht, auf behördliche Unterlassungssünden aufmerksam zu machen.

Eigenverantwortung?
Eigenverantwortung ist schon recht, wenn Leute fähig sind, sie wahrzunehmen. Wo diese jedoch nicht wahrgenommen wird, müssen Missstände konsequent und hart bekämpft werden.

Wer „vogtet“ hier wen?
Von einem notorischen Luftverpester hörten wir auch schon: „Ich lasse mich nicht vogten.“ – Seit wann gibt es ein Recht, die Luft zu verpesten? Und sollen in einem Wohnquartier 100 Bewohner brav schweigen und die Fenster schliessen, nur weil ein Herr xy nebenan der Meinung ist, er habe das Recht gepachtet, seinen Abfall unter grossem Gestank zu verbrennen? Wer vogtet hier wen? Und sollen Hausfrauen weiter ihre Wäsche nicht im Freien aufhängen können, weil das Recht des Luftverpesters im Kanton Schwyz mehr gilt?

Was immer wieder festgestellt werden kann: Organische Abfälle werden nicht einmal schnell und unter hohen Temperaturen (d.h. mit weniger Immissionen) verbrannt, sondern so, dass weite Flächen stundenlang von einer Rauchschicht überzogen werden. Eine Rechtfertigung für solchen Unsinn gibt es nicht.
Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um einen Pauschalangriff gegen die Landwirtschaft. Gute, verantwortungsbewusste Landwirte werden nicht kritisiert. Im Gegenteil! Ihnen gilt unsere Solidarität. Wem jedoch bewusst der Kopf gewaschen werden muss, ist den Rücksichtslosen unter den Bauern, die meinen, für sie gelte die Luftreinhalteverordnung nicht. Als Subventionsempfänger, sprich „Staatsangestellte“, darf die Bevölkerung wohl erwarten, dass auch sie geltendes Recht einhalten.

Was sagt das Gesetz?

Art. 1 der Luftreinhalteverordnung lautet: „Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.“ Trotz dieser gesetzlichen Grundlage wird im Kanton Schwyz z.T. immer noch sinnlos Abfall aus Garten, Feld und Forst verbrannt. Wie lange geht es, bis dieses Problem endlich gelöst ist?

Rücksicht nehmen auf die Schwächeren
Kinder, ältere Menschen, Asthmakranke usw. haben in unserem Kanton ein natürliches Anrecht auf saubere Luft. Rücksichtslose Luftverpester dürfen von den Behörden nicht weiter verschont, sondern müssen bestraft werden.
Es ist Aufgabe der Behörden, die Gesetze betr. der Luftreinhalteverordnung im Interesse der Gesundheit der gesamten Bevölkerung endlich durchzusetzen.

Ein Lösungsvorschlag

In einem ersten Schritt werden Luftverschmutzer durch die Behörden ausfindig gemacht. Die betreffenden Bauern, Gartenbesitzer usw. werden verwarnt und parallel dazu über die emissionslose Entsorgung von pflanzlichen Abfällen schriftlich informiert. Wo es nötig ist, orientieren Beamte z.B. Landwirte über die Vorteile des Häckselns, der Feldrandkompostierung usw. vor Ort.
Wer sich schliesslich trotz allen gut gemeinten Ratschlägen nicht um den Umweltschutz kümmert, wird bestraft.
Es gibt kein Recht auf sinnlose Luftverschmutzung, aber ein Recht auf saubere Luft!

 

Umweltschutz

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