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Ein Rückblick ins Jahr 1994

Im „Bote“ vom 22, März 1993 steht auf der Titelseite „Lichterloh brannte Mittefastenfeuer in Gersau – Dem Winter den Garaus gemacht“:
sc „Schtüür, stüür, stüür, zumene Mittifaschtefüür“, dem Aufruf wurde letzte Woche in Gersau zahlreich Folge geleistet. Estriche und Keller wurden entrümpelt und die alte Ware zu einem riesigen Holzstoss im Dorfbach im Oberdorf aufgeschichtet. Wahrscheinlich hat viele auch die Sackgebühr, die nun auch in Gersau seit anfangs Jahr gilt, und den Abfallberg sogleich um einen Drittel schrumpfen liess, zu einem Beitrag verleitet. Nach der Abendmesse von gestern Sonntag brannte der Holzstoss lichterloh unter der Obhut der Feuerwehr, die dafür sorgte, dass die Flammen nicht zu weit um sich griffen. (…)“
Anm.: Was soll das Verbrennen von Abfall mit Fasten (Einkehr!) zu tun haben? Wieso hat in Gersau niemand den Mut, gegen derart unsinniges Treiben aufzutreten? Und hört die Luftreinhalte-Verordnung beim Brauchtum plötzlich auf?
PS: Wenn’s und Publicity für rückständiges Brauchtum geht, belegt der unkritische „Bote der Urschweiz“ seit Jahren in Innerschwyz den Platz 1…

Die Kehrseite der Sackgebühr
Die Befürworter der Sackgebühr glaubten, mit ihre Einführung etwas Kluges getan zu haben. „Die Abfallmenge wird so automatisch reduziert“, wurde und wird argumentiert. Statistisch sieht alles sehr schön aus. Der Abfall, der mit dem Kehrichtwagen abgeholt wird, hat sich verringert. Doch was ist mit dem Abfall, der illegal entsorgt wird? Was wird dagegen unternommen? Wie wird die Sache kontrolliert? Bis heute blieben die Schwyzer Umweltschutzbehörden die Antwort schuldig.

Im „Bote“ vom 23. April 1993 erscheint folgender Text unter dem Titel „Feuer und Flamme sein“:
ia. „In der Pfarrei Ibach wird auch dieses Jahr wieder drei Tage lang ein Feuer brennen. Das Pfingstfeuer ist ein Symbol für die innere Entflammung, ‚Feuer und Flamme‘ sein für den Glauben. Damit dieses Feuer vor der Kirche nicht ausgeht (…), braucht es für jede Stunde eine(n) Hauptverantwortliche(n). Zu diesem Zweck wird an den nächsten vier Wochenenden in der Kirche ein Plakat hängen, wo man sich eintragen kann, um an Pfingsten für eine Stunde das Feuer zu hüten. Dies soll aber nicht heissen, dass nur diejenigen am Feuer verweilen dürfen, die sich eingetragen haben. Im Gegenteil: Schöner ist es doch, wenn immer wieder Leute kommen und gehen, einander begegnen, sich unterhalten oder zusammen schweigen. So kann das Pfingstfeuer auch zu einem Ort der Begegnung werden.“
Anm.: In der Praxis sah es dann so aus, dass der Qualm dieses Ibächler Pfingstfeuers quer über die Strasse zog. Soll mit sinnloser Luftverschmutzung der christliche Glaube bezeugt werden? Die Luft unnötig zu verpesten ist sicher nicht im Sinne Gottes!

„Feueralarme hielten Polizei und Feuerwehr auf Trab“, hiess die Schlagzeile auf Rückseite des „Boten“ vom 26. April 1993. Im folgenden werden einige Text-Passagen aus dem Artikel wiedergegeben:
„In Vorderthal musste am Samstag, 24. April, die Feuerwehr um 14.15 Uhr aufgeboten werden, weil ein Bauernhaus in Brand geraten war. Trotz des aufkommenden Windes wurde an einer offenen Feuerstelle in Hausnähe Holzabfall verbrannt. Durch Funkenwurf geriet die Hausfassade in Brand. Die Löschversuche des Hausbewohners misslangen. Die mit 30 Mann ausgerückte Feuerwehr konnte den Totalschaden nicht mehr verhindern.“ Weiter heisst es: „Am gleichen Abend musste auch noch die Feuerwehr Küssnacht zur Schindelweid in Haltikon aufgeboten werden. Sie hatte (…) einen Waldbrand zu bekämpfen, der offensichtlich durch einen Motthaufen – während des Tages wurde Reisig verbrannt – ausgelöst worden ist.“
Anm.: Gab es dazu je eine Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz? Nein, es scheint das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz überhaupt nicht zu stören, wenn solche Vorfälle Jahr für Jahr passieren.

Unter dem Titel „‚Waldbrand‘ im Rigiwald“ berichtet der „Bote“ am 10. Mai 1993:
„Am vergangenen Wochenende mussten Feuerwehrleute der Gemeinde Arth notfallmässig ausrücken. Am späten Samstagnachmittag breitete sich an der Riginordlehne, hoch über Arth, ein Feuer aus, nachdem ein Waldarbeiter bei Arbeiten Äste verbrannt hatte. Dank dem schnellen Einsatz der Feuerwehrleute konnte ein weiteres Ausbreiten verhindert werden. Das steile Gelände forderte von den Männern einiges ab, galt es doch zuerst einen nahen Bach zu stauen, um überhaupt Wasser an den weiter oben gelegenen Brandherd zu bringen.“
Anm.: Hat man aus diesem Vorfall etwas gelernt? Nein. Es werden weiter im Rigiwald Äste verbrannt – bis zum nächsten (vielleicht grösseren) Waldbrand.

In der Ausgabe vom 17. Mai 1993 berichtet der „Bote“ unter dem Titel „Güsel in Silo verbrannt – Feuer ausser Kontrolle“ von einem superschlauen Bauer:
„Ein Landwirt wollte Abfälle entsorgen und zündete diese im zur Zeit leeren Kunststoffsilo an. Schliesslich wurde er den Flammen nicht mehr Herr. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Schaden auch nicht mehr verhindern.“
Anm.: Es ist zu hoffen, dass der betreffende Bauer im nachhinein wenigstens etwas gelernt hat…
Am 24. Mai 1993 steht im „Boten“ auf der Rückseite unter dem Titel „‚Grillplausch‘: 600 m2 Schilf und 2 Boote verbrannt“ folgender Text: „Durch ungenügende Sicherheitsvorkehrungen beim Grillieren im Freien, entstand in Willerzell ein Flächenbrand, welcher nur noch durch die Feuerwehr gelöscht werden konnte. 500-600 m2 Schilf wurden vernichtet und 2 Boote brannten total aus. Arbeit hatte die Feuerwehr auch im ‚Forenmoos‘ bei Haltikon. Sie musste einen entfachten Waldbrand löschen und unter Kontrolle bringen.“
Dies sind nur einige wenige Beispiele. Trotz dieser Vorfälle, die immer wieder passieren, halten es die zuständigen Schwyzer Behörden bis heute nicht für nötig, das Verbrennen von Abfällen im Freien – wie die eidgenössische LRV es eigentlich vorsieht – zu verbieten!

 

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