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Lärmimmissionen, die nicht sein müssten

An warmen Sommernächten, wo die Leute vorwiegend bei geöffneten Fenstern schlafen, werden sie besonders wahrgenommen: laute Stalllüfter, Heugebläse usw.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Lärmimmissionen dieser Art den Schlaf stören. Vielen Menschen ist das nicht bewusst und die gesundheitlichen Folgen werden erst nach einiger Zeit erkannt: Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität usw.

Schlafen bei offenen Fenstern oft nicht möglich
Da und dort sind Stall- und Heulüfter, Industrieanlagen usw. in Betrieb, die das Schlafen bei offenen Fenstern verunmöglichen. Sind die entsprechenden Lärmvorschriften zu grosszügig formuliert oder werden sie von den Behörden zu wenig auf die Einhaltung überwacht?
Richard Furrer vom Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz hält bezüglich Lärmimmissionen folgendes fest: „Lärmquellen wie Ventilatoren, Heulüfter, Industriemaschinen usw. werden bezüglich den Belastungsgrenzwerten nach Anhang 6 ‚Belastungsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm‘ der Lärmschutzverordnung (LSV) beurteilt. Dabei kommt der durch die LSV vorgegebene Beurteilungspegel getrennt für Tag (7.00 bis 19.00 Uhr) und Nacht (19.00 bis 7.00 Uhr) zur Anwendung. Der Belastungswert richtet sich nach der Empfindlichkeitsstufe, die dem Immissionsort zugeteilt wurde.“

Lärmimmissionen sind technisch lösbar
Oft wird heutzutage bei Ställen der Fehler gemacht, dass Lüftungsventilatoren mit zu geringem Durchmesser eingebaut werden. Lüftungsfachmann René Schibig (Spenglerei Annen + Schibig, Ibach) sieht das Problem wie folgt: „Leistungsschwache Gebläse mit kleinem Durchmesser müssen immer am Limit laufen und erzeugen entsprechend hohe Lärmimmissionen. Für Abhilfe kann in vielen Fällen ein grösser dimensioniertes, geräuscharmes Gebläse sorgen, dessen Leistung nicht voll ausgeschöpft werden muss.“
Lärmimmissionen sind technisch lösbar. Die Sanierung von bestehenden Lärmquellen muss nur noch in die Hand genommen werden.

 

Umweltschutz