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Eine Stellungnahme (aus dem Jahre 2000)

Von Hans Kaufmann, Nationalrat SVP

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Privatsphäre, und dazu gehört auch, dass der Staat und Private nicht jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse und Verhaltensweisen seiner Bürger Zugriff haben. Die Diskretion ist ein wesentlicher Standortvorteil für den Finanzplatz Schweiz.

So wie die Ärzte und Anwälte ihren Klienten gegenüber zur Diskretion verpflichtet sind, müssen es auch die Banken, Versicherungen und die Post sein
Dies ist der Zweck des Bankkundengeheimnisses. Und schliesslich sollte nicht vergessen werden, unter welchen Umständen das Bankgeheimnis entstand. Das Bankgeheimnis diente in Kriegszeiten vielen politisch und anders Verfolgten zum Schutz vor Übergriffen ausländischer Staaten. Die Gefahr eines Missbrauchs öffentlich einsehbarer Konten ist sehr gross, lässt sich doch allein aus dem Zahlungsverkehr einiges über die Persönlichkeiten, denen die Konten gehören, ableiten und ausnützen. Auch die Verbrecher sind daran interessiert, herauszufinden, wer über Vermögen verfügt, wollen sie Erpressungen oder andere Verbrechen planen.

Basis eines geregelten Zusammenlebens in einem Staat kann nicht ein generelles Misstrauen gegen all jene sein, die in der Schweiz über ein Bankkonto verfügen
Wer kriminelles Geld verstecken oder Steuern hinterziehen will, könnte dies auch in seiner Wohnung tun. Und hier verlangt auch niemand freien Zutritt in die Wohnungen. Mit gleichem Recht könnte man die Offenlegung aller Beträge, die einzelne Bürger vom Staate beziehen, verlangen, da auch hier die Gefahr eines Missbrauchs besteht. (Anmerkung der Redaktion: Die Argumentation zum Schluss ist nicht ganz verständlich, da die genannten Sozial-Beträge, welche ausbezahlt werden, durch die Enreichung sämtlicher notwendiger Dokumente zur Berechnung der Ansprüche den Behörden bereits bekannt sind bzw. bekannt sein müssen.)

 

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