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Nicht die Realität und Fakten sind massgebend, sondern fiktive behördliche Annahmen – die Problematik steuerlicher Falschveranlagungen – nach vielen Monaten (damals noch nicht vorhersehbar) dann doch noch ein Happy End

Montag, 21. Februar 2005

Wie nicht anders zu erwarten war, wurde eine Einsprache von Urs Beeler gegen eine nachweislich falsche und willkürliche Steuerveranlagung von der Schwyzer Steuerkommission abgewiesen. Getreu dem Motto: Behörden haben immer recht. [Anmerkung der Mythen-Post: Aufgrund der offensichtlichen Fehlerhaftigkeit mit späterem Kurswechsel, siehe unten.]

Damit wird nun Urs Beeler ein Einkommen unterstellt, das er – unwiderlegbares Beweismaterial vorhanden – gar nie erzielt hat(te) resp. erzielen konnte!!
Nach der Logik dieses Urteils ist also nicht entscheidend, ob und was eine Firma oder Privatperson tatsächlich an Einkommen/Gewinnen oder Verlusten erzielte, sondern, was von Behörden willkürlich (und darüber hinaus noch falsch!) festgelegt wird.

Dieses falsche Urteil wurde auch noch mit über Fr. 300.- in Rechnung gestellt
Damit eine korrekte Veranlagung hätte erfolgen können, hatte Beeler seinerzeit zusätzlich umfassende Buchhaltungsunterlagen als Beweismaterial dem zuständigen Sachbearbeiter (Franz Burkard) der Schwyzer Steuerverwaltung zugestellt sowie telefonisch und darüber hinaus mehrmals schriftlich Kontakt aufgenommen. Gegenüber einer offenbar speziell auf Urs Beeler eingeschossenen Bürokratie scheinen solche Anstrengungen jedoch allesamt nutzlos zu sein.

Aus Angst vor Falschveranlagungen suchen viele Kleingewerbler heutzutage Zuflucht bei Treuhändern
Statt vom Staat werden sie dann einfach von diesen abgezockt. Fr. 120.- oder mehr als Stundenansatz für ein paar Zahlen zusammen addieren, ist übertrieben, aber selbstverständlich in unserem Rechtsstaat „legal“.
„Geld verdienen“ wird als entscheidende Leistung angeschaut – womit bzw. auf welche Weise (fair oder unfair) das geschieht, interessiert (nahezu) niemand.

Ein korrekter und anständiger Steuerbeamter bestätigte gegenüber der Mythen-Post, dass nicht wenige Treuhänder gegenüber ihren Klienten „Abzockerei“ betreiben würden und darüber hinaus nicht selten die eingereichten Unterlagen sogar grobe Fehler und Mängel beinhalten würden
Dennoch profitieren unzählige Treuhänder des Talkessels von „hohem Ansehen“. Weil sie Anzug und Krawatte tragen und mehr scheinen als sie sind? Zweifel? Dann bringen Sie einen Treuhänder z.B. aus Brunnen, der mit Rückgrat und kompetent für Ihre Interessen (und nicht seine eigenen finanziellen) kämpft und die Konfrontation mit Behörden nicht scheut! Sie werden keinen finden!

Wenn die Ungerechtigkeit noch weitere Kreise zieht…
Zurück zum oben geschilderten Fall: Das falsch festgelegte Einkommen der Schwyzer Steuerverwaltung diente dann als falsche Basis für die Berechnung für Beiträge, welche z.B. das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz, die Ausgleichskasse Schwyz usw. erhebon Die (Schildbürger)Bürokratie nahm so ihren „logischen“ Lauf. Zum Schluss stimmte nichts mehr!

Nicht zu vergessen, dass das willkürlich behördlich festgelegte Einkommen auch noch als Bemessungsgrundlage für Bussen wegen „unlauterem Wettbewerb“ (ungeschminkt die Wahrheit sagen) für Bezirksamt Schwyz und Bezirksgericht Schwyz diente
Aus der Physik, Astronomie und anderen Naturwissenschaften ist bekannt, dass wenn falsche Zahlen (und falsche Annahmen) für Berechnungsgrundlagen eingesetzt werden, logischerweise auch falsche Resultate herauskommen. In der Bürokratie merkt dies (ausser dem Betroffenen) in der Regel niemand. Denn dort gilt: „Wir führen nur Anordnungen aus und vollziehen.“
Ähnlich funktioniert es auch in der Justiz mit haarsträubenden Folgen, siehe https://mythen-post.ch/datei_archiv_13_11_04/warum_verurteilt_13_11_04

 

[Anmerkung: Obige, vor allem emotionale Schilderung trifft grundsätzlich zu. Positiv, erstaunlich und deswegen zu erwähnen ist, dass all die von der Steuerverwaltung damals falsch unterstellten Zahlen nach vielen Monaten mit erheblichem Aufwand doch noch korrigiert [!] werden konnten, sodass sie zum Schluss stimmten. Fast so etwas wie ein kleines Wunder. Leider aber änderte dies nichts an den zuvor auf falscher Basis festgelegten Bussen, Rechnung betr. Abgaben für Militär, Feuer- und Zivilschutz, IPV etc.]

 

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