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Feldliwegbeleuchtung in Schwyz

Entlang des Feldliweges in der Gemeinde Schwyz wurde Ende April 1995 (Inbetriebnahme am 27.4.95) neu eine Wegbeleuchtung installiert. Dabei wurden weder die Anwohner über dieses Vorhaben informiert noch wurde diese Beleuchtungsanlage öffentlich ausgeschrieben bzw. bewilligt. Die Anwohner wurden einfach vor „vollendete Tatsachen“ gestellt.

Grelles oranges Licht wirkte störend
Eine Beleuchtung sollte sowohl von den Passanten wie auch den Anwohnern als „subjektiv angenehm“ empfunden werden. Bei dieser neuen Beleuchtung war das anfänglich nicht der Fall. Das Licht war grell und die Farbe Orange neben dem schönen Herrenhaus „Benziger“ wirkte total unharmonisch.
Niemand war von dieser Beleuchtungsanlage mit dem „orangen Licht“ begeistert. Ein Schwyzer Anwalt stellte fest: „Selbst von Rickenbach aus wird die neue Beleuchtung noch als störend empfunden.“

Gespräch wurde verweigert
Ein Anwohner versuchte, die Angelegenheit betr. der neuen Beleuchtung mit dem verantwortlichen Quartierverein zu regeln. Der damalige Präsident dieses Quartiervereins war jedoch von Anfang an nicht bereit, auf das Thema einzugehen. Ein dritter Brief (Aufforderung), zur neuen Beleuchtung Stellung zu nehmen, wurde mit „Annahme verweigert!“ quittiert.
Weil der Quartierverein auf stur schaltete und offensichtlich auf Zeit spielte, sah der Anwohner sich gezwungen, eine vorsorgliche Einsprache beim Gemeinderat Schwyz zu machen (nach 20 Tagen wäre die Beschwerdefrist abgelaufen gewesen). Diese Einsprache wurde jedoch mit Schreiben vom 16.6.95 abgewiesen. Eine andere Reaktion hatte der Beschwerdeführer vom Schwyzer Gemeinderat auch nicht erwartet, machte dieser doch bei der neuen Beleuchtung von Anfang an gemeinsame Sache mit dem Quartierverein. Gemäss Lokalzeitung steuerte die Gemeinde Schwyz Fr. 4’000.– für dieses Projekt bei. Anlässlich eines Augenscheins vor Ort wurde die „Eintracht“ zwischen dem Vorstand des Quartiervereins und der Delegation des Schwyzer Gemeinderates augenfällig.

Bewilligungspflichtig oder nicht?
Im folgenden erhob der Anwohner beim Regierungsrat des Kantons Schwyz gegen den Beschluss des Gemeinderates Schwyz wie folgt Beschwerde: „Der Gemeinderat Schwyz argumentiert, dass Strassenbeleuchtungen nicht unter den Begriff der bewilligungspflichtigen Bauvorhaben oder Anlagen fallen. In unserem konkreten Fall geht es jedoch nicht um eine eigentliche Strassen-, sondern um eine Weg-Beleuchtung, die an der betreffenden (sensiblen) Stelle in der jetzigen Form überhaupt nicht hin passt. Dass die neue Beleuchtung stört, ignoriert der Gemeinderat Schwyz einfach. Bei der angesprochenen Beleuchtungsanlage handelt es sich nicht um eine Verkehrseinrichtung von untergeordneter Bedeutung.
In seinem Schreiben verschweigt der Gemeinderat Schwyz ausserdem, dass sich diese neue Beleuchtungsanlage
a) ausserhalb der Bauzone befindet und
b) das betr. Gebiet unter eidgenössischem Schutz steht. Auf eine solche Anlage ausserhalb den Bauzonen gelangt § 76 Abs. 2 PBG zur Anwendung. Eine solche erforderliche kantonale Raumplanungsbewilligung fehlt aber völlig!
In seinem Beschluss behauptet der Schwyzer Gemeinderat, dass das orange Licht nicht störend wirke. Nun macht es einen Unterschied, ob ich mir eine Sache einmal kurz anschaue oder damit als Passant bzw. Anwohner tagtäglich konfrontiert bin.

Das Argument des Schwyzer Gemeinderates, aus Stromspargründen könnten nur diese orangen Energiesparlampen verwendet werden, hält bei genauer Betrachtung nicht stand
Wäre der Schwyzer Gemeinderat bzw. der Quartierverein nämlich so aufs Energiesparen, so hätte man von Anfang an entweder auf die gesamte Anlage verzichtet oder aber nur zwei oder drei Lampen aufgestellt. Das wäre zudem billiger gekommen. Um einen einfachen Fussweg zu beleuchten, braucht man nicht eine ‚Fussballfeld-Beleuchtung‘, dazu noch mit einer derart schlechten Lichtqualität!
Energiesparen kann man auch mit normalen (weissen) Lampen, indem man ganz einfach z.B. nach 24.00 Uhr deren Betrieb reduziert (weniger Licht = geringerer Stromverbrauch) oder einen Teil der Lampen ausschaltet. Störendes Blenden lässt sich ausserdem mit einfachem seitlichen Abdecken beheben. Ebenso kann man mit entsprechenden Filtern die Lichtfarbe ändern. Weder der Quartierverein noch der Schwyzer Gemeinderat waren jedoch bereit, über Lösungsvorschläge zu diskutieren. Dieses Verhalten spricht für sich.“ [Anmerkung der Mythen-Post: Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass Lampen allgemein verhältnismässig wenig Strom brauchen. Deshalb stellt sich die Frage, ob normale Lampen mit ihrer angenehmen weissen Lichtfarbe nicht die bessere Wahl wären als z.B. Quecksilberdampflampen (Sondermüll) und Natriumdampflampen mit störendem orangen Licht.]

Statt jedoch auf diese Einsprache einzutreten, brummte der Gemeinderat Schwyz dem Beschwerdeführer Fr. 200.- Verfahrenskosten auf
Den Beschluss des Gemeinderates Schwyz vom 16.6.95 wurde in der Folge angefochten mit der Begründung, dass es wohl wohl kaum der Fall sein könne, dass es heutzutage für eine Hundehütte eine Baubewilligung brauche, das Aufstellen einer grellen, störenden, unpassenden Beleuchtung ohne schriftliche Bewilligung ausserhalb der Bauzone auf Land, das zudem unter eidg. Schutz steht, hingegen „rechtskonform“ sein solle.

Schwyzer Regierungsrat stützt Gemeinderat
Der Regierungsrat wies diese Beschwerde mit einer fadenscheinigen Begründung ab. Ein Schwyzer Jurist meinte dazu: „Würde man dem Regierungsrat folgen, dann könnten künftig überall ausserhalb der Bauzonen private und öffentliche Wege einfach mit Beleuchtungen versehen werden, ohne dass hier ein Bewilligungsverfahren erforderlich wäre! Bald bekämen z.B. der Talkessel Schwyz wie auch die umliegenden Hänge das Bild einer Ansammlung von Leuchtkäfern, dies Licht an Licht. Völlig unverständlich und unhaltbar ist zudem, dass sich der Regierungsrat mit keinem Wort mit dem hauptsächlich gerügten Ortsbildschutz befasst. Dass die gerügte Beleuchtung in unmittelbarer Umgebung von geschützten Häusern liegt, ist nämlich raumplanerisch von wesentlicher Bedeutung, weshalb zumindest von diesem Aspekt her der Regierungsrat einen massgebenden Einfluss auf die Raumordnung hätte bejahen und folglich die Beschwerde gutheissen müssen.“

Noch als das Verfahren hängig war, wurden vom Quartierverein resp. dem Lieferanten/Monteur der Beleuchtung (EWS Schwyz) die grellen Leuchtkörper durch schwächere ersetzt
Bei dieser Gelegenheit hätte man die Sache gleich richtig machen, d.h. für angenehmes (weisses) Licht sorgen können. Wohl aber aus purer Sturheit wurden wieder auffällige orange Natriumdampf-Lampen verwendet.
Anlässlich einer Besichtigung wurde ein Innenarchitekt, der Mitglied des betr. Quartiervereins ist, gefragt, ob er eine solche störende orange Lampe auch in seine Wohnung stellen würde. Er blieb die Antwort schuldig.

Schwyzer Prinzip „Bürger soll das Maul halten“
Dieses Prinzip, das im vorliegenden Fall angewendet wurde, wird heute in der Gemeinde Schwyz (und sicher auch anderswo) seit Jahren angewendet. Erstens kümmert man sich nicht um Gesetze, sondern fängt einfach ohne Bewilligung an etwas zu erstellen, im Vertrauen darauf, dass die Beschwerdefrist von 20 Tagen ungenutzt verstreicht. Funktioniert das nicht, hat man ja immer noch seine Kontakte: Der Gemeinderat, der mitdrinhängt, wird einem schon Recht geben. Und in höheren Instanzen sitzen ja oft auch noch „eigene Leute“.
Wer als Bürger für Recht und Gerechtigkeit sorgen will, muss Geld in die Hände nehmen und zahlreiche Hürden überwinden – und selbst dann ist noch lange nicht sicher, dass er zum Recht kommt. Der Ausgang einer solchen Auseinandersetzung hat im Kanton Schwyz (und auch anderswo) leider allzu oft nicht mehr viel mit Gerechtigkeit zu tun, sondern ist eher eine Frage der politischen Beziehungen.
Sicher kann man einwenden, dass es sich im vorliegenden Fall um eine im Prinzip eher „unbedeutende Sache“ handle. Zu denken jedoch gibt, dass dasselbe Schema auch bei sehr wichtigen Sachentscheidungen zum Zug kommt und dann der Schaden entsprechend gross ist.

Demokratiemüde?
Der Schwyzer Gemeinderat wurde anlässlich eines Augenscheins vor Ort gebeten, gleich noch weitere Objekte mit derselben schlechten Leuchtmittelbestückung zu begutachten. Der damalige Gemeinderat Herbert Stalder lehnte jedoch ab. Es kümmerte ihn offenbar nicht, wenn aufgrund grellen störenden Lichteinfalls bei diversen Schwyzer Häusern die Fensterläden in der Nacht permanent geschlossen sein müssen.

Typisch für Schwyzer Verhältnisse ist, dass
– begangenen Fehler meist nicht entdeckt werden
– auf Anhieb von den Verantwortlichen nichts zur Behebung unternommen wird, selbst wenn ein Dritter auf den Fehler aufmerksam macht
– über das Gespräch sich in den seltensten Fällen etwas erreichen lässt und Gerichte bemüht werden müssen

Es wäre mit relativ geringem Aufwand bzw. Änderungen eine ortsübliche, auf das Ortsbild und die Privaten Rücksicht nehmende und folglich weit schonendere Art der Beleuchtung möglich gewesen. Gescheitert ist das Ganze letztlich am uneinsichtigen Vorstand eines Quartiervereins, an Gemeinderäten mit Scheuklappen und an einer höheren Instanz, welche die störende, ohne Bewilligung errichtete Beleuchtung sogar noch guthiess.

Hätte sich der betr. Anwohner nicht gewehrt, wäre gar nichts geschehen
Zumindest hat die Intervention dafür gesorgt, dass schwächere und damit passendere Lampen eingesetzt wurden. Ferner sorgen diese Lampen mit weniger Watt seit Jahren auch noch für einen geringeren Stromverbrauch.

Schlussbemerkung
Eine Strassen- oder Wegbeleuchtung sollte eine Strasse oder einen Weg beleuchten und nicht mehr. [Anmerkung der Mythen-Post: Nach Auffassung Beelers soll eine Strasse oder ein Weg nicht nur zweckmässig, sondern auch ästhetisch schön beleuchtet werden.] Dass sie noch durch Nachtvorhänge bzw. Schlafzimmerfenster leuchten oder Passanten blenden muss, ist nicht nötig. [Anmerkung der Mythen-Post: Letzteres ist ironisch gemeint.] Eine Beleuchtung sollte harmonisch in die Umgebung passen, angenehmes Licht verbreiten, nicht blenden usw. Manche Leute haben mit dieser simplen Forderung die grösste Mühe. [Anmerkung der Mythen-Post: Sie haben kein Sinn für Ästhetik.] Es kommt ihnen nicht darauf an, ob die Lampe in die Umgebung passt oder nicht. [Anmerkung der Mythen-Post: Für Beeler als Perfektionist ist so etwas schwer zu befreifen.] Warum? Alles eine Frage der Mentalität!

Fragwürdige Nicht-Informationspolitik des damaligen Gemeinderats Schwyz und des Quartiervereins Dorfbach
Weder der Gemeinderat Schwyz noch der Quartierverein Dorbach gaben Auskunft darüber ab, wie hoch die Gesamtkosten dieser Beleuchtungsanlage waren, wie die Kosten aufgeteilt wurden, wer für den Unterhalt verantwortlich ist und wer den Lampen-Typ ausgesucht hat.
Ebenso Stillschweigen über weitere Objekte mit derselben schlechten Lichtqualität.

 

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