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Ein Ehrverletzungsfall vor dem Basler Strafgericht

Vom Strafgericht Basel wurde der Jude Marco B. am 5. Oktober 2001 für seine jahrelangen Fäkalsprache-Beschimpfungen gegen VgT-Präsident Dr. Erwin Kessler mit einer Trinkgeldbusse von Fr 250.- „bestraft“.
Das Urteil sagt sehr viel über den heutigen Zustand der Justiz in der Schweiz aus. Während Kessler wegen seiner berechtigten Schächtkritik zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt wurde, wird im Gegenzug ein offensichtlich religiöser Fanatiker trotz übelsten Beschimpfungen äusserst milde bestraft.

Die Vorgeschichte
B. schickte Kessler seit 1996 in unregelmässigen Abständen primitivste Beschimpfungen, per Fax und per Post, immer etwa in der gleichen Art, wie das folgende Beispiel:
„An Kessler, den grossen Tierfreund und Menschenverachter, eidg. dipl. Antisemit mit Nazi-Scheisse im Wasserkopf… Der grosse Moses sagte, das jüdische Volk ist ein hartnäckiges Volk und unter den hartnäckigen bin ich noch einer der Hartnäckigsten. Heuchler müssen auch sterben, besonders wenn sie so verlogen sind bis unter die Schamhaare. Ich gestatte Ihnen, dass sie mit meinen Faxmitteilungen Ihr Arschloch putzen dürfen.
Marco B., Holbeinstr xy, 4051 Basel“

Üble Beschimpfungen gehen weiter…
Am 11. Januar 2001 kam per Fax die folgende Botschaft, die Kessler veranlasste, sich das nicht länger gefallen zu lassen:
„Hat die feige Memme Kessler den Mut alles zu schreiben in seinem Scheissblättchen und zwar alles, oder scheisst er sich in die Hosen. … Ein ekelhafter Heuchler, der unter dem verlogenen Pseudonym Tierschützer eine idiotische Behauptung aufstellt und den Holocaust mit der Schechita vergleicht. Was Ihnen fehlt ist das Schamgefühl. Sie sind kein Tierschützer, aber die dummen Anhänger von Ihnen und alle Antisemiten und Nazis applaudieren Ihnen. Wenn Dummheit und geistige Verblödung strafbar wären, bekämen Sie 99 mal Lebenslänglich. Sie sprechen von primitiv, aber wie soll man sonst mit einem Primitivling wie Sie einer sind verkehren? Da Ihnen jegliches Schamgefühl abgeht, können Sie sich gar nicht schämen. Als Feigling werden Sie diesen Fax und den gestrigen sicher nicht in Ihrem Hetzblättchen veröffentlichen. So human wie die Christen sind wir schon lange… Der Holocaust war nur das Spitzenprodukt des gottverdammten verfluchten sogenannten Sohn Gottes, der vernichtet worden war, weil er ein Gotteslästerer war… und der Esel stand im Stall und vermehrte sich millionenfach ohne Eselin. Zur Orientierung: Alle Nazis der 1. Garnitur waren katholisch, nur Göring war es nicht. Lassen Sie sich von Prof. der Wixologie Haas in Vaduz beraten…
Marco B.“

B. wird von den Behörden als „normal“ eingestuft
Gemäss einer Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt vom 11. Sept 1996 ist B. zurechnungsfähig, es bestünden keine Hinweise dafür, dass die Voraussetzungen für die Errichtung einer vormundschaftlichen Massnahme gegeben seien.
Nachdem Kessler diese Klage eingereicht hatte, kam weitere Post.
Da der Angeklagte schon anderweitig wegen ähnlichen Ehrverletzungen verurteilt wurde und keine Anzeichen dafür bestehen, dass er sein Verhalten zu ändern gewillt ist, beantragte Kessler eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Es wäre stossend, so argumentierte Kessler, wenn der Anklage für seine primitiven, unsachlichen Ehrverletzungen milder bestraft würde als er für seine sachlich gerechtfertigte Kritik am Schächten. Die objektiven Umstände zeigten klar, dass nur eine drastische, wirklich abschreckende Bestrafung geeignet seien, ihn vor weiteren solchen Beschimpfungen zu verschonen.

Angeklagter Marco B. ohne Einsicht
Der Angeklagte zeigte keinerlei Einsicht oder Reue. (Er ist wegen ähnlichen Beschimpfungen gegen andere bereits vorbestraft.)
Während es zuerst den Anschein machte, dieser Marco B. sei nicht ganz hundert, stellte sich an der Gerichtsverhandlung heraus, dass er im Gegenteil ein Held der Basler Juden ist, wie die zahlreiche Präsenz seiner jüdischen Fan-Gemeinde bewies, darunter jüdische Prominenz wie Rabbiner und Schächt-Befürworter Levinger.

Freispruch für üble Beschimpfungen gefordert – und der Basler Richter lässt Milde walten…
Ein „Antisemit“ wie Kessler habe gar keine Ehre und solche Beschimpfungen seien deshalb keine Ehrverletzung, liess B. durch seinen Anwalt ausführen, der einen Freispruch forderte.
Der Richter begründete sein mildes Urteil damit, der Angeklagte sei durch die Äusserungen Kesslers zum Schächten, insbesondere durch den Vergleich des Schächtens mit dem Holocaust und durch die Bezeichnung „Schächtjuden“ provoziert worden.

Urteil
Erwin Kessler muss seine Aufwendungen für das Verfahren selber tragen und die B. auferlegten Gerichtskosten betragen lediglich 150 Franken.

Wäre Marco B. in Schwyz auch so günstig weggekommen?
Hier stellt sich die Frage, ob die Mythen-Post nicht Marco B. anfragen sollte, ob er ähnliche Beschimpfungen z.B. gegen Flumroc-Direktor Kurt Köhl, die Firma Isover und Zimmermann von Rickenbach, Ibach, äussern könnte, um zu schauen, ob die Justiz dann ebenfalls so günstig urteilt…
Auch hier würden „mildernde Umstände“ geltend gemacht werden können, denn Glas- und Steinwolle (sog. Juck-Isolation) sind für Betroffene eine Zumutung (Provokation!) und die damals geleistete Isolationsarbeit von Zimmermann von Rickenbach keine Facharbeit, sondern ein Pfusch. Gründe für Marco B., mit übelsten Beschimpfungen über die Verantwortlichen herzufallen, gäbe es also genügend…
Aber im „freien“ Kanton Schwyz dürfen ja bekanntlich weder Produzenten („unlauterer Wettbewerb“) noch Gewerbetreibende („Gewerbefeindlichkeit“ – Inserate-Boykott!) kritisiert werden…

PS: Die Mythen-Post wird sich dem Thema „Justizwillkür“ im Jahre 2002 weiter annehmen.


Mythen-Post 11/01
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