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Tierschützer griffen zur Selbsthilfe

Ende Februar 2000 hat die Tierbefreiungsfront (TBF) einen der Kastenstände für säugende Mutterschweine im Stall des Klosters Fahr abmontiert und abtransportiert.
Mit dieser Aktion protestiert die TBF gegen die weitere Verwendung dieser tierquälerischen Stalleinrichtung im Klosterbetrieb.

Schmid-Buchten anstatt Kastenstände
Der vorhandene Schweinestall wäre gross genug, um allen säugenden Mutterschweinen mit kaum nennenswerten Anpassungskosten tiergerechte Abferkelbuchen (sog. Schmid-Buchten) zur Verfügung zu stellen. Gemäss Tierschutzverordnung ist die Kastenstandhaltung, weil tierquälerisch, grundsätzlich verboten. Das Kloster nützt jedoch die noch laufende Übergangsfrist zu seinen Gunsten (und zu Ungunsten der Tiere) aus.
Bei der Aktion der TBF handelt es sich nach geltendem Recht um eine illegale Aktion. Aber wie sagte doch bereits Goethe: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

 

Tierschutz

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