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Der Kampf der Mythen-Post gegen den umweltpolitischen Schlendrian im Kanton Schwyz

Was würden Sie von einer Polizei halten, der es egal ist, wieviele Entreissdiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle usw. es in ihrem Einzugsgebiet gibt? Wie würde eine Presse über eine derartige Polizei schreiben?
Oder was würde man von einer Polizei halten, die statistisch festhält, wieviele kriminelle Taten in ihrem Gebiet verübt werden – faktisch dagegen aber nichts unternimmt?
Von einer Polizei wird erwartet, dass sie Tag und Nacht Verbrechen bekämpft, sich für Sicherheit, Ruhe und Ordnung einsetzt. Man verlangt von ihr tadellose Arbeit. Sollte man dies nicht von jeder staatlichen Institution erwarten dürfen?
Man sollte meinen Ja. Denn dafür, dass der Steuerzahler eine finanzielle Leistung erbringt, müsste er auch eine entsprechende Gegenleistung bekommen.
Nehmen wir im folgenden einmal das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz unter die Lupe. Fragen wir uns zuerst, wozu dieses Amt dient. Wie der Name es sagt, soll es sich für unsere Umwelt einsetzen. In einer Zeit, wo es der Umwelt nachweisbar schlecht geht, eine entscheidende Aufgabe!
Wie erfüllt das Amt für Umweltschutz diese Aufgabe in der Praxis?

Ist-Zustand 1994
Um diese Frage beantworten zu können, betrachten wir am besten den Ist-Zustand (1994) im Kanton Schwyz. Der sieht so aus, dass immer noch vielerorts sinnlos Grünabfall unter grossem Gestank verbrannt wird, ohne, dass die verantwortliche Behörde einschreitet.
Man stelle sich den Garagisten vor, der vor seiner Werkstatt einen Stapel Pneus verbrennt, den Textilreiniger, der chemische Rückstände durchs Abflussrohr abgibt. Heute bei uns undenkbar. Wieso aber wird bei uns immer noch das Verbrennen von Gartenabfall toleriert? Ist das nicht absurd?
Man kann beim Umweltschutz nicht die einen so behandeln und die andern so. Es muss auch hier der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Man kann nicht auf der einen Seite Katalysator-Autos vorschreiben und gleichzeitig den Verkauf stinkender Zweitakter tolerieren. Es ist absurd, immer strengere Abgasvorschriften für Ölfeuerungen zu erlassen und gleichzeitig das katastrophale Emissionsverhalten von Holzfeuerungen nicht zu erwähnen. (Es ist ein absoluter Witz von umweltfreundlichen Holzfeuerungen zu sprechen, wenn man deren Schadstoffausstoss kennt.) Ebenfalls ist es falsch, von umweltfreundlicher Kernenergie zu sprechen, solange das Problem des radioaktiven Mülls besteht.
„Wir haben nicht das Geld für eine umweltgerechte Entsorgung oder den Ersatz unserer alten Holzfeuerung“, hört man etwa. Wenn’s nur das ist, ist die Sache in Zukunft lösbar.
Viel grösser ist das Problem des verkrusteten Denkens: „Wir haben schon früher unseren Abfall verbrannt und es hat nicht geschadet.“ Man hat früher schon viel Blödsinn gemacht. Und ob’s nicht geschadet hat? Wenn einer täglich zwei Päckchen Zigaretten raucht und immer noch lebt, kann er Glück gehabt haben. Es heisst aber noch lange nicht, dass sein Verhalten klug war und es ihm nicht geschadet hat.
Leute, die immer noch sagen „Ich pfeife auf den Umweltschutz“ handeln verantwortungslos. Sie handeln nicht nur gegen die menschliche Gesundheit, sondern auch gegen die Schöpfung.

Falsche Prioritäten
Für den Bau eines Krematoriums setzt sich der Bezirk Schwyz mit allen Kräften ein, obwohl eine Leichenverbrennungsanlage absolut unnötig ist. Eine Kompogasanlage bzw. eine andere umweltfreundliche Art der Grünabfall-Entsorgung steht nicht zur Diskussion, obwohl eine solche Anlage dringen nötig wäre. Für Dreifachturnhallen, für ein neues Casino usw. hat man Geld, nicht aber für den Umweltschutz! Ist das nicht bedenklich? Und haben sich die verantwortlichen Herren schon einmal gefragt, was ihnen eine Dreifachturnhalle, ein neues Casino, ein Krematorium usw. nützen, wenn die Umwelt zerstört ist? Sind diese Leute wirklich nicht imstande, 1+1 zusammenzuzählen? Und sehen sie nicht, dass erst immaterielle Werte (saubere Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden usw.) zur echten Lebensqualität beitragen?

„Wir sind dafür nicht zuständig!“
Stellen Sie sich vor, Sie melden ein Umweltvergehen dem Amt für Umweltschutz. Als Antwort bekommen Sie: „Wir sind dafür nicht zuständig, verantwortlich ist die Gemeinde xy.“ Sie gehen zur Gemeinde und dort sagt man ihnen: „Das ist wieder einmal typisch. Jetzt werden Sie zu uns geschickt. Aber eigentlich ginge das doch das Amt für Umweltschutz an.“
Müsste es bei der ersten Anlaufstelle nicht so sein, dass es heisst: „Danke für den Hinweis. Wir werden die Sache sofort selber in die Hand nehmen bzw. das Nötige veranlassen?“
Sollte von den zuständigen Stellen nicht auch einmal klar öffentlich dargelegt werden, wer für was zuständig ist?

Keine oder wenig Eigeninitiative
Die Mythen-Post hat im Jahre 1992 als erstes Presse-Organ der Region über die neuartige Kompogasanlage der Firma Schmid in Glattbrugg berichtet. Sie hat auch den Vorsteher des Departements des Innern darüber mündlich informiert und den Vorschlag gemacht, ein solches Projekt zu fördern. Von amtlicher Seite wurde – soviel uns bekannt ist – nichts in dieser Richtung getan – bis Unternehmer Guido Käppeli mit dem Projekt einer Kompogasanlage in Seewen kam. [Anmerkung der Redaktion: Das Projekt Kompogasanlage wurde im Nachhinein aus „wirtschaftlichen Gründen“ fallengelassen. Interessant ist Umweltschutz für manche Unternehmer anscheinend nur, wenn damit Geld verdient werden kann…]

Fehlende oder falsche Aufklärungsarbeit
Es gibt immer wieder Leute, die sagen: „Wohin sollen wir denn mit dem Abfall. Wir müssen ihn doch verbrennen.“ In Zukunft sollte es so sein, dass niemand mehr mit dieser billigen Ausrede kommen kann. Gerade hier wäre es eine Aufgabe des Amtes für Umweltschutz, über die Presse die Leute darüber zu informieren, wie dieser oder jener Abfall umweltfreundlich entsorgt werden kann. [Anmerkung der Redaktion: Jahre später ist dies dann auch erfolgt] Hier müssten die Behörden endlich Hand bieten und sagen: „Für jeden Abfall haben wir eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit. Fragen Sie uns an. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen!“

Ein Schwyzer Hobby-Photograf berichtet:

  • „Am 4. März 1994 zieht dicker Qualm über den Lauerzersee, weil zwischen Seewen und Lauerz Grünabfall verbrannt wird. Der Rauch ist so dicht, dass das Seeufer in der gesamten Breite nicht mehr zu erkennen ist. Dasselbe ist am Samstag, den 5. März 1994, zu beobachten.
  • Ein älterer Mann (Name der Redaktion bekannt) in Lauerz verbrennt nasses Laub und Schilf. Grosse Teile von Lauerz befinden sich unter einer Rauchglocke.
  • Im Segel wird ebenfalls Grünzeug unter grossem Gestank verbrannt. Weite Teile des Segels werden von Qualm überzogen.
  • Zwischen dem Zingel und dem „Chämiloch“ wird Schilf verbrannt.
  • Qualm steigt auf ob der Schlagstrasse (Maihof), weil dort Abfall vom Heckenschneiden verbrannt wird. Dann überzieht eine Rauchdecke den Grund. In der Nähe der Laimgasse in Ibach steigt dicker Rauch auf. Das Ergebnis: Gegen Abend liegt der ganze Talkessel Schwyz unter einer Rauchdecke…

Das Wetter zum Photografieren wäre am 5. März 1994 herrlich gewesen (gute Fernsicht!), wenn nicht überall Abfall verbrannt worden wäre.“

Gesundheitliche Auswirkungen
Das Tolerieren sinnloser Luftverschmutzung bleibt nicht ohne Folgen. Atemwegbeschwerden und -erkrankungen kommen bei uns häufig vor. Über ein Viertel der Gesamtbevölkerung leidet unter Atemnot bereits bei geringer körperlicher Belastung. 20% der Erwachsenen klagen über Schnupfen, 6,7 Prozent leiden unter ärztlich diagnostiziertem Asthma; chronische Bronchitis (chronischer Husten, kombiniert mit chronischem Auswurf) betrifft 2,1 Prozent der Bevölkerung. Diese Beschwerden stehen in direktem Zusammenhang mit der Luftverschmutzung.
Allergien weisen eine steigende Tendenz auf. Rund 30 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz neigt zu Allergien.
Es steht ebenfalls fest, dass Luftschadstoffe Ökosysteme wie den Wald schädigen und massive Ernteeinbussen bewirken. Klimaveränderungen sind bereits eingetreten.

Taten statt Worte!
Das Amt für Umweltschutz ist zu wenig aktiv, die Umweltkommissionen der Gemeinden sind zu wenig aktiv – so sieht die heutige Realität aus. Es wird zum Thema Umweltschutz Stellung bezogen, weil es gerade „in“ ist, aber in der Praxis tut sich wenig. Dies muss sich ändern! Nicht Alibiübungen, sondern Taten sind in Zukunft gefragt!
Wie’s ausschaut, muss die Initiative aber wieder einmal von den Bürgerinnen und Bürger, d.h. der Basis ausgehen. Es nützt nichts, auf die Entscheidungen von „oben“ zu warten. Bis die kommen, ist der Zug längst abgefahren. Der Bürger muss auf die Behörden Druck ausüben, nur so geschieht etwas!

Mutiges Handeln ist gefragt!
Es ist Aufgabe des Pfarrers in der Kirche, des Lehrers in der Schule, des Fabrikdirektors, des Bauern usw. sich für saubere Luft einzusetzen. Es wird in der heutigen Zeit zwar viel über Umweltschutz gesagt und geschrieben, doch ein echtes Umdenken hat noch nicht stattgefunden. [Anmerkung der Redaktion: Das hat sich zum Glück in den vergangenen Jahren geändert.] Stellen wir uns einen mutigen Pfarrer vor, der zu einem unbelehrbaren Bauer sagt: „Woche für Woche kommst du in die Kirche, gelegentlich auch zur Beichte. Dein Verhalten jedoch änderst du nicht. Du verbrennst weiter Woche für Woche Abfall und behandelst die Tiere in deinem Stall schlecht. Gott schuf die Luft, damit du frei atmen kannst, und nicht mit dem Zweck, dass du sie verpestest. Und mit welchem Recht behandelst du dein Vieh im Stall schlecht? Tiere sind Gottes Geschöpfe wie du, merk‘ dir das!“
Oder stellen wir uns einen konsequenten Vorsteher des Departements des Innern vor, der zum Leiter des Amtes für Umweltschutz sagt: „Sie stehen schon seit vielen Jahren dem Amt für Umweltschutz vor. Wenn ich sehe, was sie in all den Jahren praktisch geleistet haben, so ist das schon nicht gerade überwältigend. Wir machen es jetzt so: Ich gebe Ihnen noch ein Jahr Zeit, damit Sie etwas Positives in unserem Kanton für die Umwelt tun können. Nach Ablauf dieser Zeit ziehen wir Bilanz. Wenn das Ergebnis gut ist, bleiben Sie weiter im Amt, andernfalls wird jemand anders den Posten übernehmen müssen.“
Oder stellen wir uns einen mutigen Journalisten vor, der in der Lokalzeitung schreibt: „Als Bürger haben Sie ein Recht auf saubere Luft! Kämpfen Sie dafür! Wenn Ihnen ein Amtsvorsteher sagt, dass die gesetzlichen Grundlagen angeblich noch nicht so weit seien, dann sagen Sie ihm doch einfach ins Gesicht, dass er ein Drückeberger ist. Und wenn die gesetzlichen Grundlagen tatsächlich nicht da sind, so müssen sie eben geschaffen werden. So einfach ist das! Und ebenso müssen gesetzliche Grundlagen, die überholt oder falsch sind, abgeschafft werden.
Man macht es sich in manchen Ämtern heutzutage schon etwas einfach, indem man immer auf ‚Sachzwänge‘ verweist. Die Behörden sind es nämlich selber, die diese Sachzwänge erzeugen!“

Pionierarbeit
In Sachen Umweltschutz will sich in Schwyz niemand exponieren. Jeder hat Angst, als „Grüner“ verschrienen zu werden. Zeugt das nicht von Schwäche? Wo bleibt hier der urschwyzerische Mut?
Es geht hier doch gar nicht um grün, rot, blau, braun, schwarz oder irgend eine andere politische Färbung, sondern um den Kampf für saubere Luft (sowie gesunder Menschenverstand) – und um nichts anderes!
Gerade der Kanton Schwyz hätte doch die Chance, Pionierarbeit zu leisten. In der umweltfreundlichen Entsorgung von Abfällen könnte der Kanton Schwyz beweisen, dass er es besser kann als die andern.

Es könnte auch anders gehen
Stellen wir uns einmal einen engagierten Vorsteher des Amtes für Umweltschutz des Kanton Schwyz vor. Er schreibt folgenden Brief: „Sehr geehrter Herr Schmidheiny, Sie werden in Wirtschaftskreisen als ‚Öko-Papst‘ gefeiert. Aber sind Sie wirklich ein so fortschrittlicher Wirtschaftslenker? Falls ja, dann stellen Sie doch in den nächsten Monaten die Holderbankcement in Brunnen, die seit einiger Zeit zu Ihrer Unternehmensgruppe gehört, auf umweltfreundliches Erdgas um. Damit beweisen Sie, dass Sie es mit dem Umweltschutz ernst meinen. Die Bevölkerung von Brunnen (besonders vom Wilen, dem Ballyweg und der Schwyzerstrasse) und des ganzen Talkessels Schwyz wird Ihnen dankbar sein. Mit freundlichen Grüssen. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz.“
So etwas wäre innovativ! Und Herr Schmidheiny könnte dem Vorsteher des Amts für Umweltschutz antworten: „Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Es ist tatsächlich so, dass der heutige Ausstoss der Zementfabrik eine Belastung für den Kurort Brunnen darstellt. Wir werden deshalb unsere gesamte Anlage auf den neusten technischen Stand bringen. Ich versichere Ihnen, dass ich mich dafür persönlich einsetzen werde.“
Warum läuft die Sache nicht so? Ist es nicht paradox, in der Lokalzeitung vom 110jährigen Jubiläum der Zementfabrik zu berichten und dabei die Schattenseiten dieser Fabrik mit keinem Wort zu erwähnen? Warum interviewte man nicht Anwohner, die unter den Immissionen seit Jahren (Jahrzehnten!) leiden?
Warum wird in der Presse nicht über solche Probleme geschrieben? Weil man mit dem Strom schwimmen muss und nichts sagen darf? Weil man dann gewisse Kunden verlieren würde? Grundsatz muss doch einzig und allein der sein, dass man die Wahrheit sagt, koste es, was es wolle.
Wer die Wahrheit sagt, schafft sich vielleicht Feinde. Aber wer für eine gute Sache kämpft, sollte das ruhig in Kauf nehmen.

Umweltschutz und Gewerbe
Jeder moderne Unternehmer weiss, dass ein Überleben langfristig nur dann garantiert ist, wenn er den Umweltschutz aktiv in seinem Betrieb einbezieht. Denn nicht in der auf dem Stand von 1920 stehenden Fabrik, die die Luft verpestet, lassen sich in Zukunft Märkte erobern, sondern nur mit modernsten, umweltfreundlichen High-Tech-Fabriken.

Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Am 1. März 1994 hätten in der ganzen Schweiz übermässige Luftschadstoffbelastungen beseitigt sein sollen. So wollte es die vom Bundesrat Mitte Dezember 1985 erlassene und am 1. März 1986 in Kraft gesetzte Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Die Fakten zeigen leider, dass dieses Ziel der schweizerischen Umweltpolitik noch längst nicht erreicht ist.

Sofortmassnahmen
Eine ehrliche Politik der Luftreinhaltung kann nicht darin bestehen, die Termine für die Zielerreichung ins nächste Jahrzehnt zu verschieben, sondern erfordert, dass Sofortmassnahmen ergriffen werden.
Der Kanton Schwyz kann den ersten Schritt tun, indem er das Verbrennen von Abfällen aus Wald, Garten und Landwirtschaft – so wie es die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung vorsieht – durchsetzt und sich nicht länger auf eine kantonale Regelung (§ 20 der Luftreinhalte-Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz) abstützt. Denn in 99% der Fälle ist es eben nicht so, dass trockene Abfälle unter hoher Temperatur (d.h. mit wenig Qualm) verbrannt werden. Meistens schwelt Grünzeug (z.B. nasse Äste) während Stunden und setzt ganze Flächen unter eine Rauchglocke.
Die schönen Sprüche von „dezentral kompostieren“ und „verbrennen unter Vorbehalt“, die vom Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz kommen, verfolgen nur ein Ziel: dass man weiter seine Hände in den Schoss legen kann. Die lasche kantonale Auslegung der Luftreinhalte-Verordnung soll für ein langes, bequemes Beamtendasein sorgen und den verantwortlichen Politikern die Wählerstimmen der Ewiggestrigen sichern…

Grünabfälle als Herausforderung
Eine derartige „Umweltpolitik“ mit doppeltem Boden darf im Kanton Schwyz aber nicht länger toleriert werden. Ein Verbot betr. dem Verbrennen von Abfällen aus Garten, Landwirtschaft und Forst muss und kann durchgesetzt werden. Gleichzeitig müssen aber auch Möglichkeiten der umweltfreundlichen Entsorgung genannter Abfälle im Kanton Schwyz geschaffen werden.

Das Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz soll in Zusammenarbeit mit den Gemeinden endlich ein perfektes Entsorgungskonzept für Abfälle aus Garten, Feld und Forst erarbeiten und anschliessend durchsetzen. Ferner sollen die Gemeinden dafür sorgen, dass unverbesserlichen Luftverschmutzern das Handwerk gelegt wird.

Sofortmassnahmen gefordert (aus dem Jahre 1994)
Schwyzer Behörden und Politiker wurden in den vergangenen Jahren immer wieder aufgefordert, ein Verbot betr. dem Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Schwyz durchzusetzen. Regierungsrat Richard Camenzind vom Departement des Innern wurde aufgefordert, dem ihm unterstellten Amt für Umweltschutz Dampf zu machen. Dass sich an der Situation etwas positiv geändert hätte, davon sieht und spürt man bis heute nichts.
Man hätte über 8 Jahre lang Zeit gehabt, gegen das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Schwyz etwas zu unternehmen. Daraus, dass nichts geschehen ist, kann man direkt ablesen, dass die verantwortlichen Herren an sauberer Luft offenbar gar nicht interessiert sind.
Da mit vernünftigen Argumenten und gutem Zureden bei den zuständigen Stellen nichts Positives zu bewirken ist, wird die Mythen-Post in Zukunft eine offensivere Gangart wählen.
Die bundesrätliche Luftreinhalte-Verordnung besagt:
Art. 1
Zweck und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen. (Anm.: Allein schon aus diesem Artikel 1 heraus muss ein Verbot betr. dem Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen durchgesetzt werden, weil in 99% der Fälle beim Verbrennen im Freien eine lästige Luftverunreinigung die Folge ist!)

Weiter heisst es im 8. Abschnitt unter „Abfallverbrennung im Freien“
Art. 26a
1 Werden Abfälle verbrannt, so darf dies nur in dafür geeigneten stationären Anlagen erfolgen. (Anm.: Das Verbrennen von Abfall im Freien wäre also grundsätzlich verboten!)
2 Die Kantone können das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien zulassen, sofern dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen. (Anm.: Hier stellt sich die Frage: Wie ernst meint es der Kanton Schwyz mit dem Umweltschutz, wenn er diese Möglichkeit ausschöpft? Ist das private Recht des Luftverpesters höher zu bewerten als das Recht der Öffentlichkeit auf saubere Luft?
Jedermann weiss, dass Bundesrecht kantonales Recht bricht. Wieso lässt man hier nicht das vernünftigere und stärkere Bundesrecht gelten?)

In der kantonalen Vollzugsverordnung heisst es dann:
§ 20
Es ist verboten, Abfälle wie Altöl, Pneus, Kunststoffe, Lösungsmittel, Spanplatten, beschichtetes oder imprägniertes Holz usw. im Freien zu verbrennen. Ausgenommen ist das Verbrennen von trockenen pflanzlichen Abfällen aus Garten und Forst, sofern keine lästigen oder schädlichen Immissionen entstehen. (Anm.: Auch hier kann wieder gesagt werden, dass praktisch in 99% aller Fälle beim Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen nachweisbar schädliche und lästige Immissionen entstehen. Wie verträgt sich dieser kantonale Paragraph mit Art. 1 der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung, „Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen?“)
Nachdem heute das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen und auch die illegale Abfallentsorgung und die daraus entstehende Luftverschmutzung zu einem unzumutbaren Problem im Kanton Schwyz geworden sind, sind Sofortmassnahmen nötig. Gemäss eidgenössischer LRV ist der Kanton verpflichtet, gegen übermässige Immissionen einzuschreiten. In § 1 der kantonalen Vollzugsverordnung zur Luftreinhalte-Verordnung heisst es: „Der Regierungsrat übt die Oberaufsicht über den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung aus. (…) Der Regierungsrat erlässt Massnahmenpläne im Sinne von Art. 31 LRV und stellt Antrag gemäss Art. 34 LRV.“ Und in § 2 steht weiter: „Dem Departement des Innern obliegt die Aufsicht über den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Departement mit dem Vollzug betraut wird.“
Gesetzlicher Buchstabe allein ändert nichts. Es ist höchste Zeit, dass jetzt auch in der Praxis etwas geschieht!

 

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