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Isolations-Streit eskaliert

Als Reaktion auf die Klage der KMF-Hersteller (siehe Heft 4/02) hat die Mythen-Post eine Strafanzeige gegen einen Glaswollehersteller eingereicht. Die Anzeige stützt sich zum einen auf die von einem Ibächler Zimmermann ausgeführte Alptraum-Glaswolle-Isolation. Das Dämm-Material hat negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner in den angrenzenden Räumen (Partikelbelastung usw.). Ferner hätte bis heute mit dieser Isolation kein einziger Tropfen Heizöl eingespart werden können. Der vom Ibächler Alptraum-Isoleur ausgeführte Pfusch führe jedoch im Sommer zu einem Hitzestau. Beeler spricht von „Betrug und Irreführung“ und macht in seiner Anzeige auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Strafanzeige finden Sie unter https://www.mythen-post.ch/datei_news_25_5_02/strafanzeige_i_news_25_5_02.htm

Bei seiner Argumentation stützt sich der Kläger auf die empirischen Untersuchungen des bekannten Wärmedämmtechnik-Spezialisten Paul Bossert (seit 1964 auf diesem Gebiet tätig), Prof. Dr. Ing.-habil. Claus Meier, Dipl.-Ing. und Architekt Konrad Fischer sowie Prof. Dr.-Ing. habil. P.-M. Weinspach.
Dem Untersuchungsrichter wurde ein umfangreiches Dossier zum Thema Isolation überreicht, das neuste wissenschaftliche Erkenntnisse beinhaltet (z.B. das sogenannte Lichtenfelser Experiment).

„Es darf nicht sein, dass gutgläubige Hauseigentümer und Bauherren von der KMF-Industrie weiter getäuscht und über den Tisch gezogen werden. Mit diesem Schwindel muss ein- für allemal Schluss sein!“, schreibt Beeler an das Gericht. Durch die I.-Glaswolle-Isolation sei ein Schaden entstanden, wofür die Verursacher haftbar gemacht werden müssten. Er habe es satt, von der KMF-Lobby, „die seit Jahren (Jahrzehnten) Glaswolle- bzw. Steinwolle-Isolationsmüll herstellen, wegen angeblich ‚unlauterem Wettbewerb‘ eingeklagt zu werden, währenddem diese Firmen mit ihren untauglichen Produkten milliardenschweren volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.“ Es sei nötig, dass die Justiz diesem „vermutlich grössten Betrug in der Bau-Nachkriegsgeschichte“ endlich den Riegel schiebe. Es gehe darum, „Schaden vom Volk abzuwenden“.

Im zweiten Teil befasst sich Beeler mit den unlauteren Werbemethoden des Glaswolleherstellers
I. bezeichne sich als „Ökologie-Pionier“. Wenn die Firma I. von 1937 bis 1996 „alte“, krebsverdächtige Glaswolle hergestellt habe, sei es kaum möglich, dass „seit über 60 Jahren der Mensch und die Natur im Mittelpunkt“ stünden. Wenn ferner auch sogenannte neue Mineralfasern die Atmungsorgane und die Haut beeinträchtigten, dann sei die Darstellung von Küken auf Glaswolle ebenfalls irreführend und täuschend. Damit werde potentiellen Kunden der Eindruck erweckt, es handle sich um hautfreundliche, sanfte Produkte, was in Tat und Wahrheit gar nicht zutreffe.

[Anmerkung der Redaktion: Klage in voller Länge mit wichtigen Quellenhinweisen nachzulesen unter https://mythen-post.ch/datei_news_25_5_02/strafanzeige_i_news_25_5_02.htm]

 

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