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Prämien-Entlastungs-Initiative – Kostenbremse-Initiative – Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» – Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates

Von Urs Beeler

Die Vorlagen im Detail:

  1. Bei der Prämien-Entlastungs-Initiative habe ich „leer“ gestimmt. Das Anliegen hat aufgrund der hohen Krankenkassen-Prämien wohl eine Berechtigung. Aber man löst es nicht, indem man weiter bzw. noch mehr Geld in dieses System fliessen lässt oder einfach andere Quellen (z.B. konsumentenfeindliche Erhöhung der MWSt.) anzapfen will. Das bürokratische System der Schweizer Krankenkassen-Zwangsversicherung inkl. der Prämienverbilligung würde um ein Novum („Prämien nicht höher als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens“) erweitert. Aktuell glauben viele Leute, dies sei die Lösung und werden gutgläubig mit Ja stimmen. Einfach in einer Hoffnung. Die Vorlage jedoch ist zu wenig durchdacht.
    Das Problem sitzt viel tiefer – im System: Eine Gesundheitsindustrie und eine Pharma-Lobby, die ihre gekauften Vertreter im Parlament haben. Jeder Beteiligte, ob Spital, Arzt, Labor, Pharma, Krankenkasse etc. will möglichst viel vom Gesundheitskuchen haben. Dem einfachen Volk wird eingetrichtert, es gehe nicht anders und dies sei notwendig. „Gesundheit“ sei nur noch mit diesem Apparat, der halt koste, möglich.
    Vor der Einführung des KVG im Jahre 1996 gab es übrigens gar keine KK-Versicherungspflicht in der Schweiz.
    [Ergänzung vom 10.6.24: Nachträglich bin ich froh, dass diese Initiative vom Volk abgelehnt wurde, denn sie hätte nicht nur zu noch mehr Bürokratie im „Gesundheitswesen“ geführt, sondern mit allergrösster Wahrscheinlichkeit auch böse finanzielle Überraschungen (Erhöhung der konsumentenfeindlichen MWSt. etc.) mit sich gebracht unter denen gerade die finanziell besonders Schwachen am meisten gelitten hätten.]
  2. Die schwammig formulierte Kostenbremse-Initiative kommt von der CVP, heute die Mitte. Dies bedeutet bereits: vorsichtig sein! Die Vorlage würde in der Praxis zu einer Zweiklassen-Medizin führen. Dies kann aber nicht Sinn und Zweck einer (aktuell obligatorischen) Krankenkassen-Grundversicherung sein.
    Die FDP, die Grünen, die GLP, die SP und SVP lehnen die Initiative ebenfalls ab.
    [Kommentar vom 10.6.24: Vernünftigerweise wurde diese Vorlage von einer Mehrheit abgelehnt.]
    Der ausgefüllte Stimmzettel zu den eidgenössischen Vorlagen.
  3. Beim Wichtigsten, der Freiheits-Initiative, scheint sich – irrational – ein Nein abzuzeichnen, obschon hier ein Ja dringend notwendig wäre. Denn: Vertraue niemals dem Staat und seinen Behörden!
    Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Der Initiativtext spricht nicht von „Impfungen“, sondern allgemein von „Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit“.
    Dass (zu) viele die Notwendigkeit dieser Initiative nicht erkennen, bildet den Entwicklungszustand der heutigen Gesellschaft ab: Der Schweizer Stimmbürger als mediengesteuerte, staatsgläubige Marionette.
    Nur die EDU und SVP empfehlen ein Ja zur Freiheits-Initiative.
    [Kommentar vom 10.6.24: Dass diese Vorlage abgelehnt wurde, entlarvt die Verantwortungslosigkeit und Dummheit der betreffenden Stimmberechtigten in dieser entscheidenden Frage.]
  4. Zum Stromgesetz. Hier empfehle ich den Gesetzestext im Abstimmungsbüchlein zu studieren. Es werden vermutlich auch viele Anwälte Mühe beim Lesen und Verstehen haben, sofern sie nicht gerade in diesem Fachbereich tätig sind.
    Der bekannte Börsenexperte Peter Lynch empfiehlt nur Aktien zu kaufen, die man verstehe („Kaufe nur, was du auch kennst“). Die aktuelle Stromgesetz-Vorlage erinnert etwas zu sehr an eine Wundertüte mit zu vielen offenen Fragen und möglichen Überraschungen. Im Zweifel besser nein. Die SVP empfiehlt ein Nein.

    Der ausgefüllte Stimmzettel zur kantonalen Vorlage.
  5. Kantonale Vorlage (Schwyz): Die Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates macht Sinn. Mit einem Livestream entfällt die Notwendigkeit zur physischen Präsenz für das Mitverfolgen der Kantonsratssitzungen. Die Debatten können zeit- und ortsunabhängig verfolgt werden. Das ist mit technischem Aufwand verbunden, der Kosten verursacht. Die Arbeit des Kantonsrates wird dadurch für die Bevölkerung jedoch transparenter. Interessierte können sehen (vgl. Deutscher Bundestag), wer (Kantonsrat/Regierungsrat/Partei) wie politisiert. Die SP des Kt. Schwyz empfiehlt ein Ja.
    [Kommentar vom 10.6.24: Vernünftigerweise wurde diese Vorlage von einer Mehrheit des Schwyzer Stimmvolks angenommen.]

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