Forderung nach Korrektur der anrechenbaren Wohnkosten bei den Ergänzungsleistungen (EL) in Morschach, Steinen, Steinerberg, Lauerz und Gersau
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz |
Regierungsrat des Kt. Schwyz
Departement des Innern
Herrn Regierungsrat
lic. jur. Damian Meier
Postfach 1260
6431 Schwyz |
Brunnen, den 23.6.25
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Meier
Sehr geehrte Damen und Herren des Regierungsrates
Sehr geehrter Herr Staatsschreiber
Bevor ich zum eigentlichen Anliegen des vorliegenden Schreibens – Korrektur der anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) – komme, möchte ich kurz noch andere politische Themen anschneiden.
Die folgenden Beispiele zeigen, dass sich der Regierungsrat wiederholt auf fragwürdige Bundesvorgaben oder mediale Narrative stützt, statt im Sinne der Bevölkerung zu handeln:
Förderung von Holzenergie und Holzkohle als «sinnvoll», «ökologisch» und «CO2»-neutral.
Realität: Es gibt keine grösseren Luftverpester als Holzheizungen. Meteorologe Jörg Kachelmann, Sattel/SZ, teilt meine Ansicht:
https://mcs-haus.com/holzoefen_schadstoffschleuern_1.html
https://mcs-haus.com/holzheizungen-als-schadstoffschleudern-2.html
Förderung des Minergie-Standards und des Totdämmens von Häusern.
Realität: Durch eine gedankenlose Übernahme von falschen Vorgaben des Bundes zwecks vermeintlichen «Energiesparens» werden gewaltige Isolations-Sondermüll-Altlasten errichtet.
Die Dämmhysterie hat direkt negative Auswirkungen auf das Raumklima und die Gesundheit.
Gedankenlos macht die Politik den Schwindel mit.
https://mcs-haus.com/welche_baumaterialien_sind_zu_vermeiden.html
Dipl.-Ing. Paul Bossert deckt die Zusammenhänge auf, siehe Beiträge auf der Mythen-Post Website unter dem Stichwort «Isolation».
Ich erwähnte dies, nicht, dass man in ein paar Jahren mit dem Standardspruch kommen kann, man habe «nichts gewusst».
Von einer Politik der Gleichbehandlung kann in nachfolgendem Fall keine Rede sein.
Kaum war die russische Armee in die Ukraine einmarschiert und die nationale Medien-Kampagne losgetreten worden, zog der Regierungsrat des Kt. Schwyz (Mainstream!) mit und sendete eine Soforthilfe im Betrag von Fr. 300’000.– an die Ukraine. Dies, obwohl der Bund und europäische Länder inkl. den USA die Ukraine bereits mit dutzenden von Milliarden unterstützten.
Kriegsverbrecher-Israel legt den Gazastreifen in Schutt und Asche. Die Zivilbevölkerung wird ausgehungert. Ein Genozid durch zionistische Nazis findet statt. Ich frage: Wo bleibt hier die Soforthilfe des Kt. Schwyz für die extrem notleidende Bevölkerung des Gazastreifens (aktuell über 55’000 Tote und mehr als 120’000 Verletzte)?
Nun zum Thema «anrechenbare EL-Wohnkosten»:
Ich wende mich heute erneut an Sie, da die in meinem offenen Brief vor einem Jahr formulierte Forderung nach einer Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten bei den Ergänzungsleistungen (EL) in den Gemeinden Morschach, Steinen, Steinerberg, Lauerz und im Bezirk Gersau nach wie vor nicht berücksichtigt wurde. Trotz wiederholter Anfragen und der Notwendigkeit, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren, bleibt die Situation unverändert, und die betroffenen EL-BezügerInnen werden weiterhin benachteiligt.
Der aktuelle Stand, wonach die anrechenbaren Wohnkosten nicht angemessen an die tatsächlichen Mietpreise angepasst wurden, ist nicht nur ungerecht, sondern führt auch zu einer erheblichen finanziellen Belastung für viele AHV- und IV-RentnerInnen. Wie bereits in früheren Schreiben dargelegt, wird den betroffenen Personen jährlich ein Betrag von mindestens 1’500 Franken zu wenig ausgezahlt, was über einen Zeitraum von zehn Jahren eine beachtliche Summe von 15’000 Franken ausmacht. Dieser Betrag ist für viele der Betroffenen von existenzieller Bedeutung.
Ihre seinerzeitige Argumentation, dass die Anpassungen in den Jahren 2021 (EL-Revision) und 2023 (Lebenskosten) teilweise erfolgt seien, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erhöhungen bei weitem nicht ausreichend sind, um die tatsächliche Teuerung bei den Mieten
(in den Gemeinden, die einer falschen EL-Mietzinsregion zugeteilt wurden) zu decken.
Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Kanton Schwyz – trotz seines beachtlichen finanziellen Überschusses – nicht bereit ist, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Eine Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten würde nicht nur den Betroffenen zugutekommen, sondern auch den sozialen Frieden im Kanton stärken und die bestehende Ungerechtigkeit beseitigen.
Hiermit fordere ich den Regierungsrat eindringlich auf, seiner sozialpolitischen Verantwortung gerecht zu werden und bis spätestens 30. Juni 2025 ein Gesuch an das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu stellen, um eine Erhöhung der anrechenbaren Mietkosten in den betroffenen Gemeinden um 10% zu erreichen. Diese Anpassung ist nicht nur gerecht, sondern auch finanziell tragbar – der Bund würde mit 5/8 der Kosten die Hauptlast tragen.
Die Ignoranz der politischen Verantwortlichen in dieser Frage ist nicht länger hinnehmbar. Es geht um Fairness, Gerechtigkeit und die Wahrung der sozialen Verantwortung gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Die betroffenen RentnerInnen verdienen die gleiche Unterstützung wie ihre Mitbürger in anderen Gemeinden, deren Mietkosten korrekt berücksichtigt werden.
Der Kanton Schwyz hat – hinter dem Kt. Zug – das zweithöchste Mietzinsniveau der Schweiz! Siehe https://youtu.be/4PxSu59CD8c Gleichzeitig wird auf Kosten von EL-Empfängern eine Armutspolitik betrieben, indem nämlich die vorgängig erwähnten Gemeinden allesamt der günstigsten EL-Mietzinsregion 3 zugeteilt sind. Das ist unhaltbar!
Das journalistische Totschweigen durch behördenhörige Medien (Stichwort «Schwyzer Hofberichterstattungsblätter») wird das Problem nicht lösen.
Ich erwarte, dass der Regierungsrat seine Verantwortung wahrnimmt und endlich handelt, um diese Ungerechtigkeit bei den anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) zu beheben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Kanton Schwyz ein Vorbild in sozialer Verantwortung wird und den Werbeslogan der Ausgleichskasse „We pay fair“ auch tatsächlich umsetzt.
Dass Fehlerkorrekturen möglichst sind, zeigt übrigens ja das Beispiel der Gemeinde Ingenbohl, die nach einer mehrjährigen Auseinandersetzung per 1.1.25 endlich der korrekten EL-Mietzinsregion 2 zugeteilt wurde. Jetzt gilt es auch bei den anderen teuren Gemeinden nachzuziehen.
Diesem Schreiben lege ich noch den Artikel «Schwyz geizt bei der Anrechnung von Mietkosten» des Infosperbers bei.
Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler
Beilage: – erwähnt |