Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Illgau lehnten die 13. AHV-Rente mit 76,58% ab. Damit lagen sie ganz auf der politischen Linie der Neuen Zürcher Zeitung.
Von Urs Beeler
Zu den Schwyzer Regierungsratswahlen vom 3.3.24 noch ein Nachtrag. Die bisherige Besetzung der Schwyzer Regierung wurde bestätigt. Dies, obschon es fraglich ist (siehe mein Eintrag vom 2.3.24), ob eine Mehrheit des Stimmvolks wusste:
– wen es wählt
– was es wählt.
Seine Wahlinformationen erhält das Schwyzer Stimmvolk durch politische PR-Beiträge in den Lokal- und Regionalzeitungen sowie der Parteiwerbung. Was hinter den Kulissen abläuft und wie tatsächlich politisiert wird, erfahren die meisten Wählerinnen und Wähler nicht bzw. sie interessieren sich nicht dafür.
Abstimmungsergebnis zur 13. AHV-Rente
Bemerkenswert ist noch der Ausgang der Abstimmung betr. der 13. AHV-Rente. Keines der amtierenden Schwyzer Regierungsratsmitglieder wollte vor der Wahl anlässlich meiner Umfrage sagen (vgl. Eintrag vom 2.3.24), wie es zu dieser Vorlage steht.
Im Kt. Schwyz wurde die Vorlage mit 57,59% abgelehnt, was einmal mehr die Frage betr. der vorherrschenden Mentalität, Rationalität oder vielleicht treffender Irrationalität in besagtem Kanton aufwirft. In der Gemeinde Illgau zum Beispiel wurde eine 13. AHV-Rente mit 76,58% (!) abgelehnt. Was als „Witz“ anmutet, ist jedoch im Kt. Schwyz Realität. Siehe das Abstimmungsergebnis: https://kanzlei.sz.ch/app/publication/de/03-03-2024/e1
Mit 58,2% Ja-Stimmen wurde auf eidgenössischer Ebene die 13. AHV-Rente zum Glück angenommen
Selbstverständlich wurden im Anschluss an das Abstimmungsergebnis von gewissen Kreisen wieder irrationale, sinnlose Diskussionen losgetreten betr. angeblicher „Unfinanzierbarkeit“. In Tat und Wahrheit ist die Finanzierung gar kein Problem und die Lösung unbürokratisch umsetzbar: Die 13. AHV-Rente lässt sich mit einem zusätzlichen Lohnbeitrag von 0,4% finanzieren. Höhere Einkommen zahlen mehr, tiefere weniger, was gerecht ist. Eine Erhöhung der konsumentenfeindlichen Mehrwertsteuer ist nicht notwendig.