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Von Urs Beeler

Als KVG-Subventions-Beispiel: die in der Schweiz tonnenweise verschriebene, allergieauslösende (weil unnötig parfümierte) Neurodermitiker-Creme Excipial. Eine allergische Hauterkrankung wird mit einem potentiell allergieauslösenden dermatologischen Produkt therapiert. Nebenwirkungen eingeschlossen, die dann auch wieder therapiert werden können.
Doch Vorsicht: Wer sich zu diesem Thema kritisch äussert, dem kann in der freien Schweiz eine Klage wegen angeblich „unlauterem Wettbewerb“ drohen. Wie sagte doch Kurt Tucholsky treffend: „In der Schweiz gibt es keine Zensur, aber sie funktioniert.“

Eine Ergänzung vom 20.10.19:
Beim Beispiel der Neurodermitiker-Creme Excipial scheinen manche Kommentarschreiber [in Facebook, siehe Eintrag vom 18.10.19] nicht begriffen zu haben, worum es geht. Ich will es erklären:
Weil Parfümstoffe in Cremen etc. als bekannte Allergieauslöser in Verruf geraten sind, haben manche Hersteller damit begonnen, sie in „Aromastoffe“ umzubenennen. Letzteres hilft Patienten nicht.
Die meisten Allgemeinmediziner und Dermatologen sind nicht Spezialisten betr. Produktverträglichkeit. Oft wird Patienten einfach das verschrieben, was der Pharmavertreter anpreist.
Als Konsumentenschutz-Magazine vor vielen Jahren kritisch betr. Excipial berichteten (Kritik an Parfüm und Triclosan) wurden sie von damaligen Standesfunktionären der Schweizer Dermatologie und von der Herstellerfirma im Prinzip mundtot gemacht. So funktioniert die Medienfreiheit in der Schweiz.

Parfümstoffe sind für die meisten Mediziner erst dann eine Thema, wenn eine Allergie auf diese Inhaltsstoffe bei einem Patienten bereits vorliegt oder bei Konsumenten, wenn sie selber unter einer entsprechenden Allergie leiden. Mir geht es jedoch um Prävention.
Parfümstoffe in einem dermatologischen Produkt einzusetzen ist in etwa ähnlich sinnvoll, wie wenn man einem Inhalationsgerät oder einem Heimtrainer 1 Pack Zigaretten zur Anwendung beilegen würde. Parfümstoffe wirken sensibilisierend und sind schlichtweg unnötig. Weshalb werden sie trotzdem eingesetzt? Der Eigengeruch von anderen Inhaltsstoffen soll überdeckt werden und teilweise übernehmen Parfümstoffe auch die Funktion von Konservierungsstoffen. Dann sollen sie „Wirkung“ suggerieren, obschon ihnen objektiv gar keine therapeutische Wirkung zukommt bzw. zukommen kann.

Mit einer Streichung von unnötig parfümierten Produkten im KVG-Bereich könnten (OHNE Nachteile!) drei Ziele auf einmal erreicht werden:

  1. Einerseits würde Gesundheitsprophylaxe betrieben, weil der unnötig subventionierte Absatz potentiell allergieauslösender Produkte wegfiele.
  2. Es könnten auf einen Schlag Millionen eingespart werden. (Es werden nicht nur Cremen unnötig parfümiert, sondern z.B. auch Desinfektionsmittel etc.).
  3. Es würde zum positiven Effekt führen, dass Produzenten, welche die Anerkennung (Kassenpflichtigkeit) ihrer Produkte im Rahmen der Grundversicherung haben wollen, neu gezwungen würden, bewusst gut verträglich, d.h. duftstofffrei (neutral) zu produzieren.

Für Patientinnen und Patienten brächte all dies nur Vorteile!

Die Befürchtung mancher Leute, sie würden quasi ihr therapeutisches Produkte verlieren, geht fehl: Sie würden im Gegenteil ein aus gesundheitlicher Sicht besseres (duftstofffrei, nicht sensibilisierend) erhalten, das darüber hinaus auch noch umweltfreundlicher ist.

 

 

PS: Excipial beinhaltet völlig unnötig allergieauslösende Aromastoffe und Triclosan. Die Problematik ist sei Jahren bekannt.
Es gibt eine gute, bewährte Neurodermitiker-Salbe, aber die wird von der KK-Grundversicherung nicht bezahlt: Bepanthen Fettsalbe – ohne Duftstoffe und nur mit den Substanzen, die tatsächlich notwendig sind: http://mcs-haus.com/bepanthen_fettsalbe.html

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