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Von Urs Beeler

Wenn es um die Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten bei den Ergänzungsleitungen (EL) von AHV- und IV-Rentnern bzw. deren finanzielle Existenzsicherung geht, benötigt die Schweizer Regierung in Bern rund 20 Jahre. Wenn es hingegen um die Selbstbereicherung bestehender oder alter Bundesräte geht, kann das System auffallend schnell handeln. So erhält Alt-Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von 1,1 Mio. Franken. Wohlgemerkt: Jahrelang pochte Blocher angeberisch darauf, dass er ein solches als vermögender Mann (Milliardär!) gar nicht nötig habe bzw. einfordere! (Charakter!)

Mit einem geschätzten Vermögen von 15–16 Milliarden Schweizer Franken gehört die Familie Blocher  zu den 300 Reichsten in der Schweiz und Liechtenstein und nahm 2020 den 5. Platz ein (Quelle Wikipedia, 18.12.20). Trotzdem forderte Christoph Blocher nachträglich noch sein bundesrätliches Ruhegehalt ein.

Dazu ein treffendes Zitat von Marcus Tullius Cicero, römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist: „Habgier im Alter ist eine Narrheit. Vergrössert man denn seinen Reiseproviant, wenn man sich dem Ziel nähert?“

Das Jahreseinkommen von Sozialminister SP-Bundesrat Alain Berset (das der anderen Bundesräte selbstverständlich auch) ist über 13x höher (!) als das, was einer AHV- oder IV-Rentnerin bzw. einem AHV- oder IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen (EL) als Einkommen zusteht. Im Rahmen der EL-Reform wurde die Heiratsstrafe sogar verschärft. Nicht-invalide Ehegatten sollen ab 2021 finanziell noch stärker als bisher an die Stelle der staatlichen Sozialversicherung treten. Und was vielen Heimbewohnern im Rahmen der EL als „Sackgeld“ zugestanden wird, ist schlichtweg entwürdigend (aber selbstverständlich in der „freien Schweiz“ tabu, so wie es die Verdingkinder jahrzehntelang auch waren).

Eine derartige Politik, die von regimehörigen Schweizer Mainstream-Medien mitgetragen wird, ist absolut beschämend. Und ebenso blamabel ist, dass es immer noch Leute (nach Blocher: „das Volch“) gibt, die an eine solche Regierung und ihre Vertreter (oder vielleicht in manchen Fällen präziser Verräter?) in Bern „glauben“.

Der Spruch „Bundesrat und Verwaltung seien dem Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet“, kann ja nur als Hohn bezeichnet werden. Siehe https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/bundesrat-hat-entschieden-nur-fuenf-jahre-ruhegehalt-fuer-blocher-454911.html?fbclid=IwAR0XwoxB7CATo4CUF55LHIGda2h7i32s-jMPhZuY8oiekrEJUjMDiGjmkyc

 

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