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Von Urs Beeler

Wenn es um die Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten bei den Ergänzungsleitungen (EL) von AHV- und IV-Rentnern bzw. deren finanzielle Existenzsicherung geht, benötigt die Schweizer Regierung in Bern rund 20 Jahre. Wenn es hingegen um die Selbstbereicherung bestehender oder alter Bundesräte geht, kann das System auffallend schnell handeln. So erhält Alt-Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von 1,1 Mio. Franken. Wohlgemerkt: Jahrelang pochte Blocher angeberisch darauf, dass er ein solches als vermögender Mann (Milliardär!) gar nicht nötig habe bzw. einfordere! (Charakter!)

Mit einem geschätzten Vermögen von 15–16 Milliarden Schweizer Franken gehört die Familie Blocher  zu den 300 Reichsten in der Schweiz und Liechtenstein und nahm 2020 den 5. Platz ein (Quelle Wikipedia, 18.12.20). Trotzdem forderte Christoph Blocher nachträglich noch sein bundesrätliches Ruhegehalt ein.

Dazu ein treffendes Zitat von Marcus Tullius Cicero, römischer Schriftsteller, Politiker und Jurist: „Habgier im Alter ist eine Narrheit. Vergrössert man denn seinen Reiseproviant, wenn man sich dem Ziel nähert?“

Das Jahreseinkommen von Sozialminister SP-Bundesrat Alain Berset (das der anderen Bundesräte selbstverständlich auch) ist über 13x höher (!) als das, was einer AHV- oder IV-Rentnerin bzw. einem AHV- oder IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen (EL) als Einkommen zusteht. Im Rahmen der EL-Reform wurde die Heiratsstrafe sogar verschärft. Nicht-invalide Ehegatten sollen ab 2021 finanziell noch stärker als bisher an die Stelle der staatlichen Sozialversicherung treten. Und was vielen Heimbewohnern im Rahmen der EL als „Sackgeld“ zugestanden wird, ist schlichtweg entwürdigend (aber selbstverständlich in der „freien Schweiz“ tabu, so wie es die Verdingkinder jahrzehntelang auch waren).

Eine derartige Politik, die von regimehörigen Schweizer Mainstream-Medien mitgetragen wird, ist absolut beschämend. Und ebenso blamabel ist, dass es immer noch Leute (nach Blocher: „das Volch“) gibt, die an eine solche Regierung und ihre Vertreter (oder vielleicht in manchen Fällen präziser Verräter?) in Bern „glauben“.

Der Spruch „Bundesrat und Verwaltung seien dem Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet“, kann ja nur als Hohn bezeichnet werden. Siehe https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/bundesrat-hat-entschieden-nur-fuenf-jahre-ruhegehalt-fuer-blocher-454911.html?fbclid=IwAR0XwoxB7CATo4CUF55LHIGda2h7i32s-jMPhZuY8oiekrEJUjMDiGjmkyc

Thema Christoph Blocher / Bundesrat AHV/IV-Rentner mit EL
Ruhegehalt / Einkommen Blocher erhielt nachträglich 1,1 Mio. CHF Ruhegehalt für fünf Jahre, obwohl er zuvor darauf verzichtet hatte. Ursprünglich forderte er 2,77 Mio. CHF, verzichtete aber auf den Restbetrag. AHV/IV-Rentner mit EL erhalten monatlich Leistungen, die ihre minimalen Lebenskosten decken sollen. Die Höhe variiert je nach individuellen Verhältnissen. Viele Kosten, wie z.B. für nicht-kassenpflichtige Medikamente, sind darin nicht enthalten.
Vermögensverhältnisse Blocher gehört mit einem geschätzten Vermögen von 15–16 Mrd. CHF zu den reichsten Personen der Schweiz. Seit der EL-Reform 2021 besteht eine Vermögensschwelle.
Anpassung der Wohnkosten Nicht relevant. Die Mietzinsmaxima wurden im Rahmen der EL-Revision angepasst, um den steigenden Wohnkosten Rechnung zu tragen. Leider in vielen Fällen nur ungenügend (vgl. dazu das Thema „falsche EL-Mietzinsregionen“.
Heiratsstrafe / Besteuerung Nicht tangiert. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) hat der nicht-invalide Ehegatte zur Existenzsicherung an die Stelle der staatlichen Sozialversicherung zu treten.
Politische Reaktion / Medienresonanz Der Bundesrat entschied, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt für fünf Jahre zu gewähren. Künftig sollen nachträgliche Auszahlungen ausgeschlossen werden. Die EL-Reform 2021 führte zu Einsparungen bei den Kantonen, während der Bund Mehrkosten verzeichnete. Insgesamt wird eine Senkung der EL-Ausgaben erwartet.

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht die Diskrepanz zwischen den Leistungen für ehemalige Bundesräte und den Unterstützungsleistungen für bedürftige Rentner. Während wohlhabende Ex-Politiker nachträglich erhebliche Ruhegehälter erhalten, sehen sich AHV/IV-Rentner mit bürokratischen Schikanen und begrenzten Leistungen konfrontiert.

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