Vor dem Gerichtstermin vom 12.11.04 per Post und Fax zugestellte Eingabe
Urs Beeler | Bezirksgericht Schwyz |
Kollegiumstrasse 4 | Herr Einzelrichter lic. jur. P. Linggi |
Postfach 7 | Rathaus / Postfach 60 |
6431 Schwyz | 6431 Schwyz |
Tel./Fax 041 811 20 77 | EINSCHREIBEN |
Befehlsbegehren auf Eigentum/Besitzherausgabe vom Freitag, 12. November 2004, 8.30 Uhr – Büro Vize-Gerichtspräsident lic. jur. Peter Linggi (Rathaus Schwyz, 2. Stock) – Prozess: SV 04 126
Schwyz, den 11.11.04
In Sachen: Fässler Walter, Perfidenstrasse 10, 6432 Rickenbach b. Schwyz, Kläger (vertreten durch RA lic. jur. Theo Kuny, Postplatz 6, 6430 Schwyz), Kläger gegen:
Aus bekannten Gründen [Anmerkung der Mythen-Post: Hausbesetzung.] kann ich leider an der Verhandlung nicht persönlich teilnehmen. Ich entschuldige mich dafür in aller Form. Hiermit erhebe ich Einsprache gegen das Befehlsbegehren des Klägers Walter Fässler, Perfidenstrasse 10, 6432 Rickenbach (vertreten durch RA Theo Kuny) vom 12. Oktober 2004. Anträge:
Begründung Aus dieser Situation heraus ist es doch nur logisch, dass ich alles daran setze und setzen werde, die Liegenschaft von Herrn Walter Fässler zurückzukaufen, da sonst der Verlust von rund Fr. 1/4 Mio. definitiv ist und ich meinen Erbteil los bin. Diesbezügliche Gespräche mit Kapitalgebern laufen. Die juristische und die moralische Seite Im übrigen habe ich von den im Schreiben von RA Theo Kuny unter Punkt 2 erwähnten Fr. 1,36 Mio. noch keinen Rappen gesehen. Die Realität sieht nun aber so aus, dass ich neben einem Verlust der Liegenschaft und einem finanziellen Minus von 1/3 Mio. (!) auch noch auf die Strasse gestellt werden soll. Wie weit sollen die Ungerechtigkeiten noch gehen? [Anmerkung der Mythen-Post: Die Schwyzer Behörden interessiert dabei MCS-gerechter Wohnraum bis heute nicht wie noch vor 15 Jahren eine umweltfreundliche Grünabfallentsorgung im Kanton Schwyz (fast) niemanden interessierte. Deshalb ist das Leisten von MCS-Pionierarbeit dringend nötig!] Zu Punkt 3 im Schreiben von RA Kuny: Laut Auskunft von Frau I. M., Sozialamt Schwyz, werden aktuell in der Gemeinde Schwyz keine MCS-gerechte (Not-)Wohnungen angeboten. In anderen Gemeinden der Schweiz sieht es nichts anders aus. Aus diesem Grund habe ich zusammen mit Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann, Berlin, das Projekt „MCS-Haus“ bzw. „MCS-Türmchen“ ins Leben gerufen, welches demnächst Behörden und der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Im Moment habe ich gar keine andere Möglichkeit, als die Alte Brauerei „besetzt“ zu halten, da mir sonst kein MCS-gerechter Wohnraum – trotz Aufrufen in Medien – als Alternative zur Verfügung steht. Die heutige Gesetzgebung schützt MCS-Betroffene nicht vor dem Chemikaliencocktail in einem konventionellen Mehrfamilienhaus. Im Falle einer Zwangsräumung [Anmerkung der Mythen-Post: Wobei einem Rückkauf der Alten Brauerei der Vorzug gegeben werden muss!] würde ich verlangen, dass die Behörden (Gemeinde Schwyz etc.) mir einen MCS-gerechten Wohncontainer zur Verfügung stellen. (Der sinnvolle Vorschlag MCS-Wohncontainer stammt übrigens von meinem seit Jahrzehnten geschätzten Nachbar Alois Fischer, Malergeschäft, Schwyz.) Oder Herr Fässler stellt mir auf GB 845 abgeschotteten, MCS-gerechten Wohnraum mit separatem Eingang zur Verfügung. Wir müssen lösungsorientiert vorgehen. Auskunft über die Immunsystemerkrankung MCS erteilt Ihnen gerne Prof. Dr. med. J.-O. Gebbers, Chefarzt, Kantonsspital Luzern (siehe Dokument 6). Aus den dargelegten Gründen ersuche ich Sie, das gestellte Rechtsbegehren von Herrn RA Kuny (im Auftrag von Herrn Walter Fässler) abzuweisen bzw. auf die speziellen Umstände besondere Rücksicht zu nehmen. Mit freundlichen Grüssen |
Anmerkung: MCS (Multiple Chemikaliensensibilität) ist eine organische Erkrankung. Statt auf die vernünftigen und notwendigen Forderungen nach Expositionsstopp einzugehen, wird am 9. März 2005 eine menschenrechtswidrige Abschiebung in die Psychiatrie erfolgen.
Der nachfolgende Kampf gegen unsägliche Behördendummheit und negative Gesinnung wird Jahre dauern.
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