St. Martinstag mit offenen Center-Geschäften
Das Schwyzer Stimmvolk hat sich im Jahre 1995 klar für die Beibehaltung des St. Martinstages als Feiertag ausgesprochen. Das Mythen-Center versuchte das Abstimmungsergebnis 1998 mit einer Sonderregelung zu umgehen. Sowohl der Regierungsrat wie das Verwaltungsgericht erteilten diesem Plan eine Abfuhr.
Trotz doppelter Niederlage hatte das Ibächler Einkaufszentrum am 11. November 2002 seine Tore offen. Bestimmt in Schwyz nur noch das Geld?
Im Jahre 1995 hat sich das Schwyzer Stimmvolk klar für die Beibehaltung des St. Martinstages als arbeitsfreien Feiertag ausgesprochen. Drei Jahre später versuchte das Mythen-Center das Abstimmungsergebnis mit einer Sonderregelung zu umgehen. Unterstützt wurde dieses Vorhaben durch den „Bote der Urschweiz“, nicht nur bekanntes Sprachrohr des Schwyzer Gewerbe-, Polit- und Behördenfilzes, sondern vor allem auch des Mythen-Centers.
Manipulation: „Breite Zustimmung beim Gewerbe“. Die Realität sah/sieht anders aus.
Umwerfend auch die Überschrift: „Der Feiertag wird nicht angetastet, doch Offenhalten der Geschäfte soll erlaubt sein.“ – Fragen Sie doch einmal die „Bote“-Redaktion, wie das funktionieren soll. Warum nicht gleich: „Porsche-Fahrer fuhr auf der N1 mit 300 km/h, aber das Tempolimit wurde nicht angetastet…“
Nicht umsonst sagt Tierschützer Dr. Erwin Kessler: „Sie sind besser informiert, wenn Sie den ‚Boten‘ nicht lesen.“ Keine Information sei alleweil besser als eine falsche.
Mythen-Center verlor in zwei Instanzen
Urs Beeler argumentierte, dass auch ein Einkaufszentrum sich nicht einfach über Volksentscheide hinwegsetzen dürfe. Von Renato T., Thilo B. sowie anderen Gewerblern war lediglich zu hören, dass es „unmöglich“ sei, gegen das Mythen-Center zu gewinnen.
„Das übliche angepasste Geplapper“, sagte sich Beeler und war zornig über „die Hösis im Gewerbe“.
Vertreten wurde das Mythen-Center durch eine bekannte Schwyzer Anwaltskanzlei. Hätte Beeler den Prozess verloren, wären mit grosser Wahrscheinlichkeit hohe Entschädigungskosten die Folge gewesen. Aber der idealistische Einzelgänger liess sich nicht beirren und gewann: sowohl vor dem Schwyzer Regierungsrat wie dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz.
Das Mythen-Center als schlechter Verlierer
Nach der Niederlage lässt das Mythen-Center durch die Schwyzer Lokalpresse verkünden, es akzeptiere den Entscheid (siehe oben). Am 11.11.2002 ist das Einkaufszentrum aber dann geöffnet!
Keine Entschädigung
Für die hohe zeitliche Beanspruchung wurde vom Verwaltungsgericht keine (wie sonst bei Anwälten üblich) finanzielle Entschädigung zugesprochen. Hingegen wurde Beeler vom Bezirksgericht Schwyz mit Fr. 3’000.– gebüsst, weil er das Glaswolle-Produkt, mit dem das Mythen-Center isoliert wurde, namentlich kritisierte.
Wussten Sie… |