Werbeversprechen auf Verpackung
Am 31.5.02 richtete die Mythen-Post eine Anfrage an die Stiftung für Konsumentenschutz, Bern, mit folgendem Wortlaut:
„Apotheker Albert Kälin, Einsiedeln, verkauft Bärlauchfrischblattkapseln ‚Dr. Pandalis‘ (in Zusammenhang mit Schwermetallausleitung). Auf dem Deckel jedes Fläschchens steht, dass der Käufer gegen Einsendung von 12 leeren Fläschchen 1 gratis bekäme.
Das stehe tatsächlich auf der Verpackung ‚und müsste eigentlich so ein‘, meint Kälin. Nur gelte das in der Schweiz nicht. Ist eine solche Handhabung zulässig oder hätten die Kunden ein Anrecht auf das in Aussicht gestellte 13. Gratis-Fläschchen?“
Antwort der SKS
Am 6. Juni 2002 schreibt Frau Oriana Zwygart von der Stiftung für Konsumentenschutz:
„Sehr geehrter Herr Beeler
Wir sind der Meinung, wenn die Fläschchen so angeschrieben sind, dies eigentlich auch für die Schweiz gelten sollte. Sonst müssten sie eine andere Verpackung haben. Wir bitten Sie, sich bei der folgenden Adresse zu erkundigen: Schweizerischer Drogisten-Verband (SDV), Nidaugasse 15, 2500 Biel 3, Tel. 032 328 50 30.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und grüssen Sie freundlich.
Stiftung für Konsumentenschutz, Oriana Zwygart, Beraterin“
Am 7.6.02 richtet sich die Mythen-Post an den Drogistenverband mit der Frage, wie der Kunde sein Recht geltend machen könne. Bis zum Redaktionsschluss (14.6.02) haben wir noch keine Nachricht erhalten.