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Schwyzer Justizwillkür sabotiert Umweltschutz

Im April 1998 erhält die Mythen-Post von Spitalgärtner (A.B., M., I.) folgenden Brief: „Einmal mehr haben Sie das Spital Schwyz als Luftverschmutzer beschuldigt, mich persönlich bezichtigen Sie der Bequemlichkeit. (…) Aufgrund Ihrer Anzeige vom 11.7.95 wurde am 18.1.96 eine Strafverfügung erlassen. Ich erhob Einsprache. Mit Verfügung vom 25.4.96 wurde diese Strafverfügung aufgehoben. [Anmerkung der Mythen-Post: Stupide, notorische Umweltverschmutzer lässt die Justiz laufen. Wer sich hingegen für Konsumentenschutz einsetzt, wird mit hohen Bussen bestraft!]

Abfallentsorgung durch den Spitalgärtner. Man beachte rechts das Chronischkrankenhaus.

 

Brief an die Umweltschutzkommission der Gemeinde Schwyz.

 

Man beachte rechts das Personalhaus des Spitals Schwyz.

 

Aufnahme vom 11.7.95. Der üble Gestank des Spital-Mottfeuers war im ganzen Dorf Schwyz zu riechen.

 

Brief an den damaligen Spitalverwalter Karl Kälin.

 

Brief an den neuen Spitalverwalter Thomas Aeschmann.

 

Aeschmanns betroffene Reaktion. Die jahrelangen Umweltschutz-Schweinereien des Spitals Schwyz lassen sich halt nicht gut „begründen“.

 

Die offizielle (oben) und…

 

…die inoffizielle Umweltschutzpolitik des Spitals Schwyz.

 

Brief des Spitalgärtners. (Auszug)

 

Aufnahme vom Herbst 1997. – Der Spitalgärtner: „Ich halte fest, es wird kein Grünabfall verbrannt, sondern Geäst, das weder kompostiert noch gehäckselt werden kann.“ [Anmerkung der Mythen-Post: Auch das stimmt nicht wie obiges Bildmaterial aus dieser Zeit beweist.]

Wenn nach Aussage des Spitalgärtner „Geäst, das weder kompostiert noch gehäckselt werden kann“ (was halten Sie von dieser Argumentation?) angeblich vorhanden sein soll, wieso gibt man es nicht einfach zur Entsorgung in eine Mulde?

Mulde – Aufnahme ebenfalls vom Herbst 1997 – neben dem Spitalparkplatz.

Spitalgärtner A.B. erklärt in seinem Brief weiter, dass er mit der Verbrennung im Jahre 1996 und 1997 fortgefahren habe. (Die Schwyzer Justiz hat ihn für sein stupides Treiben – wie er schreibt – ja nicht bestraft. Die Strafverfügung wurde aufgehoben!)
Fazit: Primitive, sinnlose Luftverpestung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Chronischkrankenhaus, das u.a. auch Asthma- und Lungenkranke beherbergt (!), wird von der Spitalverwaltung jahrelang gedeckt und die Justiz stellt ein Strafverfahren gegen einen notorischen Luftverpester ein.
Haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, immer noch das Gefühl, in Schwyz würde alles so sauber und korrekt funktionieren?

Wussten Sie…
…dass das Spital Schwyz wegen unserer berechtigten Kritik die Mythen-Post mit einem Inserate-Boykott belegt hat? Stellen-Inserate des Spitals erscheinen dagegen in der „Prawda der Urschweiz“, die zu Umweltschutz-Schweinereien traditionell schweigt wie überhaupt zu allem, was thematisch irgendwie „heiss“ ist. Eben typisch „Bote“. Verantwortung war noch nie die Stärke dieser lokalen Windfahnen-Zeitung.
…dass sich ein Brunner Taxiunternehmer nach unserer berechtigten Kritik nicht mehr getraut, in unserem Heft zu inserieren. Er befürchtet, er könnte dadurch eventuell vom Spital Schwyz keine Patienten-Fahrten mehr bekommen…
Analoges gilt für den Bereich Sanitätstransport und Bestattungswesen, wo man sich lieber duckt als Rückgrat zu zeigen.
Einzige Orientierung dieser Gewerbler scheint nur noch die totale Anpassung zu sein. Verantwortungsgefühl und Charakter zu zeigen, haben im Denken dieser Leute keinen Platz. Man will einfach möglichst sorglos und bequem Geld verdienen. – Ist das der Zweck des Menschseins?

 

Inhalt Mythen-Post 12/02

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