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Randnotiz (ein Beitrag aus dem Jahre 1999)

Ausländische Nahrungsmittel werden bei uns verkauft, bei denen man auf Pestizidanteile stösst, die nach Schweizer Recht nicht zulässig sind. – Salat darf einen zehnmal so hohen Nitrat-Wert aufweisen wie Trockenfleisch, obwohl mehr Salat gegessen wird. – Käfighaltung von Hühnern ist bei uns verboten, der Import von KZ-Eiern jedoch erlaubt.

 

Konsumentenschutz

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