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Wer hat Recht: FDP-Präsidentin Petra Gössi oder Urs Beeler?

Die Schwyzer FDP-Nationalrätin Petra Gössi.

Brunnen, 26. März 2018

Sehr geehrte Frau Gössi

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Nachricht. Ebenso gratuliere ich Ihnen zur aktuellen Bestätigung als FDP-Präsidentin.
Sie schreiben: „Die EL schützen Bedürftige vor Armut und ermöglichen die Existenzsicherung.“
Das wäre tatsächlich so vorgesehen. Leider aber sieht die Praxis völlig anders aus.

Beispiel Mietzinsmaxima in der EL
Ich wiederhole es, weil es zentral ist: Trotz rekordtiefen Hypothekarzinsen sind die Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Im Talkessel Schwyz haben wir Durchschnittsmietpreise im mietbaren Angebot von rund Fr. 2’000.–. Dem gegenüber stehen aktuell anrechenbare  Wohnkosten in der EL für einen 1-Personenhaushalt von Fr. 1’100.– und für einen Mehrpersonenhaushalt von Fr. 1’250.–. Wir haben also einen Fehlbetrag von Fr. 900.- resp. 750.-, der über den Lebensbedarf gedeckt werden muss. Der effektiv zur Verfügung stehende Grundbedarf fällt dann unter jener der Sozialhilfe. Zusätzlich zur Invalidität hinzu kommt eine ständige finanzielle Belastung. Diese Armutspolitik in der EL muss korrigiert werden.

Die anrechenbaren Wohnkosten in der EL wurden seit 17 Jahren nie angepasst! Finden Sie eine solche Politik fair?
Im Gegensatz dazu stiegen die KVG-Prämien seit Einführung um über 130% (!).
Indexbereinigt müssten die anrechenbaren Wohnkosten in der EL aktuell um mindestens 21% angepasst werden. Das wären für einen 1-Personenhaushalt Fr. 1’100.– plus Fr. 231.- = Fr. 1’331.–. Und für einen 2-Personenhaushalt plus Fr. 262.50 = 1’512.50. Diese wären dann aber in der Realität in vielen Fällen immer noch nicht kostendeckend.
Müssen Schwyzer EL-BezügerInnen also in einen anderen Kanton ziehen? Wie sieht Ihre Lösung aus?

Ihre FDP-liberale Fraktion und Ihre Schwyzer Ratskollegen Marcel Dettling, Pirmin Schwander und Alois Gmür stimmten der EL-Reform im Nationalrat zu
Damit stimmten Sie für eine Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten von Fr. 100.-, die nach 17 Jahren nicht einmal der Hälfte der Teuerung entspricht. (Dass EL-BezügerInnen seit Jahren betr. den Mietmaxima geprellt werden, interessiert die „hohe Politik“ offenbar nicht!) Gleichzeitig lassen Sie und Ihre Ratskollegen gemäss der Behindertenorganisation Procab (https://www.procap.ch/de/news/news/news-detail/news/6214-el-nationalrat-verschlechtert-existenzbedingungen-von-menschen-mit-behinderunge.html) mit Ihrem Ja den Ausgleichskassen sogar die Möglichkeit offen, die aktuellen EL-Wohnzinsmaxima um Fr. 100.- zu kürzen. Das ist ein Skandal!
Wenn Sie eine solche Armutspolitik in der EL betreiben wollen, müsste entsprechender Wohnraum zu diesem Tarif mietbar sein. Genau das aber ist in der Realität nicht der Fall. Also müssten die Wohnzinsmaxima in der EL der Marktrealität angepasst werden. Das entspricht nicht anderes als liberalem Denken.
Sie muten es EL-EmpfängerInnen mit Ihrer Politik aktuell zu, dass sie die hohen Mieten weiter über ihren Lebensbedarf zusatzfinanzieren müssen – und das ist Invaliden und älteren Menschen gegenüber klar nicht fair.
Statt das Armutsproblem in der EL zu bekämpfen, wird es sogar noch verschärft.

Es ist nicht so, dass zu wenig Geld vorhanden wäre
Das Ganze ist einzig und allein ein Verteilungsproblem.
Zu Ihrem Argument der „Kostenexplosion in der EL“: Behinderte und ältere Menschen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass ihre Zahl steigt.
Gemäss NZZ vom 13.6.17 geht die KOF für 2017 von einem Anstieg der Gesundheitsausgaben um 4,1 Prozent auf rund 84,1 Milliarden Franken aus. Setzt man die von Ihnen genannten 4,4 Mrd. EL-Kosten in Relation zu den Gesundheitskosten, so entsprechen diese gerademal 5,2%. Sie wollen jedoch nicht dort sparen, wo es leicht möglich wäre (siehe weiter unten) und für Patienten sogar noch gesundheitliche Vorteile brächte, sondern ausgerechnet bei den Schwächsten: bei Behinderten und älteren Menschen, die auf EL angewiesen sind.

Gibt es Einsparmöglichkeiten?
Natürlich gibt es die! Ein Beispiel: Higtech-Bunker, die für rund 1 Mrd. Schweizer Franken zurückgebaut wurden. Hat man daraus gelernt? Nein. Nachträglich beschafft man ein mobiles Mörsersystem (32 Systeme RUAG Cobra) für rund 400 Mio. Franken. Die Beschaffung dieses mobilen Systems ist so sinnlos wie die Erstellung und der nachträgliche Rückbau des ursprünglich erstellten stationären Mörsersystems.
Dann 558 Mio. für die Duro-Sanierung (gemäss Beobachter vom 22.5.17 neu sogar mindestens 624 Millionen) – ein Geschenk für die Firma Mowag. Ich „darf“ darüber schreiben, denn ich war früher Fachjournalist bei ARMADA INTERNATIONAL. Das hat mir Einblick gegeben. Heute weiss ich, dass (zu) Vieles falsch läuft. Es darf nicht um wirtschaftlichen Lobbyismus gehen – das Wohl des Volkes hat im Vordergrund zu stehen!

Die Politik in Bern bringt es fertig, mit hunderten von Millionen künstlich überteuerte Medikamente zu subventionieren
Welchen Sinn soll es machen, in der Schweiz für ein Medikament den doppelten Preis zu zahlen im Vergleich zu Deutschland? Es kann ja wohl nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, private Pharmafirmen finanziell zu unterstützen.
Allein mit der Streichung unnötig parfümierter, allergieauslösender Produkte, die heute durch das KVG zwangsfinanziert werden (z.B. Excipial im dermatologischen Bereich), könnten Millionen eingespart werden. Nicht nur zum Wohl der Bundesfinanzen, sondern auch zum Wohl der Patienten. Aber nein: Man will ausgerechnet dort sparen, wo die Not ohnehin schon gross ist.

Sie schreiben: „Wir müssen im Hinterkopf halten, dass die EL der Existenzsicherung dienen. Sie sind für Menschen gedacht, die wegen ihres Alters oder ihrer Invalidität nicht aus eigener Kraft für ihr Leben aufkommen können“
Genau das meine ich auch. Aber das muss eben auch in die Praxis umgesetzt werden. Es geht nicht, dass man gerade auf den Buckeln dieser Menschen eine Sparpolitik betreiben will, wo sie noch mehr unter die Räder kommen!
Wenn man bedürftige AHV/IV-RentnerInnen 17 Jahre lang betr. einer Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten warten lässt, mit diesem jahrelangen politischen Zuwarten jeden einzelnen um tausende von Franken prellt und im Jahre 2018 nicht einmal zu einer Index-Anpassung bereit ist – als was soll das bezeichnet werden? Als „politischer Missbrauch“? Mehr Unglaubwürdigkeit ist ja kaum mehr möglich!

Sie schreiben: „Wir fordern ein System, das jene unterstützt, die sich korrekt verhalten, das aber Missbräuche möglichst verhindert.“
In der EL haben wir nicht ein „Missbrauchsproblem“, sondern ein Armutsproblem, das dringend gelöst werden muss.
Glauben Sie, es hätte einen Entrüstungssturm bei den Behindertenorganisationen gegeben, wenn die EL-Debatte im Nationalrat vernünftige Resultate geliefert hätte?
Komplett fixiert aufs „Sparen bis aufs Zahnfleisch“, angebliche „Missbräuche“ und „Schwelleneffekte“ etc. hat man völlig übersehen, dass man mit dieser EL-Reform selber eine EL-Heiratsstrafe einführt bzw. die bereits vorhandene noch verstärkt.

Heiratsstrafe in der EL
Dazu ein praktisches Beispiel: Sie sind eine ledige IV-Rentnerin mit einer Minimalrente von Fr. 1’175.– plus Fr. 1607.50 EL = Fr. 2’782.50.–. Sie lernen einen lieben Mann kennen und möchten heiraten. Was passiert nach der Heirat? Die Ausgleichskasse streicht Ihre Ergänzungsleistungen. Ihre Ehemann muss jetzt für Sie an Stelle der EL aufkommen. Nichts anderes als gerecht müsste es sein, dass die invalide Ehegattin auch im Falle einer Heirat ihre Single-EL behalten kann.

Beispiel (heute):
Nicht verheiratet
IV-Rentnerin mit Minimal-IV und EL Fr. 2’782.50
Freund: Fr. 4’000.00
_______
Total Fr. 6’782.50
=======

 

Verheiratet
IV-Rentnerin mit Minimal-IV ohne EL Fr. 1’175.00
Ehemann Fr. 4’000.00
_______
Total Fr. 5’175.00
=======

Der Ehemann  muss nach erfolgter Heirat nicht nur für den Verlust der Single-EL der Ehefrau im Betrag von Fr. 1607.50 aufkommen, sondern das Ehepaar scheidet neu aus der EL-Berechnung aus.
Dies hat zur Folge: Neu muss der Ehegatte zusätzlich ebenso für Krankheits- und Behinderungskosten (auch Zahnarztkosten) der invaliden Ehepartnerin, die vorher von der EL übernommen wurden, aufkommen.
Dies alles ist nicht gerecht.
Vorliegend geht es um die spezielle Verantwortung gegenüber Behinderten (IV) und bedürftigen älteren Menschen (AHV). Eine Sparpolitik auf Kosten der Schwächsten durchzuführen, ist finanziell nicht angebracht und ethisch unverantwortbar. Wenn man sieht, dass man eine falsche Politik betreibt und Fehler macht, muss man sie korrigieren. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern im Gegenteil von Stärke.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Kenntnisnahme und ein positives Engagement betr. einer dringend notwendigen Korrektur der geschilderten Ungerechtigkeiten.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

PS:  Noch etwas zum Thema Missbrauchsbekämpfung. Ich fände es gut, wenn die Politik endlich den behördlichen EL-Missbrauch bekämpfen würde. Wenn heutzutage eine IV-Rentnerin oder ein IV-Rentner heiraten, wird von Ausgleichskassen die Single-EL gestrichen und dem nicht-invaliden Ehegatten willkürlich ein hypothetisches Einkommen unterstellt. Trotz korrektem Verhalten können so IV-RentnerInnen mit ihren Ehepartnern plötzlich in der Sozialhilfe landen. Und das über Jahre!
Ich nenne es behördlichen EL-Missbrauch, wenn Ausgleichskassen aus politischen bzw. „Spargründen“ IV-RentnerInnen in die Sozialhilfe abschieben. Bis jetzt habe ich nirgends entdeckt, dass anlässlich der EL-Debatte im Nationalrat über das Thema „IV+ Sozialhilfe“ statt „IV+EL“ diskutiert worden wäre. Wenn die Politik sich diesem Thema ernsthaft annimmt, wird sie nämlich feststellen, dass es in Spezialfällen entgegen der AHV/IV-Werbung eine effektive Existenzsicherung von AHV/IV-RentnerInnen bis heute in der Schweiz gar nicht gibt.


21. März 2018

Sehr geehrter Herr Beeler

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Ich habe – wie die gesamte FDP-liberale Fraktion und wie meine Schwyzer Ratskollegen Marcel Dettling, Pirmin Schwander und Alois Gmür – der Reform der Ergänzungsleistungen zugestimmt (Sie können das hier nachschauen).

Gerne zeige ich Ihnen auf, was meine Beweggründe waren:
Die Notwendigkeit der Ergänzungsleistungen (EL) in unserem Sozialsystem ist unbestritten. Die EL schützen Bedürftige vor Armut und ermöglichen die Existenzsicherung. Und das tun sie nicht mit der Giesskanne, sondern sie orientieren sich an den Bedürfnissen derjenigen, die sie auch wirklich benötigen.

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die EL jedoch drastisch angestiegen und belasten heute die Budgets der Kantone und vielerorts auch der Gemeinden sehr stark. Das prognostizierte Kostenwachstum ist erschreckend und die EL-Ausgaben sind in einem Ausmass angestiegen, das nicht weiter vertretbar ist. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass sich die EL-Ausgaben zwischen 1998 und 2012 auf 4,4 Milliarden Franken mehr als verdoppelt hatten, was diese Reform ausgelöst hat. Würde gegen diese gefährliche Entwicklung nichts unternommen, setzen wir so die Stabilität unseres gesamten Sozialsystems aufs Spiel: Nur ein aus finanzieller Sicht solides Sozialwesen ist ein nachhaltiges System – und nur so können wir sicherstellen, dass es den am schlechtesten gestellten Bürgern wirklich langfristig zugutekommt und sie auch noch in Zukunft die Hilfe erhalten können, die sie brauchen. Die FDP engagiert sich also für eine gerechte und tragbare Sozialpolitik.

Wir müssen im Hinterkopf halten, dass die EL der Existenzsicherung dienen. Sie sind für Menschen gedacht, die wegen ihres Alters oder ihrer Invalidität nicht aus eigener Kraft für ihr Leben aufkommen können. Unser bewährtes System der sozialen Sicherheit ist darauf angewiesen, dass es in der Gesellschaft breit akzeptiert und glaubwürdig ist.
Deshalb muss die Finanzierung der EL gesichert sein und es braucht klare Bedingungen für deren Bezug. Daher wurden Massnahmen ins Gesetz eingebaut, die sicherstellen, dass nicht bevorzugt wird, wer sein Vermögen leichtfertig ausgegeben hat. Auch kann es nicht sein, dass jemand EL bezieht, sein bestehendes Vermögen aber nicht zur Deckung des Lebensbedarfs hinzugezogen werden muss. Auf der anderen Seite wären Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen dank dieser Reform gezielt besser gestellt, beispielsweise indem sie mehr zusätzliches Geld für rollstuhlgängige Wohnungen erhalten würden (6000.- pro Jahr statt nur 3600.- heute). Die FDP bevorzugt Massnahmen dieser Art, weil sie die Bedürfnisse betroffener Gruppen direkt und gezielt ansprechen.

 Wir fordern ein System, das jene unterstützt, die sich korrekt verhalten, das aber Missbräuche möglichst verhindert. Neben Massnahmen zur Dämpfung der Kostensteigerung unterstützt die FDP daher auch die Verminderung von Schwelleneffekten oder die Beseitigung von Fehlanreizen.

Im Rahmen der Reform wird der Zugang zu den EL über strengere Anspruchsvoraussetzungen beschränkt. Das trägt den Grundsätzen der Selbstverantwortung und der Existenzsicherung Rechnung. In diesem Sinne sollen primär die eigenen vorhandenen Mittel und die Leistungen der drei Säulen zum Einsatz kommen. So sichern wir bedürfnisgerechte Leistungen.

Diese Vorlage geht nun in den Ständerat zurück. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen; Modifizierungen sind noch zu erwarten. Die Reform wird voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres abgeschlossen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Petra Gössi


20. März 2018

Sehr geehrte Frau Gössi

Leider habe ich von Ihnen noch keine Antwort auf meine Anfrage vom 19.3.18 erhalten.

Absolut stossend am Entscheid des Nationalrats (neu auch noch mittels finanzieller Diskriminierung von EL-BezügerInnen mit Kindern) sind verschiedene Punkte:

  1. Seit dem Jahre 2001 wurden die anrechenbaren Wohnkosten in der EL bis heute kein einziges Mal angepasst; diese belaufen sich für einen 1-Personenhaushalt auf Fr. 1’100.– und für einen Mehrpersonenhaushalt auf Fr. 1’250.– im Kt. Schwyz. Die durchschnittlichen Mietpreis im Talkessel Schwyz (Brunnen-Schwyz) liegen jedoch bei Fr. 2’000.–. Wir haben also einen ungedeckten monatlichen Fehlbetrag von Fr. 900.- bzw. Fr. 750.-. Ich möchte, dass diejenigen, die im Nationalrat für die Sparvorlage votierten, testweise in einem Rollstuhl auf die Suche nach einer gehbehinderten Wohnung im Kt. Schwyz gehen müssten. Ich bin überzeugt, dass wir im Nu eine Anpassung an die Marktmieten hätten. Die Armutspolitik in der EL führt zu nichts anderem, als dass Betroffene zusätzlich zu ihrer Erkrankung z.B. noch depressiv werden und dann die Krankenkassen belasten mit kostspieligen psychologischen Behandlungen, die unter dem Strich nichts bringen (können), weil an der Ursache (Wohnproblem/drückende Wohnkosten) nichts geändert wird.
    Procap: „Zudem sollen die Kantone diese Beiträge [anrechenbaren Wohnkosten] nach eigenem Gutdünken um 10 Prozent unterschreiten dürfen. Dies könnte teilweise gar dazu führen, dass EL-Bezügern/-innen noch weniger Geld für die Miete zur Verfügung steht als jetzt.“  Zynischer geht es kaum mehr. Man würde nichts sagen können, wenn die öffentliche Hand im Kt. Schwyz selbst solchen Wohnraum für Behinderte zum geforderten EL-Tarif anbieten würde. Genau das aber ist nicht der Fall!
  2. Viele Behinderte fühlen sich bereits heute schon in der Schweiz als Menschen zweiter Klasse behandelt. Ein Wegzug ins Ausland ist jedoch nicht möglich, weil die EL nicht exportierbar ist.
    Wenn eine Mehrheit des Nationalrates schon nichts für Behinderte übrig hat, was das EL-Abstimmungsergebnis zeigt, so sollte man EL-BezügerInnen zumindest die Möglichkeit geben, dass sie künftig mit IV+EL das Land verlassen können.
  3. Einkommen des Ehegatten sollen neu zu 100 Prozent von der EL abgezogen werden. Das bedeutet im Klartext: Weiterhin soll in der Praxis nicht die staatliche Sozialversicherung, sondern der Ehegatte für den invaliden Partner finanziell aufkommen – aber jetzt noch stärker! Ungerechter geht es kaum noch.
  4. Noch eine Ergänzung zu Ziffer 3: Nach Lust und Laune können Ehegatten weiterhin von Ausgleichskassen nicht existierende, sog. hypothetische Einkommen willkürlich unterstellt werden, wo sich ein IV-Rentner oder eine IV-Rentnerin dann plötzlich in der Sozialhilfe befindet, wobei „eigentlich“ ja die Ergänzungsleistungen für IV/AHV-BezügerInnen gedacht wären. Das Thema „hypothetische Einkommen“ wurde und wird in der EL-Reform, was auch für sich spricht, nicht thematisiert. Man stelle sich vor, Steuerzahler würden beginnen, ihre Steuererklärungen nicht nach konkreten, sondern nach „fiktiven Kriterien“ auszufüllen…
  5. Ein hervorragendes Schweizer Sozialsystem?

Ich habe mich in den Neunzigerjahren vehement für eine freie und unabhängige Schweiz eingesetzt. Mit dem Gedanken, dass man dem Ausland zeigen kann, dass man nicht nur für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgen, sondern auch zu einer vorbildlichen, d.h. menschlichen Sozialpolitik fähig ist. Getreu der Präambel der Schweizer Bundesverfassung: „…und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.“ 

Was eine Mehrheit der Nationalräte in der EL-Abstimmung vergangene Woche beschlossen hat, ist der Schweiz unwürdig.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

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