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Von Urs Beeler

Das politische Ergebnis, wenn falsche Leute (aus CVP, SVP und FDP) ins Parlament gewählt werden.
Wie absonderlich tickend müssen Wählerinnen und Wähler sein, die z.B. eine Ruth Humbel (Krankenkassen-Lobbyistin und „CVP-Politikerin des Grauens“) ihre Stimme geben:
https://www.srf.ch/news/schweiz/neue-regelung-ab-2021-erben-muessen-fuer-ergaenzungsleistungen-von-verstorbenen-aufkommen?wt_mc_o=srf.share.app.srf-app.unknown&fbclid=IwAR3yaynuPY4UMA_6FZ4SFJmwvR3QpfamUuT3plHOo5VV5Eq4JQ4StmIHZT4

Ergänzung vom 20.10.19:
Sozialhilfe ist grundsätzlich rückzahlbar, Ergänzungsleistungen (EL) sind es nicht. Ergänzungsleistungen sind Teil der staatlichen Sozialversicherung (1. Säule) und dienen der Existenzsicherung von AHV- und IV-RentnerInnen.
Es ist ein juristisches Unding, grundsätzlich nicht rückzahlbare Sozialversicherungsleistungen nachträglich für Erben rückzahlbar zu machen. Denn entscheidend ist nicht, wie Sozialversicherungsleistungen finanziert werden (ob über Prämien oder Steuern), sondern die Tatsache der grundsätzlichen Nicht-Rückerstattungspflicht.

Man stelle sich vor, das „Humbel-Modell“ würde im privaten Versicherungsrecht Schule machen und Erben müssten plötzlich z.B. für die einst bezahlten Schadenleistungen an einen Verstorbenen aufkommen!

Künftige Schweizer Regierungen werden sich wie im Falle der Verdingkinder in ein paar Jahren für die Ungerechtigkeiten entschuldigen müssen, die heute im EL-Bereich ablaufen, z.B. der Schwindel mit sog. hypothetischen Einkommen für nicht-invalide Ehegatten. Hier haben nicht-invalide Ehegatten plötzlich an die Stelle der staatlichen Sozialversicherung zu treten: https://mythen-post.ch/roger-koeppel-und-die-heiratsstrafe-in-der-el.htm

Das Problem ist, dass das Schweizer Sozialversicherungsrecht recht komplex ist und Laien kaum einen Durchblick haben (können).
Betr. den EL-Regelungen darf man Johann Heinrich Pestalozzi zitieren: „In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts.“

Das heutige Unrecht aufzuzeigen und zu bekämpfen, ist für die meisten PolitikerInnen und Medien zu wenig attraktiv, weil es automatisch Konfrontation mit den verantwortlichen Verursachern bedeuten würde. Da schwimmt man lieber im Strom mit und wartet darauf bis die Sendung „Dok“ (sofern es sie bis dahin noch geben wird) des Schweizer Fernsehens in 30 Jahren darüber einen Beitrag bringt.

*

Nachtrag: Bemerkenswert ist, dass die Schweizer Öffentlichkeit von dieser Neuerung durch ihre Leitmedien (dazu gehört vor allem das Schweizer Staatsfernsehen) mehrheitlich erst NACH dem Ablauf der EL-Referendumsfrist informiert wurden (vgl. Sendung „10 vor 10“ vom 14.10.19)!

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