Inserat

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Kommentar zur Abstimmung vom 15. Mai 2022:
Nein zum neuen Filmgesetz – Nein zum neuen Transplantationsgesetz – Nein zu Frontex
(Hinweis: Das Schweizer Stimmvolk nahm sämtliche Vorlagen regierungsgläubig an)  

Von Urs Beeler

1. Filmgesetz: Eine Mehrheit wünscht sich offenbar ein geographisch festgelegtes und darüber hinaus verteuertes Filmangebot bei Streamingdiensten.
Zu mehr Qualität dürften staatlich subventionierte einheimische Filmschaffende kaum beitragen.

Ausgefüllter Stimmzettel anlässlich der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022.

2. Transplantationsgesetz: Problematischer wird es beim Transplantationsgesetz, denn hier könnte das Ja in der Praxis unschöne Auswirkungen haben.
Dem Abstimmungsbüchlein ist auf Seit 27 zu entnehmen: „In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf ist allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste.“
Übersetzt heisst dies: Offenbar fehlen Spender bzw. sind die meisten Menschen FREIWILLIG nicht so spenderfreudig wie erhofft wird. Dass sich die Schweiz am (illegalen) internationalen Organhandel beteiligt und Organe aus Indien, Asien, Südamerika oder anderen Regionen beschafft, wäre politisch nicht umsetzbar und würde wohl von den meisten Leuten auch zurecht als unethisch abgelehnt.
Auf der einen Seite fehlen freiwillige Spender in der Schweiz – auf der anderen Seite wollen Bundesrat und Parlament mehr Spenderorgane. Wie kann dieser Widerspruch scheinbar gelöst werden? Mit einem neuen Transplantationsgesetz und der Propaganda systemtreuer Medien.
Wie das aktuelle Abstimmungsresultat (60,2% Ja) zeigt, kann man ein solches Gesetz tatsächlich beim Volk durchbringen. Aber man sollte sich heute schon fragen, wo denn all die „freiwilligen“ neuen (bis anhin fehlenden!) oder zusätzlichen Spender herkommen sollen. Vielleicht von Orten in der Schweiz, wo die Menschenrechte in der Praxis nicht einen so hohen Stellenwert geniessen? Von Menschen aus Gefängnissen, aus Psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten? Von Leuten, die nicht so gut Deutsch können? Von Behinderten, die sich nicht wehren können?
Fragen Sie sich doch einmal ganz ehrlich (und dem Grundsatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ folgend): Wer könnte künftig eher zu einem unfreiwilligen Spender (da ein Widerspruch angeblich fehlend) werden: ein Peter Hans Kneubühl, der verwahrt wurde, oder z.B. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Bundesrat Ignazio Cassis oder Bundesrat Alain Berset? Wer ist in der Praxis mehr gefährdet? Oder wo ist die Hemmschwelle für eine Organentnahme tiefer? Haben darüber die Ja-Stimmenden jemals nachgedacht?
Wer jetzt über obige Fragestellung (Bundesräte im Vergleich) empört ist, dieser Lesergruppe bringe ich ein anderes Beispiel: Stellen Sie sich einen Flüchtling aus der Ukraine vor, der im angeblichen „Paradies für Demokratie, Freiheit und Wohlstand“ (gemeint ist die Schweiz) Schutz gefunden hat. Er ist der deutschen Sprache nicht mächtig und ihm wurde behördlicherseits nicht gesagt, dass er sich neu in der Schweiz extra in ein „Organspendeverzichtsregister“ eintragen muss.
Das Schicksal meint es mit dem Ukrainer in der Schweiz nicht gut und es werden ihm gegen seinen Willen Organe entnommen.
Oder der andere Fall: Der Ukrainer hat sich sogar als Flüchtling und Organspendeverweigerer eintragen lassen können, der Zufall aber will es, dass der Eintrag von einem fremdenfeindlichen Beamten illegal gelöscht wurde.
Noch ein Szenario: Vor der Organentnahme ist die Datenbank nicht erreichbar bzw. wurde gehackt.
Zumindest würde im Falle eines ukrainischen Flüchtlings eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Schweizer Mainstream-Medien darüber berichten würden. Der Beachtungsgrad könnte vielleicht dadurch gesteigert werden, indem darauf hingewiesen wird, dass der ukrainische Flüchtling homosexuell gewesen sei. Jetzt müsste auch die Schweizer Politik, da thematisch der Zeitnerv getroffen wurde, sich dem Fall annehmen.
Umgekehrt: Würde dasselbe wie dem Ukrainer einem Inder oder Schweizer passieren, wären das mediale Interesse und vermutlich auch der Ruf nach „Aufklärung“ nicht mehr so gross. Im Falle des Inders könnte es heissen, in Indien sei der Organhandel ja sowieso üblich, ausserdem zähle Indien viele Menschen. Im Falle des Schweizers könnte argumentiert werden, dass keine Behörde perfekt sei, in Einzelfällen müssten halt „Pannen“ in Kauf genommen werden.
Was will ich damit andeuten? Die Annahme des neuen Transplantationsgesetzes dürfte sich in der Praxis als nicht unproblematisch herausstellen. In 30 Jahren werden wir dank Historikern und „Schweizer Geschichtsaufarbeitung“ mehr wissen.

Zur Auflockerung zum obigen ernsten Thema Transplantationsgesetz noch etwas Satire: Ein militanter, fanatischer Befürworter der Organspende droht im Falle der Nichtannahme des neuen Transplantationsgesetzes mit seiner Selbsttötung und „unwiderruflicher freiwilliger Spende all seiner Organe“. KESB, Polizei, Psychiatrie usw. sind alarmiert: „Der Mann braucht ‚Hilfe’“!
Auf der anderen Seite ist die hervorragende körperliche Verfassung des potentiellen Organspenders bereits transplantationswilligen Medizinern bekannt: Der Organspende-Befürworter geht täglich 2 Stunden im Wald joggen, ist Nichtraucher, trinkt keinen Alkohol, seine Blut- und Organwerte sind topp, sein Herz in einzigartigem Zustand. Wer soll jetzt zum Zug kommen: Die Psychiatrie mit „Hilfe“ (jeder Monat bringt der kantonalen Vertragsklinik mindestens Einnahmen von Fr. 8’000.– bis Fr. 10’000.–) oder der Transplantationschirurg?
Es wäre noch interessant anlässlich einer neuen Abstimmung zu erfahren, wie das Schweizer Stimmvolk in einem solchen Fall entscheiden würde: „Hilfe“ oder Organe

3. Frontex: Es ist naheliegend, wenn Schweden und Finnland über einen Beitritt zur NATO diskutieren, eine Mehrheit angepasster Schweizer StimmbürgerInnen Teilhabe bei einer EU suchen. Ob es nötig und sinnvoll ist, ist die andere Frage.

Vorausgegangene Abstimmungsempfehlung vom 11. Mai 2022
von Urs Beeler
Bei der bevorstehenden Abstimmung vom 15. Mai 2022 ist es ratsam einmal mehr genau das Gegenteil von dem zu stimmen, was der Schweizer Bundesrat und das Parlament empfehlen. (15.5.22 Abstimmungsbüchlein)
Filmgesetz: Schweizer Filmschaffende werden heute schon mit weit über 100 Millionen Franken pro Jahr subventioniert. Was dabei herauskommt, kommentiere ich besser nicht.

Die Schweiz verfügt bereits über regimetreue Mainstream-Medien; es ist nicht notwendig, dass der Staat auch noch das Filmangebot für die „moderne“ manipulierte Schweizerin und den „modernen“ manipulierten Schweizer (in verstärktem Masse) festlegt.

Transplantationsgesetz (dies ist die wichtigste Vorlage am 15. Mai 2022): Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst: Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt.
Weshalb empfiehlt sich ein klares Nein zum neuen Transplantationsgesetz? Es muss weiterhin der Grundsatz gelten: Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat! Schweigen heisst nicht zustimmen.
Mit dem neuen Gesetz würde das Gegenteil gelten und hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden können. Der Körper und seine Organe gehören jedoch jedem individuellen Menschen – und nur diesem! Das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit geht vor.
Die Widerspruchsregelung ist ein inakzeptables Mittel, weil sie medizinethische und verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt. Darüber hinaus ist es völlig naiv und weltfremd zu glauben, Schweizer Behörden würden bei einer Annahme der neuen Regelung diese in der Praxis pflichtgemäss umsetzen. (Der verstorbene bekannte Tierschützer Erwin Kessler bezeichnete letztere nicht grundlos als „korrupt“.)
Deshalb: Wehret den Anfängen! Nein zu diesem ethisch fragwürdigen und menschenrechtsverletzenden Transplantationsgesetz.

Frontex-Vorlage:
Die Schweizer Regierung hat sich bereits in Zusammenhang mit den rechtswidrigen Sanktionen gegenüber Russland als EU- und NATO-hörig gezeigt. Neutralität und mehr Eigenständigkeit/Verantwortung ziehe ich einer unterwürfigen EU-Kompatibilität vor.

Aktualisierungen zur Abstimmung vom 15. Mai 2022

Vgl. Kommentar zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 (siehe oben): Nein zum neuen Filmgesetz – Nein zum neuen Transplantationsgesetz – Nein zu Frontex
(Hinweis: Das Schweizer Stimmvolk nahm sämtliche Vorlagen mit einer Mehrheit an)

Von Urs Beeler, ergänzt am 8.5.25 mit aktuellen Argumenten und Quellen

Filmgesetz

Eine Mehrheit wünscht sich offenbar ein geographisch festgelegtes und darüber hinaus verteuertes Filmangebot bei Streamingdiensten. Zu mehr Qualität dürften staatlich subventionierte einheimische Filmschaffende kaum beitragen. Die bestehenden Subventionen von über 100 Millionen Franken jährlich für Schweizer Filmschaffende zeigen bereits, dass staatliche Eingriffe selten zu künstlerischer Innovation führen. Ein Nein zum Filmgesetz hätte den Markt freier und wettbewerbsorientierter gehalten.

Transplantationsgesetz

Problematischer wird es beim Transplantationsgesetz, denn hier haben sich die Bedenken aus dem Jahr 2022 in der Praxis teilweise bestätigt, während neue ethische und praktische Fragen aufgeworfen wurden. Dem Abstimmungsbüchlein von 2022 war zu entnehmen: „In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf ist allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste.“

Dies deutet darauf hin, dass freiwillige Spender fehlen und viele Menschen aus eigenem Willen nicht spenden möchten. Die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung, die am 15. Mai 2022 mit 60,2 % Ja-Stimmen angenommen wurde, sollte diesen Mangel beheben. Dabei gilt nun: Wer keine Organe spenden möchte, muss dies explizit in einem Register festhalten, sonst wird Zustimmung vermutet. Angehörige können im mutmasslichen Sinne der verstorbenen Person entscheiden, wenn kein Wille dokumentiert ist.

Argumente gegen das Transplantationsgesetz (ursprünglich und ergänzt)

Die ursprünglichen Bedenken von Urs Beeler fokussierten auf die Verletzung der Selbstbestimmung und die Gefahr, dass vulnerable Gruppen wie Flüchtlinge, Menschen mit Sprachbarrieren oder Behinderte unfreiwillig zu Spendern werden könnten. Diese Argumente bleiben relevant und werden durch aktuelle Entwicklungen sowie Quellen ergänzt. Nachfolgend eine Tabelle mit den ursprünglichen und neuen Argumenten sowie Quellen:

Argument Beschreibung Quelle
Verletzung der Selbstbestimmung Die Widerspruchslösung verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, da Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden darf. Jeder medizinische Eingriff erfordert eine explizite Einwilligung. Nationale Ethikkommission (NEK): Stellungnahme zur Widerspruchslösung, 2019, die betont, dass Selbstbestimmung Vorrang haben sollte.
Gefährdung
vulnerabler
Gruppen
Menschen mit eingeschränktem Zugang zu Informationen (z.B. Flüchtlinge, Menschen mit Sprachbarrieren) könnten unfreiwillig Spender werden, wenn sie nicht wissen, dass sie widersprechen müssen. Swissinfo.ch: Bericht vom 15. Mai 2022, der auf Schwierigkeiten hinweist, bildungsferne Schichten und Migranten zu informieren.
Unzuverlässige Datenbanken Technische Probleme oder Datenmanipulationen (z.B. Hacking, Löschung von Einträgen) könnten dazu führen, dass Widersprüche nicht berücksichtigt werden. Eine Untersuchung bei Swisstransplant wies auf mögliche Datenfälschungen hin. Humanrights.ch: Bericht vom 12. Mai 2022, der Bedenken zu Datenfälschungen im Swisstransplant-System erwähnt.
Unzureichende Informations-kampagnen Die niedrige Stimmbeteiligung (39 %) zeigt, dass viele Bürger nicht ausreichend über die Änderung informiert waren. Besonders bildungsferne Schichten sind schwer zu erreichen, was die Gefahr von Missverständnissen erhöht. Swissinfo.ch: Bericht vom 15. Mai 2022, der die tiefe Stimmbeteiligung und Informationsdefizite thematisiert.
Ethische Bedenken
bei Angehörigen
Angehörige könnten unter Druck geraten, im mutmasslichen Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden, obwohl der Wille unklar ist. Dies kann emotionale Belastungen oder Fehlentscheidungen verursachen. Swisstransplant: Erklärung vom 7. August 2022, die die Rolle der Angehörigen und potenzielle Sprachbarrieren anspricht.
Potenzial für Missbrauch In der Praxis könnten Behörden oder medizinische Einrichtungen die Hemmschwelle für Organentnahmen bei sozial schwachen oder marginalisierten Gruppen senken, wie Beeler befürchtete (z. B. Gefängnisinsassen, psychisch Kranke). Keine direkte Quelle, aber implizit gestützt durch Bedenken der NEK zu ethischen Risiken der Widerspruchslösung.
Langfristige
Folgen unklar
Die Umsetzung des Gesetzes (frühestens 2025) und die Einrichtung eines neuen Registers werfen Fragen zur Datensicherheit und ethischen Umsetzung auf. Historische Aufarbeitung könnte in Jahrzehnten Missstände aufdecken. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Mitteilung vom 15. Mai 2022, die die verzögerte Umsetzung und Registerherausforderungen erwähnt.

Aktuelle Entwicklungen

  • Umsetzung verzögert: Die Widerspruchslösung ist noch nicht in Kraft, da das neue nationale Ja-/Nein-Register erst ab frühestens 2025 verfügbar sein wird. Bis dahin bleibt die Zustimmungslösung gültig.
  • Datenschutzprobleme: Das bestehende Nationale Organspenderegister von Swisstransplant ist derzeit für Neuregistrierungen aus Datenschutzgründen geschlossen. Dies unterstreicht die Herausforderungen bei der sicheren Verwaltung sensibler Daten.
  • Informationsdefizite: Laut swissinfo.ch hat das Bundesamt für Gesundheit ein Konzept zur Information der Bevölkerung erarbeitet, doch die niedrige Stimmbeteiligung und die Schwierigkeit, bildungsferne Schichten zu erreichen, bleiben problematisch.
  • Ethische Debatte: Die Nationale Ethikkommission favorisierte ein alternatives Modell, das nicht zur Abstimmung kam, und betonte die Notwendigkeit eines sicheren, datenschutzkonformen Registers.

Satirische Ergänzung

Beelers satirischer Hinweis auf den fanatischen Organspender bleibt aktuell: Stellen wir uns vor, ein überzeugter Befürworter der Widerspruchslösung droht weiterhin mit „freiwilliger“ Spende aller Organe, falls die Umsetzung verzögert wird. Die Frage bleibt: Würden Behörden eher psychiatrische „Hilfe“ oder die Organe priorisieren? Solche Szenarien verdeutlichen die ethischen Grauzonen, die das Gesetz schafft.

Frontex

Die Frage, ob die Beteiligung an Frontex nötig und sinnvoll ist, bleibt offen. Ein Nein hätte die Schweizer Neutralität gestärkt und eine unabhängigere Position gegenüber EU-Strukturen ermöglicht.

Fazit

Die Annahme des Transplantationsgesetzes am 15. Mai 2022 mit 60,2 % Ja-Stimmen zeigt, dass die Mehrheit der Schweizer die Widerspruchslösung unterstützt, um mehr Organspenden zu ermöglichen. Doch die Bedenken von Urs Beeler zur Selbstbestimmung, zum Schutz vulnerabler Gruppen und zu praktischen Umsetzungsproblemen bleiben relevant. Aktuelle Entwicklungen, wie die verzögerte Umsetzung und Datenschutzprobleme, verstärken die Skepsis. Ein klares Nein zum Gesetz hätte die ethischen und verfassungsrechtlichen Grundsätze der Schweiz besser geschützt.

 

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