Inserat

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EL-Debatte im Nationalrat vom März 2018

Nationalrat Hans-Ulrich Bigler.

27. März 2018

Sehr geehrter Herr Nationalrat Bigler

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Ich erlaube mir zu quoten:

Sehr geehrter Herr Beeler
Danke für Ihre Mitteilung, die ich gerne so zur Kenntnis nehme und bei der weiteren Beratung der Vorlage mitberücksichtigen werde. Festzuhalten gilt es allerdings, dass die Vorlage als nächstes wieder in den Ständerat geht und dass danach viele Punkte bereits abschliessend geklärt sein dürften.
Die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen steigen seit langer Zeit überdurchschnittlich stark an. Aus diesem Grunde ist es unabdingbar, dass die Politik alle bisherigen Leistungen hinterfragt und da und dort Sparmassnahmen beschliesst. Dass diese bei den Betroffenen keine Freude auslösen, ist mir klar. Anders geht es aber nicht, da dem Bund und vor allem auch den Kantonen nicht zugemutet werden kann, dass diese immer noch mehr Geld ins EL-System stecken müssen.

Es ist nicht so, dass bei der EL „zu viel Geld ausgegeben wird“, sondern an anderen Orten Geld sinnlos verpulvert. Das Ganze ist ein reines Verteilungsproblem.
Ich könnte Ihnen nachfolgend viele Beispiele bringen, beschränke mich der Einfachheit halber jedoch kurz auf das Thema Rüstung, weil ich früher in diesem Bereich als Wehrtechnik-Journalist bei ARMADA INTERNATIONAL tätig war.

Gibt es Einsparmöglichkeiten?
Beispiel: Higtech-Bunker, die für rund 1 Mrd. Schweizer Franken zurückgebaut wurden. Hat man daraus gelernt? Selbstverständlich nein. Nachträglich beschafft man ein mobiles Mörsersystem (32 Systeme namens RUAG Cobra) für rund 400 Mio. Franken. Die Beschaffung dieses mobilen Systems ist so sinnlos wie die Erstellung und der nachträgliche Rückbau des stationären Mörsersystems.
Mir ist übrigens kein zweites Land bekannt, dass ein solches COBRA-System beschafft hätte. Offenbar fehlt die Nachfrage.
Als nächstes 558 Mio. (neu sogar gemäss Beobachter mehr als 624 Millionen!) für die Duro-Sanierung – ein Geschenk für die Firma Mowag.
Ich kann Ihnen auch Beispiele aus dem Gesundheitsbereich nennen, wo Geld verpulvert wird:
Mit hunderten von Millionen Franken werden künstlich überteuerte Schweizer Medikamentenpreise subventioniert. Warum soll ein Medikament in der Schweiz doppelt so teuer sein wie in Deutschland?
Allein mit der Streichung unnötig parfümierter, allergieauslösender Produkte, die heute durch das KVG zwangsfinanziert werden (z.B. Excipial im dermatologischen Bereich), könnten Millionen eingespart werden. Nicht nur zum Wohl der Bundesfinanzen, sondern auch zum Wohl der Patienten.
Aber anstatt all das zu sehen und zu korrigieren, will man bei den Schwächsten (Behinderte und Alte) die Sparschraube anziehen.

Bezüglich der Mietzinsmaxima gilt es festzuhalten, dass auch der Nationalrat Erhöhungen beschlossen hat. Dass diese nicht so stark ausgefallen sind wie dies vom Bundesrat seinerzeit beantragt wurde ist gerechtfertigt, da der vom Bundesrat herangezogene Mietpreisindex stark durch Neubauwohnungen in die Höhe getrieben wird. Die typischerweise von EL-Bezügern benutzten Wohnungen dürften weitaus weniger stark der Teuerung unterliegen, was eine moderatere Erhöhung rechtfertigt.

Wohnzinsmaxima: Diese wurden seit 17 Jahren kein einziges Mal angepasst. D.h finanziell betrachtet nichts anderes, als dass die EL-EmpfängerInnen über Jahre um tausende von Franken geprellt wurden!
Im Gegensatz dazu stiegen die KVG-Prämien seit Einführung um über 130% (!) an.
Indexbereinigt müssten die anrechenbaren Wohnkosten in der EL aktuell um mindestens 21% angepasst werden. Das wären für einen 1-Personenhaushalt Fr. 1’100.– plus Fr. 231.- = Fr. 1’331.–. Und für einen 2-Personenhaushalt plus Fr. 262.50 = 1’512.50. Diese wären dann aber in der Realität in vielen Fällen immer noch nicht kostendeckend.
Im Talkessel Schwyz haben wir Durchschnittsmietpreise (im mietbaren Angebot) von rund Fr. 2’000.–. Müssen EL-BezügerInnen also in einen anderen Kanton ziehen? Wie sieht Ihre Lösung aus?
Versetzen Sie sich einmal in die Situation einen Gelähmten, der von Bern in den Kanton Schwyz zügeln will. Suchen Sie sich dann eine Wohnung, die Ihren Vorstellungen nach „typischerweise von EL-Benutzern gemietet“ entspricht oder eine solche, in der Sie mit Ihrem Rollstuhl gut durchkommen und die über ein behindertengerechtes Bad plus Küche verfügt?
Wenn Sie als Direktor des Schweizer Gewerbeverbandes mit Behinderten und bedürftigen älteren Menschen scheinbar nichts oder zumindest nicht viel am Hut haben, diese eigentlich nur als lästigen Kostenfaktor sehen und diese Minderheit vielleicht sogar am liebsten weg haben möchten, weshalb setzen Sie sich dann nicht für eine Exportierbarkeit der EL ein, damit die Menschen finanziell neu die Möglichkeit bekommen, das Land zu verlassen? Wenn schon die Personenfreizügigkeit hochgehalten wird, so sollte nicht nur der Import in die Schweiz, sondern auch der Export aus der Schweiz möglich sein.
Zum Thema Exportierbarkeit der EL haben Sie bis jetzt leider keine Stellung bezogen.

Ich finde es nach wie vor richtig, dass bei der Berechnung der EL-Ansprüche die vorhandenen Vermögenswerte sowie die Einkommen der Ehegatten stärker mitberücksichtigt werden. Dass man als Direktbetroffener wenig Freude daran hat, liegt auf der Hand. Aus meiner Optik ist es aber richtig, dass man nicht die Mittel Dritter beansprucht, wenn noch Vermögen oder ein Zweiteinkommen (das ja sehr ordentlich sein kann) vorhanden sind.

Sie übersehen, dass wir in der EL nicht ein Missbrauchs- oder Fehlanreiz-System zu bekämpfen resp. dringend zu lösen haben, sondern ein Armutsproblem.
Heiratsstrafe in der EL: Dazu ein praktisches Beispiel: Sie sind ein lediger IV-Rentner mit einer Minimalrente von Fr. 1’175.– plus Fr. 1607.50 EL = Fr. 2’782.50.–. Sie lernen eine liebe Frau kennen und möchten heiraten. Was passiert nach der Heirat? Die Ausgleichskasse streicht Ihre Ergänzungsleistungen. Das ist kein Witz, sondern Realität. Ihre Ehefrau muss jetzt für Sie an Stelle der EL aufkommen. Finden Sie das gerecht? Kann die Ehefrau etwas dafür, dass Sie behindert sind und nicht arbeiten können? Nichts anderes als gerecht müsste es sein, dass der invalide Ehegatte auch im Falle einer Heirat seine Single-EL behält.

Beispiel (heute):
Nicht verheiratet
IV-Rentner mit Minimal-IV und EL Fr. 2’782.50
Freundin: Fr. 4’000.00
_______
Total Fr. 6’782.50
=======

 

Verheiratet
IV-Rentner mit Minimal-IV ohne EL Fr. 1’175.00
Ehefrau Fr. 4’000.00
_______
Total Fr. 5’175.00
=======

Aber nicht nur das: Die Ehefrau muss nicht nur für den Verlust der Single-EL des Ehemannes im Betrag von Fr. 1607.50 aufkommen, sondern das Ehepaar scheidet neu aus der EL-Berechnung aus!
Dies hat zur Folge: Neu muss die Ehegattin zusätzlich ebenso für Krankheits- und Behinderungskosten (auch Zahnarztkosten) des invaliden Ehepartners, die vorher von der EL übernommen wurden, aufkommen.
Dies alles ist höchst ungerecht.

Am Schluss stellen Sie in Frage, ob das Schweizer Sozialsystem noch hervorragend sei. Hierzu möchte ich festhalten, dass ein Sozialsystem gar nie hervorragend sein sollte, da dies sonst falsche Anreize setzen würde. Das Sozialsystem soll gut sein. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir ein gutes System haben und dass dieses auch dann gut bleibt, wenn da und dort gespart wird. Zumindest mir sind nur wenige Länder bekannt, deren Systeme auch nur annähernd so gut sind wie das schweizerische und in denen der Lebensstand auch nur einigermass vergleichbar mit unserem ist.

Die Argumentation, dass es im Ausland noch schlimmer sei, ist aus dem Bereich Tierschutz bestens bekannt. Dort lautet das Abwehrargument, dass die Schweiz eines der besten Tierschutzgesetze der Welt habe. Davon merken aber die Schweizer Mastschweine bis heute wenig bis gar nichts. Statt diesen Zustand zu ändern, heisst es dann, im Ausland sei es ja noch schlimmer. Die Begründungsschwäche besteht darin, dass es sich um ein reines Ablenkungs- bzw. Scheinargument handelt. Es dient dem Status Quo bzw. es geht darum, nichts zum Positiven verändern zu müssen.
Haben Sie das Gefühl, irgend jemand sei glücklich, wenn er z.B. an Multipler Sklerose leidet oder sonst irgend einer chronischen Krankheit? Glauben, Sie würden eine verantwortungsvolle Politik betreiben, wenn sie solchen Menschen durch völlig ungerechtfertigte Sparmassnahmen das Leben künstlich noch erschweren und sie diskriminieren? Und dadurch für noch höhere Kosten im KVG-Bereich sorgen? (Stichwort: Armut macht krank.)
Wenn bedürftige IV- und AHV-RentnerInnen in schäbigen Wohnungen leben oder die überteuerten Mieten über ihren Lebensbedarf zusatzfinanzieren müssen, dann heisst dies nichts anderes, als dass anlässlich der EL-Reform diese Probleme noch verantwortungsbewusst und für die Betroffenen positiv gelöst werden müssen.
Die Behinderten-Verbände würden nicht protestieren, wenn die EL-Debatte im Nationalrat gute Ergebnisse geliefert hätte. Jetzt sind positive Korrekturen zu Gunsten der Betroffenen notwendig!
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Kenntnisnahme und wünsche Ihnen frohe Ostern.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

PS:  Noch etwas zum Thema Missbrauchsbekämpfung. Ich fände es gut, wenn die Politik endlich den behördlichen EL-Missbrauch bekämpfen würde. Wenn heutzutage eine IV-Rentnerin oder ein IV-Rentner heiraten, wird von Ausgleichskassen die Single-EL gestrichen und dem nicht-invaliden Ehegatten willkürlich ein hypothetisches Einkommen unterstellt. Trotz korrektem Verhalten können so IV-RentnerInnen mit ihren Ehepartnern plötzlich in der Sozialhilfe landen. Und das über Jahre!
Ich nenne es behördlichen EL-Missbrauch, wenn Ausgleichskassen aus politischen bzw. „Spargründen“ IV-RentnerInnen in die Sozialhilfe abschieben. Bis jetzt habe ich nirgends entdeckt, dass anlässlich der EL-Debatte im Nationalrat über das Thema „IV+Sozialhilfe“ statt „IV+EL“ diskutiert worden wäre. Wenn die Politik sich diesem Thema ernsthaft annimmt, wird sie nämlich feststellen, dass es in Spezialfällen entgegen der AHV/IV-Werbung eine effektive Existenzsicherung von AHV/IV-RentnerInnen bis heute in der Schweiz gar nicht gibt.