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Wenn die undifferenzierte Anwendung des UWG mehr schadet als nützt

Das Bundesgesetz über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dient u.a. dem Schutz von Herstellern. Werden mit dessen Anwendung jedoch Firmen, die Sondermüll und gesundheitsschädigende Produkte herstellen, geschützt, erfüllt dieses Gesetz den falschen Zweck. Ebenso muss die Frage gestellt werden, was wichtiger ist: Konsumenten- oder Produzentenschutz? Und was höher bewertet werden muss: Schutz von Sondermüllproduzenten und Hersteller fragwürdiger, potentiell gesundheitsschädlicher Güter oder die Meinungs- und Pressefreiheit?

Asbest und künstliche Mineralfasern (KMFs)
Hätte es die Mythen-Post bereits im Jahre 1988 gegeben und hätte sie damals kompromisslos vor Asbest gewarnt und die Hersteller namentlich kritisiert, wäre vermutlich folgendes passiert. Es hätte eine Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ gegeben. Durch „falsche und irreführende Angaben“ würden die Produkte der Asbest-Hersteller herabgesetzt, würde die Anklage lauten. Dem müsse unbedingt ein Riegel geschoben werden, da durch eine solche Berichterstattung dem Ansehen und gutem Ruf der Asbest-Hersteller geschadet werde. Ausserdem könnten durch solche negativen Berichterstattungen Arbeitsplätze in der Asbest-Industrie gefährdet sein, was vom Staat, der für Vollbeschäftigung einzutreten habe, nicht toleriert werden könne. Die Mythen-Post müsse für ihre Berichterstattung unbedingt angemessen bestraft werden. Auch würden ev. Schadenersatzansprüche (weil weniger Asbest verkauft wird) geltend gemacht werden.
Um den Standpunkt zu zementieren, hätten die Asbesthersteller Gefälligkeitsgutachten vorgelegt, welche die angebliche „Ungefährlichkeit“ von Asbest belegen. Es sei umstritten und nach wie vor nicht erwiesen, dass Asbest zu Krebs führe. Die Berichterstattung der Mythen-Post sei eine böse Unterstellung, welcher die Grundlage fehle. Das Blatt hätte nicht seriös recherchiert, sondern einfach einen Rundumschlag gegen die Asbesthersteller geführt, statt die Sache wissenschaftlich belegen zu können. Solange dies nicht der Fall sei, hätten die Asbest-Hersteller das Recht, weiter solche Produkte herzustellen. Ausserdem sei die Produktion von Asbest vom Bund ausdrücklich erlaubt. 

Die Mythen-Post hätte vor Gericht keine Chance gehabt
Ein abwägender Richter würde vielleicht noch sagen, er selber habe ja das Gesetz nicht gemacht. Er müsse es jedoch anwenden, obwohl er persönlich die positiven Motive der Mythen-Post, Menschen vor potentiell gesundheitsgefährdenden Produkten schützen zu wollen, verstehen könne.
Weil das Bundesgesetz betr. Unlauterem Wettbewerb aber ein Produzentenschutzgesetz ist, hätte die Mythen-Post keine Chance. Sie würde zu einer Busse und/oder Gefängnis verurteilt. Das Gesetz sieht es eben so vor.

Damit sei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, illustriert, wie dieser Staat funktioniert. Priorität hat die Wirtschaft, alle anderen haben sich dem unterzuordnen. Wenn dann 1995 jemand an den Folgen von Asbest gestorben ist – Pech gehabt. Und weder die seinerzeitigen Asbesthersteller bzw. ihre Nachfolgefirmen noch der Staat übernehmen später in der Praxis die Verantwortung und Kosten, obwohl sie verantwortlich und damit auch schuldig sind. Die Asbest-Hersteller, weil sie solchen gesundheitsschädigenden Müll jahrzehntelang herstellten und nur der Profit zählte – der Staat, der entweder keine Vorschriften erliess oder solche, damit die Asbest-Hersteller weiter ungestört produzieren konnten.
Setzen Sie für das Wort „Asbest“ einfach die Worte „Glas- und Steinwolle“ ein und Sie wissen, wie es heute funktioniert!

Waschmittel
Bis zum Phosphatverbot im Jahre 1986 wurden in der Schweiz Phosphate in Waschmitteln eingesetzt, die zu Algenbildung in den Gewässern führten. Es waren nicht die Waschmittelhersteller und auch nicht der Staat, die sich als Pionier für ein Phosphat-Verbot in der Schweiz einsetzten, sondern eine Privatperson, die hartnäckig ihr Ziel verfolgte.
Wäre sie nach dem obigen System der Mythen-Post vorgegangen und hätte dieser Mann Waschmittelhersteller namentlich genannt und gesagt: „Das Waschmittel von H. können wir ebenfalls nicht empfehlen, weil der Hersteller nicht bereit ist, auf eine unnötige, aber gewässerbelastende Zugabe von Phosphaten zu verzichten“, hätte dies zu einer Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ geführt bzw. führen können. Durch „irreführende und falsche Angaben“ setze die Mythen-Post den guten Ruf des betreffenden Waschmittelherstellers herab. Dass verstärktes Algenwachstum in den Gewässern stattfinde, sei wissenschaftlich umstritten. Solches einfach zu behaupten, sei unhaltbar. Der Einsatz von Phosphaten habe der Gesetzgeber ausdrücklich gestattet und sei üblich. Die Kritik der Mythen-Post sei völlig haltlos. Eine solche „undifferenzierte Kritik“ an einem Hersteller könne nicht einfach hingenommen werden, sondern müsse bestraft werden. Mit Erfolg würde bei diesem Ansinnen das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb beigezogen und Urs Beeler wäre in der Folge zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnis verurteilt worden.

Wie das System funktioniert
Neben der juristischen Strafe wäre auch eine wirtschaftliche Strafe die Folge. Wirtschaftskreise würden argumentieren, die Mythen-Post würde „gegen die Wirtschaft und das Gewerbe schreiben“. Eine solche „negative“ Berichterstattung dürfe nicht noch mit Inseraten aus dem Gewerbe unterstützt werden. Ausserdem hätte die Zeitschrift ja vor Gericht verloren, was bestätige, dass Beeler falsch habe…
Manche würden argumentieren, Beeler hätte sich in der Sache verrannt. Europaweit würden Phosphate in Waschmitteln eingesetzt und die Mythen-Post in Schwyz fordere ein Verbot für Phosphate. Das sei „verrückt“.
Setzen Sie beim obigen Beispiel für das Wort „Phosphat“ den Begriff „Parfüm“ ein. Damit können Sie selber die Sache durchspielen.
Parfüms verschmutzen das Gewebe neu (bewirken genau das Gegenteil, was mit dem Waschen – sauber machen – bewerkstelligt werden soll), belasten völlig unnötig das Immunsystem, die Haut, die Luft sowie das Abwasser. Ausserdem werden künstliche Duftstoffe in der Regel biologisch meist sehr schlecht abgebaut. Wie die NZZ berichtete, können die Norweger bereits parfümierten Fisch essen.
Trinken Sie doch einmal ein Glas Parfüm und beantworten Sie anschliessend die Frage, ob Fischen die (unnötige!) Parfümstoff-Belastung in den Gewässern weiter zugemutet werden soll oder nicht.
Wie erwähnt: Die Parfümierung von Waschmitteln ist schizophren > Ein Gewebe waschen und es gleichzeitig mit Parfüm wieder neu verschmutzen! Die Mythen-Post kämpft dafür, dass solcher Unsinn von der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie nicht weiter betrieben werden darf. Weil diese Kritik einem angebluchen Öko-Hersteller (Held), der ebenfalls Waschmittel mit Duftstoffen herstellt, nicht passte, wurde unsere Zeitschrift wegen „unlauterem Wettbewerb“ eingeklagt (sowie wegen unserer berechtigten KMF-Kritik) zu Busse und Gefängnis verurteilt. Eine solche Strafe ist nach gesundem Menschenverstand beurteilt absurd. Unter Berücksichtigung der genannten Beispiele und Anwendung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb als Produzentenschutzgesetz mit entsprechendem praktischen Vollzug durch die Justiz leider „logisch“…

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PS: Blei in Benzin und Rauchertote
Oder Sie können das Beispiel mit Blei im Benzin durchspielen. Wären – bevor das Bleiverbot in Kraft trat – Shell, BP, ESSO etc. namentlich kritisiert worden, dass sie durch den Blei-Einsatz die Umwelt unnötig belasten würden, hätte dies ebenfalls Klagen wegen „unlauterem Wettbewerb“ nach sich ziehen können mit den beschriebenen Folgen.
Die Gesundheitsgefährdung durch Blei sei unter Wissenschaftern umstritten. Blei sorge für die Klopffestigkeit der Motoren und sei deshalb unverzichtbar. Ein Blei-Verbot sei absurd. Weltweit würden Motoren mit Blei-Benzin fahren etc.
Das UWG sorgt auch dafür, dass Zigarettenfirmen nicht namentlich kritisiert werden dürfen, egal, wieviele Tote diese auf dem Gewissen haben. [Anmerkung der Mythen-Post: Wobei niemand zu rauchen gezwungen ist! > Selbstverantwortung! Es gibt aber auch Kranke und Tote durch das Passivrauchen > fragen Sie sich hier selber nach der Schuld!] Es staunt, dass die Tabakindustrie noch keine Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ gegen die Schweizer Lungenliga eingereicht hat. Durch die Kampagnen der Lungenliga würde der Umsatz der Zigaretten- und Stumpenhersteller gefährdet…
Und: Haben Sie gewusst, dass der Bund den Schweizer Tabakanbau mit Millionen subventioniert und gleichzeitig Geld für die Tabakprävention ausgibt? Kein Witz!

 

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