Inserat

Inserat

Das Kontumaz-Urteil des KMF-Inquisitionsgerichts, pardon Bezirksgerichts Schwyz

In Heft 4/03 wurde darüber berichtet, dass Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler vom Bezirksgericht Schwyz wegen Warnung vor unnötig zwangsparfümierten, allergieauslösenden (Öko-)Waschmitteln und Kritik an potentiell gesundheitsschädlichen Glas- und Steinwolle-Isolationsmaterialien zu 20 Tagen Gefängnis und Fr. 3’000.– Busse verurteilt wurde. Für das Kontumaz-Urteil (Abwesenheitsurteil) vom 12. Februar 2003 verantwortlich sind Vize-Gerichtspräsident lic. jur. Peter Linggi sowie die Richter Amstutz, Muff und Trütsch. Strafkläger waren die Öko-Waschmittelfirma Held (Steffisburg), die Steinwolleherstellerin Flumroc (Flums), der Glaswolleproduzent Isover SA (Lucens) sowie die Sager AG (Dürrenäsch).
Am 24. Juni 2003 wurde das 24seitige Urteil den Parteien zugestellt. Aus Platzgründen veröffentlicht die Mythen-Post daraus lediglich die wichtigsten Passagen (in zwei Teilen).

„Die Meinungs- und Pressefreiheit in der Schweiz ist gewährleistet.“


Dubiose, aus MCS-Sicht gar nicht koschere Öko-Waschmittelfirma Held Steffisburg
Die Firma Held wirft der Mythen-Post vor, sie „preise das Waschmittel OMO Sensitive in unzulänglicher Weise zum Kauf an.“ Wenn die Mythen-Post ein unparfümiertes, gut verträgliches Waschmittel anstelle eines allergieauslösenden parfümierten (von Held) anpreist, so hat dies mit „unlauterem Wettbewerb“ rein gar nichts zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand sowie Verantwortung!

S. 3: Der Held-Anwalt macht zusätzlich noch über Fr. 3’000.- für seine Bemühungen geltend!!

 

Komplett durchgeknallt: Bezirksamt Schwyz forderte gar 28 Tage Gefängnis und Fr. 4’000.– Busse!
Löste die Bekanntgabe des Strafmasses des Bezirksgerichts Schwyz bei vielen Leuten bereits einiges Kopfschütteln aus, so staunt man erst recht über den Strafantrag des Bezirksamtes Schwyz (UR lic. jur. Felix Rüegg), der für die journalistische Kritik gar 28 Tage Gefängnis und Fr. 4’000.– Busse forderte!

S. 4: Der Strafantrag des Bezirksamtes Schwyz.

 

Erwägungen
Auf den S. 5 und S. 6 begründet das Gericht u.a. die Form des Kontumaz-Urteils. In der zweiten Hälfte auf S. 6. wird darauf hingewiesen, dass das UWG mit der Revision im Jahre 1986 bewusst auf Dritte ausgedehnt worden sei, welche nicht in einem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis zu einem Rechtssubjekt stehen, das Ansprüche aus dem UWG geltend macht. Das UWG sei auch auf Medienberichterstattung anwendbar.
Ein Journalist begeht in der Schweiz auch „unlauteren Wettbewerb“, wenn er die Produzenten nicht einmal namentlich nennt!

Die Kritik an Glas- und Steinwolle-Produkten war bewusst allgemein formuliert und bezog sich nicht auf bestimmte Hersteller. Aber das soll bereits schon strafbar sein!

Folgt man dieser Logik, könnten Tabakfirmen z.B. gegen die Lungenliga klagen, weil diese vor der Gefahr des Rauchens warnt („Unlauterer Wettbewerb“) und dadurch die Umsätze der Zigarettenhersteller gefährdet werden!
Interessant ist auch der folgende Hinweis auf Seite 8 (Anmerkung: Mit „die drei Firmen“ sind Isover, Flumroc und Sager gemeint):

Obige drei KMF-Hersteller beherrschen in der Schweiz praktisch den (KMF-) Isolationsmarkt und diese MONOPOLSTELLUNG muss nach Ansicht des Bezirksgerichts Schwyz unbedingt geschützt werden!

Auf S. 9 des Urteils befasst sich das Gericht mit dem Begriff „unlautere Wettbewerbshandlungen“ und auf S. 10 mit Held.


Falsche Anschuldigung durch das Bezirksgericht Schwyz
Die Mythen-Post hat nie behauptet, die Firma Held würde nitro- oder polyzyklische Moschusverbindungen einsetzen. Jedermann kann das wörtlich nachprüfen. Was wir kritisiert haben, ist die unnötige Zwangsparfümierung der Produkte mit „normalen“ Duftstoffen. In dieser Kritik eine „Straftat“ sehen zu wollen, ist absurd! Wer hingegen parfümierte allergieauslösende Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel speziell für Allergiker und Hautkranke anpreist, der begeht tatsächlich unlauteren Wettbewerb und Körperverletzung! Da nützen auch Öko-Geschwafel und Sonnenkollektoren auf dem Öko-Waschmittel-Fabrikdach nichts. Gerade in diesem entscheidenden Punkt aber schlafen sowohl das Bezirksamt Schwyz wie das Bezirksgericht Schwyz! Schuld ist nach dieser grossartigen Justiz nämlich nicht, wer unnötig zwangsparfümierte allergieauslösende Produkte herstellt, sondern, wer dies kritisiert!

S. 12: Jeder vernünftige Leser erkennt, dass es im obigen Text gar nicht um nitro- oder polyzyklische Moschusduftstoffe geht. In reinster Willkür wird dann aber vom Bezirksgericht Schwyz behauptet (frei erfunden!), es würden „insbesondere nitro- und polyzyklische Moschus-Verbindungen“ verwendet.

 

S. 13: Umwerfend oder besser komplett krank auch folgende Justiz-Logik: Wer das einzige nicht allergieauslösende Waschmittel OMO Sensitive empfiehlt, macht sich strafbar!!!

 

Das Problem
Heutzutage pumpen Wasch- und Kosmetikhersteller praktisch alle ihre Produkte mit Parfüms voll und sorgen damit für eine rasante Zunahme von Allergie- und MCS-Erkrankungen. Dieser alles entscheidende Punkt interessiert die Schwyzer Justiz nicht!
Dem Bundesamt für Gesundheit ist das (wie üblich) egal.
Parfüms verschmutzen ausserdem die Wäsche neu und belasten das Abwasser.
Eine Parfümierung von Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln ist widersinnig, denn waschen (= sauber machen) und neu verschmutzen ist ein Widerspruch in sich.
Weil die Mythen-Post bei den Ursachen ansetzt, kritisiert sie seit Jahren sämtliche Hersteller, die parfümierte Wasch-, Putz-, Reinigungs- oder Kosmetikprodukte herstellen und damit – wie erwähnt – direkt für die Ausbreitung von Allergien und MCS (mit)verantwortlich sind.
Warum wir gerade bei der Firma Held (Steffisburg) eine Ausnahme machen sollten, ist nicht nachvollziehbar. Zur Beruhigung von Held sei an dieser Stelle gesagt, dass die normalen parfümierten OMO-Waschmittel (Pulver, Tablets etc.) ebenfalls nicht empfehlenswert sind, weil sie starke allergische Reaktionen auslösen können. Dies trifft übrigens auch für sämtliche parfümierten Konkurrenzprodukte wie Ariel und Dash (von P&G), Persil, Dixan, Maga, Niaxa, Filetti (von Henkel) sowie alle Produkte der Migros (Total, Savo etc.) zu.
Nach komplett falscher Ansicht des Bezirksgerichts Schwyz stellt die Kritik an allergieauslösenden (parfümierten) Waschmitteln jedoch „unlauterer Wettbewerb“ dar. Mehr: Es drohen sogar Busse und Gefängnis! Die Mythen-Post meint dazu: Gesundheitsprophylaxe ist uns wichtiger als der Schutz von Produzenten, die stur und uneinsichtig allergieauslösende Produkte herstellen!

Wenn hier tatsächlich jemand für Irreführung sorgt, dann die Justiz selber, die offenbar nicht zwischen allergieauslösenden und einem verträglichen Waschmittel unterscheiden kann.

Auf Seite 15 werden dann die Begriffe Vorsatz, Eventualvorsatz etc. erläutert.


Juristischer Schutz von Isolations-Sondermüllproduzenten
Glas- und Steinwolle sind nichts anderes als potentiell gesundheitsschädigender Sondermüll. Hier irgend etwas beschönigen zu wollen, ist völlig fehl am Platz.
Das Bezirksgericht Schwyz verfällt dem Grundirrtum, bei KMFs würde es sich um nützliche, unproblematische Produkte handeln, was in Tat und Wahrheit überhaupt nicht zutrifft!! Der Mythen-Post werden folgende Zitate als „unlauterer Wettbewerb“ ausgelegt:

S. 15: Die Vorwürfe: Stimmen sie etwa nicht? – Was ist mit der garantierten Meinungs- und Pressefreiheit?

Isover bezeichnet sich selbst als „Ökologie-Pionier“. Der Mensch und die Natur stünden im Mittelpunkt. Skrupellos, tierverachtend, zynisch und heuchlerisch wird mit Küken auf juckender, hautfeindlicher Isover-Glaswolle geworben!
Was soll das Herstellen von Glaswolle-Sondermüll-Altlasten mit Ökologie zu tun haben? Ist das Allergien auslösende, ausgasende Phenolformaldehyd, mit dem KMFs gebunden sind, speziell umwelt- oder hautfreundlich? Oder die juckenden Glaswolle-Partikel?

Gekaufter professoraler Gefälligkeitsgutachter der KMF-Industrie: „Glas- und Steinwolle sind völlig ungefährlich!“

SUVA-Arzt Dr. med. Marcel Jost bestätigt (Schreiben vom 6.6.2002): „Künstliche Mineralfasern können auch zu echten allergischen Kontaktekzemen und dem Bild der Kontakturtikaria (nesselfieberähnliche Erscheinungen der Haut) führen. Die genannten Expositionen gegenüber Glasfasern resp. künstlichen Mineralfasern können nicht nur Hauterkrankungen verursachen, sondern auch vorbestehende Hauterkrankungen, beispielsweise eine atopische Dermatitis, erheblich verschlimmern .“
Isover wirbt auf seiner Homepage mit Küken auf Glaswolle!! (Dokumentiert in Mythen-Post 4/03)
Zu Punkt 2: Hier möge man erklären, was an diesem Satz angeblich falsch sein soll.
Die Firma Thermofloc hat eine interessante Dämmstoffvergleich-Tabelle im Internet veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass der Herstellungsaufwand bei einer Zellulosedämmung dem Faktor 5, der von Steinwolle dem Faktor 600 resp. Glaswolle 550 entspricht, d.h. der Energieverbrauch das 110- oder gar 120fache ausmacht! Selbst wenn es der Faktor 10 wäre, wäre es schon zuviel! Liest man dann die PR-Texte der Firma Flumroc, strotzen diese aber nur so von Worten wie Ökologie, Umwelt etc.

Thermofloc-Dämmstoff-Tabelle.

Zum unsinnigen Energieaufwand bei der KMF-Herstellung kommen die gesundheitlichen Nebenwirkungen hinzu: Juckreiz, Asthma, Ekzeme, Allergien etc.
Und noch eine Bemerkung zum Stichwort Betrug: Dipl.-Ing. Paul Bossert, Schweizer Pionier der modernen Dämmtechnik, befasst sich seit 1964 mit dem Thema Wärmedämmung und hat herausgefunden, dass mit Mineralwolle an der Aussenfassade gar keine Energie eingespart wird!! Paul Bossert spricht offiziell von BETRUG. Bosserts empirische Untersuchungen werden übrigens durch den bekannten deutschen Experimentalphysiker Prof. Dr.-Ing. habil. P.M. Weinspach bestätigt.

Ein Mann beim Verlegen von Glaswolle mit Schutzmaske, Overall und Handschuhen.

Glas- und Steinwolle sind nicht sorptionsfähig. Im Brandfall entweichen giftige Gase. Für die Verarbeitung von KMFs werden Mundschutz, Augenschutz, Overall, Handschuhe, Stiefel etc. empfohlen. Alles klar? Dass diese Produkte trotz all ihren negativen Eigenschaften nach wir vor die Marktführerschaft inne haben, ist schon mehr als erstaunlich. Kann das alles mit rechten Dingen zugehen?
Im Internet findet man in der Suchmaschine google.ch lange Listen, wenn man die Begriffe Bankenmafia, Fleischmafia, Ärztemafia etc. eingibt. Das deutsche Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL z.B. verwendet in einem Beitrag den Begriff „Pharmamafia“. Ich habe nicht gehört, dass irgendwer deshalb wegen „unlauterem Wettbewerb“ eingeklagt oder gar verurteilt worden wäre. Und wieso sollte man gerade den Begriff „Glas- und Steinwollemafia“ nicht verwenden dürfen? Peter Gwerder, Transporte, Muotathal, fährt für die Firma Isover. Er inseriert nicht mehr in der Mythen-Post. Wie auch das Gipsergeschäft Mario Bianchi, die Biberbau AG, Zimmerei Nietlisbach, Holzbau Lüönd, Annen Holzbau AG, Holzbau R. Betschart AG uva. Ob da wohl irgend ein Zusammenhang besteht? Durch die Boykotte der mit der KMF-Lobby liierten Firmen ist der Mythen-Post in den vergangenen 5 Jahren ein Umsatzschaden von weit über Fr. 100’000 entstanden. Alles klar?!
Lesen Sie hier Teil 2

Schwyzer Justiz schützt Schweizer Mineralwolle-Mafia – Reaktionen auf das Urteil

Gefängnisstrafe auch für mich!
Hallo Urs
Das habe ich befürchtet. Mich überrascht das natürlich nicht.
Ein Wunder, d
ass es nur bedingt ist. Im Gegensatz zu mir, hält Dich die Mafia noch für lernfähig.
Wobei ich bei KMFs allerdings lernfähig wäre und deswegen nicht ins Gefängnis ginge. Soll sich doch das träge, egoistische Volk vergiften, welches diese Mafia trägt und gerne duldet.
Gruss
Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken, Tuttwil (E-Mail: kessler@vgt.ch)

Urteil im KMF-Prozess
Sehr geehrter Herr Beeler,
wir bekommen „amerikanische Verhältnisse“, auch in der Rechtsprechung. Europa soll ebenfalls zu einem „gut funktionierenden Teil der USA“ entwickelt werden – nur die Wirtschaftsbosse haben das Sagen – und die Politik muß sich den „Willigen“ anschließen. Frei nach Heine: „Denk ich an Europa in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht“. (…)
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, Nürnberg

Urteil
Hallo Herr Beeler
Bitte zum wiederholten Mal um Rückruf! (Verglemmi)

Gruss Bossert, Oetwil a. d. L. (E-Mail: paul.bossert@greenmail.ch)

Recht des Mächtigeren
Lieber Herr Beeler,
..schlimm was sich die Jurisdiktion da erlaubt hat: Recht des Mächtigeren, des Geldes.
Wär ein Artikel in der Weltwoche wert.
Lassen Sie sich nicht beirren und bleiben Sie „Sand im Getriebe der Welt“ (G. Eich).
Prof. Dr. med. Jan-Olaf Gebbers, Luzern (E-Mail: JanOlaf.Gebbers@ksl.ch)

Staat schützt KMF-Lobby
Danke Herr Beeler,
ich habe [die Nachricht] grad noch an Espresso DRS 1, SF DRS Kassensturz und Beobachter weitergeleitet. (…)
„Herzliche Teilnahme“ kann ich da nur sagen – und beste Grüsse

Bernhard Bosshart (E-Mail: bosshartbernie@bluewin.ch)

[Anmerkung: Interessant und kaum fassbar ist, dass dieses SKANDAL-URTEIL in der gesamten nationalen Schweizer Presse damals TOTGESCHWIEGEN wurde! Getreu dem Tucholsky-Zitat: „In der Schweiz gibt es keine Zensur, aber sie funktioniert!“]

Exklusiv
Lesen Sie im nächsten Heft exklusiv, was sonst noch so alles „unlauterer Wettbewerb“ sein soll und von den angepassten Schweizer Medien verschwiegen wird. Sie erfahren die Untersuchungs- und Gerichtskosten und viele weitere Details.
Erstmals veröffentlicht die Mythen-Post auch Angaben darüber, was der seit 5 Jahren andauernde Krieg mit den KMF-Herstellern bis heute gekostet hat. Sichern Sie sich diese spannende Lektüre! Abonnieren Sie die Mythen-Post!

 

Inhalt Mythen-Post 9/03

Isolation

Inserat

Inserat