Der ZS-Ausschluss wird im Dienstbüchlein eingetragen – nichts schöner als das! Inserat Schlusspunkt Damit Militär und Zivilschutz dennoch nie aus der Vergessenheit geraten, dafür hat der allmächtige Schweizer „Rechts“staat gesorgt. Jedes Jahr kommt Post vom Amt für Militär-, Feuer- und Zivilschutz mit einer Rechnung betr. Wehrpflichtersatz und einer Aufforderung, das Militär-Dienstbüchlein einzusenden, wo dann die jeweiligen Ersatzbeiträge sorgfältigst eingetragen werden. Das ganze Prodzedere ist längst antiquiert. Wer Wehrpflichtersatz nicht leisten will oder kann – für den beginnt dann wieder ein unglaubliches Behörden-Prozedere mit Mahnungen, Zahlungsbefehlen, Pfändungsankündigungen usw. Angst vor Terror? In der Schweiz braucht man sich lediglich vor einer – aber dafür sehr grossen – Terrororganisation ernsthaft zu fürchten: Staat resp. Behörden! Ein mentaler Fortschritt konnte sich zum Glück in den vergangenen Jahren abzeichnen: Neu müssen IV-Bezüger keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Wenigstens für diese Menschen etwas mehr Gerechtigkeit! Urs Beeler Inserat