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Problematische KMFs – Frage der Haftung

Anlässlich der Gerichtsverhandlung im ersten KMF-Prozess im Sommer 1999 stellte eine Schwyzer Lokalzeitung heuchlerisch die Frage, ob die Mythen-Post die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt habe.

Bild eines Umbaus: Der ganze Boden wurde mit berüchtigter Isover-Glaswolle isoliert. Beim Begehen des Holzbodens werden KMF-Partikel in den Raum unten freigegeben.

Wir fragen: Wenn die KMF-Lobby einen völlig einseitigen PR-Beitrag im „Schweizerischen Hauseigentümer“ platzieren kann (Titel „Warme Wolle aus kaltem Stein“), der die gravierenden Nachteile von Glas- und Steinwolle unerwähnt lässt, verletzt dies nicht die Regeln einer ausgewogenen Berichterstattung? (Die Kenntnisse über die Nachteile von Glaswolle nützen dem Bauherren nämlich mehr als Propaganda über angebliche, in Wirklichkeit nicht einmal existierende „Vorteile“!)
Gutgläubige Eigenheimbesitzer nehmen das, was im „Hauseigentümer“ steht, für bare Münze. Sie lassen ihre Häuser mit KMFs isolieren – und können nachher die Nachteile selber tragen. Wo bleibt da die journalistische Sorgfaltspflicht des „Schweizerischen Hauseigentümers“?

Es heisst, Glaswolle (siehe Bildmitte) müsse sauber abgedeckt werden. Die Praxis sieht etwas anders aus. Der ganzen Länge nach hängt Glaswolle frei herunter. Folge: Partikelbelastung im unteren Raum. Bekannte Symptome sind: Juckreiz, Allergien, Reizung der oberen Atemwege (Asthma!), Bindehautentzündung. Ein Tip: Kontrollieren Sie Ihren Estrich auf schlampig verarbeitete KMFs. Sie werden mit grosser Wahrscheinlichkeit fündig!

Konkrete Fälle
Oder ein bekanntes Beispiel: Ein Ibächler Zimmermann verlegt einen ganzen Estrich offen mit Glaswolle, sodass nachher ein Betreten unmöglich geworden ist. Mehr: er bringt es fertig, Glaswolle bei den Sparren hineinzupressen und weiss später nicht, wie er diesen Mist herausnehmen soll. Wie steht’s hier mit der Sorgfaltspflicht?
Ein anderer Fall: in einem Schwyzer Arzthaus hängt Glaswolle von der Küchendecke herunter. Grund: Schlampige Verarbeitung. Auch hier wurden die Bauherren seinerzeit über die gravierenden Nachteile von Glas- und Steinwolle nicht informiert. Was ist mit der Sorgfaltspflicht? Wäre es nicht angebracht, die verantwortlichen Leute haftbar zu machen?
Die Produzenten verstecken sich hinter Anwendungsvorschriften, die in der Praxis gar nicht eingehalten werden. Doch nicht einmal darüber getrauen sich „K-Tipp“ und „Beobachter“ zu berichten. Bitte ja keine Konfrontation mit der millionenschweren KMF-Lobby! Nur harmloser Pseudo-Konsumentenschutz, welcher (verantwortungslosen) Produzenten nicht weh tut, ist erlaubt. (Nur so ist es erklärbar, dass z.B. ein „Katastrophen“-Waschmittel wie Radion im „K-Tipp“ noch mit „gut“ abschneidet!!).

Warum werden die Produzenten und Verarbeiter nicht zur Rechenschaft gezogen?
Betreffend Glas- und Steinwolle müssten in Wirklichkeit die Produzenten, Architekten, Generalunternehmer, Isoleure etc. zur Rechenschaft gezogen werden, was selbstverständlich nicht geschehen wird, da der Profit über allem steht. So wird die breite Öffentlichkeit vielleicht erst in 20 oder mehr Jahren erfahren dürfen, was für ein isolationstechnischer Schwachsinn heute produziert wird. Und dann werden Produzenten und Isoleure vermutlich erzählen, man habe es halt damals nicht anders gewusst – und verdienen an der Entsorgung. Asbest und DDT lassen grüssen!

Krebsauslösend?
Die deutsche Zeitschrift Öko-Test schreibt aktuell zum Thema Mineralfasern: „Zwei von drei untersuchten Platten entsprechen (…) nicht der Norm KI 40 für Biolöslichkeit: Beim Einbau oder der Demontage könnten Fasern austreten und – wenn man sie einatmet – Krebs auslösen. Dazu kommt, dass diese Platten Formaldehydharze enthalten, bei zwei Produkten wurde der krebsverdächtige Stoff im Test freigesetzt.“ Bauherren in der Schweiz erfahren das in der Regel nicht.

 

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