Nachdenkliches zum Fleischkonsum
Zur Erinnerung: Art. 2 des Tierschutzgesetzes verlangt: „Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.“
Die meisten Schweine im Kanton Schwyz merken leider bis heute nicht viel oder gar nichts von einem Tierschutzgesetz. Was können Sie persönlich dagegen tun? Essen Sie wenig oder gar kein Schweinefleisch! (Übrigens ist Schweinefleisch auch nicht speziell gesund für Ihre Gelenke, sowieso nicht, wenn das Fleisch zusätzlich noch mit Antibiotika-Rückständen angereichert ist.)