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Kritik an Besteuerung von Eigenmieten

Von Dr. Jürg Meister

Vor Jahren lies der Bundesrat verlauten, in der Schweiz werde das Wohneigentum steuerlich gefördert. Diese Behauptung lässt bezweifeln, dass unsere Landesregierung über die steuerliche Sonderbelastung des Grundeigentums überhaupt im Bilde ist.

Eigentumsfeindliche Regierung
Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Der Eigenheimbesitzer wird durch verfassungswidrige Sondersteuern so stark belastet, dass vor allem ältere Eigentümer, Rentner mit kleinerem Einkommen, ihr Eigentum nicht mehr halten können. Dies ist nicht nur gravierend unsozial, sondern auch ein wirtschaftlicher Unsinn.

Mieter wohnen heute günstiger als Hauseigentümer
Zwei neuere wissenschaftliche Arbeiten haben bewiesen, dass der Eigenheimbau in der Schweiz fiskalisch nicht mehr attraktiv ist und ein Mieter viel günstiger wohnt.

Es gibt keine Rechtfertigung für die Eigenmiete-Sondersteuer
Der Grundsatz der Rechtsgleichheit ist verletzt, wenn nur gerade bei Eigenheimen eine fiktive Rendite versteuert werden muss, bei Gold, Bildern, Bargeld etc. aber nicht.
Der Eigentümer hat auch kein „Naturaleinkommen“, wenn er die Wohnung nicht leerstehen lässt, sondern selbst bewohnt. Er wohnt ja nicht gratis, sondern „verwohnt“ sein Eigenkapital. Die These von einem Naturaleinkommen stimmt schon deshalb nicht, weil auch für leerstehende Wohnungen und Häuser eine Eigenmiete versteuert werden muss, auch für Ferienhäuser. Niemand kann an zwei Orten gleichzeitig wohnen. Es gibt keine Rechtfertigung für diese Steuer. Sie benachteiligt den Eigenheimbesitzer fiskalisch gegenüber anderen Vermögensanlegern, was den Grundsatz von Art. 4 der Bundesverfassung verletzt.
Sämtliche Länder haben dies eingesehen und diese Steuer abgeschafft. Nur die Schweiz nicht, welche sich gerne weltweit als Muster-Rechtsstaat darstellt…

 

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