Der ganz normale Wahnsinn
Betreffend Umweltschutz und Tierschutz kenne ich Schwyzer Behörden (aus den Neunzigerjahren) als rückständig und alles andere als innovativ. Unzählige harte Gefechte habe ich all die Jahre führen müssen, um Verbesserungen (betr. Grünabfallentsorgung, Tierhaltung, Lärmschschutz etc.) in Gang zu bringen. Behördliche Verhinderungspolitik (man denke hier z.B. ans Amt für Umweltschutz unter der damaligen Leitung von Caspar Simeon) war bis über die Neunzigerjahre hinaus an der Tagesordnung.
Dieselbe Erfahrung hat übrigens Tierschützer Erwin Kessler betr. dem Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Schwyz gemacht.
Gewerbe – 90% rückständig
Mein kompromissloser journalistischer Einsatz für Umweltschutz und Tierschutz hat mir zehntausende von Franken Umsatzeinbussen in den Neunzigerjahren gekostet (Inserate-Boykotte). Ehrlichkeit und Geradheit waren mir das allemal wert. (An anderer Stelle dokumentiert)
Seit Gründung der Zeitschrift im Jahre 1990 hat die Mythen-Post bis heute noch nie ein Behörden-Inserat oder -Auftrag erhalten! Das spricht für sich.
Behörden – nehmen statt geben
In einem Bereich jedoch funktionieren Schwyzer Behörden knallhart: im Eintreiben vom Geld. Selbst wegen Fr. 20.- werden noch via Betreibungsamt Zahlungsbefehle und Pfändungsankündigungen verschickt. [Anmerkung: Das Wesen der Bürokratie. In diesem Bereich wohl gar nicht anders umsetzbar.] Eine Ausgleichskasse Schwyz z.B. funktioniert wie eine Maschine – gefühls- und seelenlos. Man könnte dort das Personal praktisch durch Computer und Roboter ersetzen – es würde kaum etwas ändern.
Als „Dienstleistungsbetrieb“ kann man Schwyzer Behörden leider in den meisten Fällen vergessen
Eine IV-Stelle Schwyz ist z.B. nicht imstande, für eine umweltmedizinisch saubere und korrekte MCS-Abklärung zu sorgen. Schwyzer Steuerbehörden legen Einkommen willkürlich fest. (Fall im Internet beschrieben)
Noch bevor im Amtsblatt vom 4. Juni 2004 publiziert worden war, dass meine Liegenschaft versteigert werden soll, erhielt ich mit Datum vom 3. Juni 2004 von der Schwyzer Steuerverwaltung ein Schreiben betr. allfällig zu zahlender Grundstückgewinnsteuer! Natürlich kommt jetzt hier wieder der Spruch: Es wird von Beamten nur das umgesetzt, was per Gesetz festgelegt wurde. Aber es ist wirklich erstaunlich, dass bevor eine Liegenschaft verkauft worden ist, bereits schon der Staat Bereicherungsabsichten kund tut. [Anmerkung: Nochmals Gesetz!] Die Umsetzung ist [für Laien, die das noch nie gemacht haben] kompliziert, die Wegleitung keine grosse Hilfe. Man kann von einem Bürger nicht erwarten, dass er auch noch Fachmann bezüglich des Schwyzer Steuerrechts ist!
Das betr. Gesetz resp. die Verordnungen wurden von „Steuerspezialisten“ (Politiker > Treuhänder und Juristen, die möglicherweise an ihre eigenen Vorteile – Verkauf von „Dienstleistung“ – dachten) gemacht
Für den Normalbürger [der sich damit logischerweise noch nie befasst hat] „nicht sehr anwenderfreundlich“. Trotdem wird selbstverständlich vom Bürger erwartet bzw. verlangt, dass er sich z.T. „kranken“, unnötig komplizierten Gesetzen und Vorschriften unterordnet.
Menschen, die das tun, werden vergewaltigt und im Laufe der Zeit gleich bescheuert wie die Leute, die solche Gesetze kreiert und umgesetzt haben
„Kranke“, unnötig komplizierte Gesetze und Verordnungen sind nichts anderes als Spiegelbild kranker Menschen (Politiker/Behörden) und diese wiederum Spiegel einer kranken Gesellschaft.
Wie reagieren? Cool bleiben. Sich nicht verrückt machen lassen. Für sich schauen und den Staat vergessen!
U.B.
[Anmerkung: Ein Staat, der nicht nach vernünftigen, positiven Prinzipien aufgebaut ist und funktioniert, fördert den Anarchismus. – Wie sagte doch Alt-Regierungsrat Peter Reuteler, Wollerau, treffend: „Weg vom hoheitlichen Staat der Rechtsunterworfenen zum modernen Dienstleister für die öffentlichen Anliegen.“
So sollte es sein.]