Ein anschauliches Beispiel
Vor rund einem Jahr, am 20.11.01, berichtete „Tele 24“ in der Sendung SWISS NEWS, welche von Hugo Bigi moderiert wurde, von einem Teppichleger, der an der Folge von giftigen Dämpfen starb. Offenbar muss es sich um einen problematischen Leim (Lösungsmittel) gehandelt haben. Spontan kommt mir Markus Steiners Spruch in den Sinn: „Wenn dieses Produkt tatsächlich so gefährlich ist, wäre es verboten.“
Wenn jemand zuvor gewarnt hätte…
Nehmen wir an, die Mythen-Post hätte ein halbes Jahr vorher vor diesem Leim oder Lösungsmittel gewarnt, das Produkt namentlich kritisiert und gesagt: „Die Dämpfe von Produkt xy sind gefährlich. Kaufen Sie es ja nicht!“ wäre folgendes passiert: es hätte vom entsprechenden Hersteller sofort eine Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ gegeben. Der Mythen-Post wäre vorgeworfen worden, sie würden durch „unrichtige und irreführende Angaben“ den guten Ruf des Leim- oder Lösungsmittelherstellers herabsetzen. Es würden Gefälligkeitsgutachten vorgelegt, welche die Ungefährlichkeit des Produkts „bestätigen“. Aus diesen „Gutachten“ würde hervorgehen, dass die Anschuldigungen der Mythen-Post völlig haltlos seien. Arbeitsplätze des Leim- und Lösungsmittelherstellers seien durch die Kritik unseres Blatts gefährdet usw.
Die Reaktion der Justiz
Bei der aktuellen Gesetzgebung würde mit Sicherheit folgendes passieren: die Mythen-Post würde mit einer hohen Geldstrafe wegen „Verstoss gegen das Bundesgesetz betr. unlauterem Wettbewerb“ gebüsst, müsste die überrissenen Anwaltskosten der Gegenpartei bezahlen und würde vielleicht auch noch zu Schadensersatz verklagt. So läuft es in der „freien“ Schweiz. Auf diese Weise wird der „freie Wettbewerb“ geschützt!
Die Reaktion des Gewerbes
Doch damit nicht genug: Das einheimische Teppichverleger-Gewerbe wäre über die Berichterstattung der Mythen-Post betroffen, weil einzelne Firmen ebenfalls mit den kritisierten Leimen- bzw. Lösungsmitteln arbeiten (Denken Sie hier z.B. an H.K., Steinen oder D.L., Ibach).
Aus „Solidarität“ zum Hersteller würde man die Mythen-Post boykottieren. Es würde damit argumentiert, Teppichfachgeschäfte würden durch die negative Berichterstattung der Mythen-Post „schlecht gemacht“ und Konsumenten verunsichert. Das sei „gewerbefeindlich“ und dagegen gebe es nur ein Mittel: Boykott der Mythen-Post! (Merke: Obwohl dieses Verhalten selbst unlauter wäre bzw. ist, könnten wir uns gegen solche tatsächlich unlauteren Machenschaften juristisch gar nicht wehren. Es gäbe hier keine rechtlichen Mittel, bestätigte uns auch ein Untersuchungsrichter.)
Warum nimmt die heutige Presse keine Verantwortung wahr?
Auf der einen Seite der Justizapparat, auf der anderen Seite das Gewerbe: Welcher Zeitung fällt es dann noch in den Sinn, vor problematischen Produkten zu warnen, wenn dabei Verluste in Kauf zu nehmen wären bzw. die wirtschaftliche Existenz der Zeitung selbst gefährdet wird?! Ehrlicher, geradliniger Journalismus ist in diesem Gesellschaftssystem nicht rentabel und bei der vorherrschenden Gesetzgebung/Justiz wohl gar nicht realisierbar!
Grosse Verlagshäuser machen beim Betrug lieber gleich selber mit und profitieren durch Anzeigen-Einnahmen. Als Konsument erfahren Sie nur das, was Sie erfahren dürfen!
So kommt es, dass die Zeitungen und Zeitschriften meist nur noch unwichtiges Blabla bringen und zu wichtigen, brisanten Themen schweigen.
Die Abwimmler
Und selbstverständlich kommen auch noch nach diesem tragischen und unnötigen Todesfall bestimmt Leute, die argumentieren, das Produkt selbst sei „nicht daran schuld“. Man hätte halt besser lüften sollen (damit die giftigen Dämpfe einfach an die Umgebung abgegeben werden! Damit ist die Gefahr dann weg?!)
Bei besagtem Beitrag, der von „Tele 24“ gesendet wurde, sah man, dass die Kellerdecke offen mit Glaswolle (!) isoliert worden war. Wenn jemand daran sterben würde, würde es vermutlich heissen: „Sie hätten halt die Anwendungsvorschriften auf der Verpackung lesen sollen…“
Nur persönliche Betroffenheit bringt die Menschen weiter
Im deutschen Fernsehen wurde ein Beitrag gezeigt, wo Richter nach der Renovierung eines Justizgebäudes selber erkrankten und unter typischen Vergiftungserscheinungen zu leiden begannen. Die persönliche Betroffenheit führte dazu, dass sie vor dem Fernsehen ähnlich argumentierten, wie es die Mythen-Post seit Jahren tut. Müssen denn in diesem Land tatsächlich zuerst tausende von Leuten an Allergien oder Krebs erkranken, bis man merkt, was los ist? Ja, natürlich: Es stirbt ja selten jemand sofort. Wer mit Asbest, Glas- oder Steinwolle gearbeitet hat, erkrankt vielleicht erst in 20, 30 oder 40 Jahren. Und bis problematische Parfümstoffe (in Waschmitteln, Weichspülern, Duschmitteln, Deos, Rasierschaum, Rasierwasser, Binden usw.) einen Organismus schädigen, dauert es auch eine Zeit.