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Auf dem viertletzten Platz in der Schweiz: Nicht einmal 4% der Schwyzerinnen und Schwyzer erhalten eine IV-Rente

Die Ausgleichskasse Schwyz an der Rubiswilstrasse 8 in Ibach.

 

Im Kanton Schwyz eine IV-Rente beantragen? Viele Bürgerinnen und Bürger scheuen den Behördengang.

 

Verschiedene Stellen unter einem Dach. Pro Senectute ist mittlerweile in Brunnen im Filialgebäude der Schwyzer Kantonalbank eingemietet.

 

Folgender Text ist dem „Bote der Urschweiz“ im Jahre 2001 zu entnehmen:

„Wenig IV-Bezüge im Kanton Schwyz
Im Kanton Schwyz beziehen laut einer Statistik der ‚Sonntags Zeitung‘ 3,6 Prozent der Bevölkerung eine IV-Rente. Verglichen mit anderen Kantonen eine sehr tiefe Zahl.
Eine in der letzten Ausgabe der ‚Sonntags Zeitung‘ veröffentlichte Statistik zeigt, dass es bei den Bezügen der Invalidenrente gesamtschweizerisch betrachtet grosse kantonale Unterschiede gibt. Unter die Lupe genommen wurden alle Kantone. Am meisten IV-Rentner hat Basel. Laut der Statistik beziehen dort 7,8 Prozent der Bevölkerung eine IV-Rente. Die tiefste Renten-Häufigkeit hat es im Kanton Nidwalden, mit nur 3,4 Prozent. Der Kanton Schwyz belegt in der Statistik mit einer Häufigkeit von 3,6 Prozent den vierletzten Rang, vor Zug, Uri und Nidwalden. Verglichen mit dem Kanton Basel hat es im Kanton Schwyz somit also weniger als halb so viele IV-Rentner. Dieses Resultat ist doch eher erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Kriterien, nach denen potentielle Bezüger einer Invalidenrente beurteilt werden, nicht kantonal geregelt, sondern in der ganzen Schweiz gleich sind.

Ursachen wenig bekannt
Über die Ursachen, welche zu den kantonalen Unterschieden führen, kann nur spekuliert werden. ‚Die Gründe für diese kantonalen Unterschiede sind sehr schwierig zu eruieren‘, sagte Arnold Hediger, Leiter der IV-Stelle des Kantons Schwyz, gegenüber dem ‚Boten‘. Der Bund hätte aber eine Studie in Auftrag gegeben, um abzuklären, welche Gründe für diese Ungleichheit verantwortlich seien, erwähnte er weiter.

Bund will regionale ärztliche Dienste
Zurzeit liegt die Kompetenz zur Entscheidung über eine mögliche Rente bei den kantonalen IV-Stellen. Der Bund möchte nun regionale ärztliche Dienste einführen, welche mögliche IV-Rentner einer medizinischen Untersuchung unterziehen können. Von einer solchen Lösung hält Arnold Hediger nicht viel. Seiner Meinung nach sollte die Kompetenz für einen Untersuch einem Arzt vor Ort überlassen werden. Die allfällige Lösung des Bundes würde, so glaubt er, zu einer Verzögerung des Verfahrens führen und hätte zur Folge, dass Ärzte vor Ort bei Fragen nicht mehr hinzugezogen werden könnten, wie dies bis jetzt möglich ist.“

 


 

Im folgenden eine kritische Betrachtung:

Warum hat der Kanton Schwyz so wenig IV-Bezüger? Es geht den Behörden um Kostenabwehr!
Nehmen wir an, Sie leiden an einer Depression. Daraus resultiert eine verminderte Arbeitsfähigkeit. Sie brauchen mehr Zeit, sich zu regenerieren. Wenn Sie also nur zur Hälfte arbeitsfähig sind, wird Ihnen dies von der IV-Bürokratie und dem Gesundheitswesen anfänglich kaum zugestanden. Was passiert, ist folgendes: Eine 50%-IV-Rente bekommen Sie keine, dafür werden Sie mit Psychopharmaka vollgepumpt. Es gelte zuerst, die „medizinischen Möglichkeiten“ auszuschöpfen, bevor eine IV-Rente bezahlt werde, würde mit grosser Wahrscheinlichkeit argumentiert. Mit den neusten Psychopharmakas habe man sehr gute Erfahrungen gemacht, würde Ihnen von den Verkäufern der Pharmaindustrie, pardon Ärzten, geraten. Grund: sie verdienen ja mit.

Das System will „gleichmachen“
Bekannte Schriftsteller, Philosophen, Politiker, Filmemacher, Schauspieler etc. litten/leiden in ihrem Leben (die einen davon nur zeitweise) an Depressionen. Denken Sie z.B. nur an Namen wie Goethe, Hemingway, Reich etc. Depressionen dienten dazu, um zu neuen Höhenflügen anzusetzen. Das wird vom heutigen System jedoch nicht akzeptiert. Alles muss einer Norm entsprechen, auch die Psyche. Der Mensch muss „funktionieren“: „vom 2 bis am 6i, vom 6i bis am 10i“ (Alfred Rasser in „Demokrat Läppli“). Wer nicht so funktioniert, wie der Staat will, dem helfen Psychiatrie und Fürsorgebehörden nach. Auf ihre Weise.

Staat: Mit chemischen Keulen Depressiven auf die Sprünge helfen
Psychopharmaka wirken bekanntermassen wie ein Doping. Dieses gefährliche und gesundheitsschädigende Doping ist jedoch vom Staat legalisiert. Dieser Widerspruch muss nicht einmal erstaunen. Wie bekannt ist: Auf der einen Seite zahlt der Bund Millionen für die Tabakprävention, auf der anderen Seite wird mit noch mehr Millionen der Tabakanbau in der Schweiz subventioniert. Krank ist in den Augen des Staates jedoch nicht der Bundesrat, der für solche Absurdität verantwortlich ist, sondern Sie. Sie leiden ja an einer Depression… [Nebenbei: Warum Sie an einer Depression leiden, interessiert niemand!]

Szenarien
Mit Psychopharmaka werden Sie so lange gedopt, bis Sie dann wirklich kaputt sind. Die Ärzte und Psychologen, Psychiater etc. haben es ja so gut mit Ihnen gemeint – und die Krankenkasse hat alles bezahlt. Nun sind Sie (vorausgesetzt, Sie haben vorher nicht Selbstmord gemacht) reif für eine IV-Rente.
Oder Sie erkranken an einer schweren allergischen Erkrankung und sind kaum arbeitsfähig. Sie werden von Arzt zu Arzt, von Spezialist zu Spezialist geschickt, von Klinik zu Klinik. Es geht nicht darum, dass Ihre Erkrankung verstanden und akzeptiert wird, sondern das Gesundheitswesen beschäftigt wird. Mit Kortison, Immunsystem-Blockierern etc. werden Sie vollgepumpt. Wenn diese unmenschlichen medizinischen Behandlungen mehr geschadet als genützt haben, bleibt Ihnen vielleicht als einziger Weg noch der Selbstmord. Dieselben Ärzte, die Sie soweit getrieben haben, können dann sagen, sie hätten ja alles versucht, aber nichts habe geholfen. – Kennen Sie die Geschichte von Hannelore Kohl? [Anmerkung der Mythen-Post: Aus einem solchen System ausbrechen, kann nur der mündige, gut informierte Patient.]

Den Betroffenen finanziell helfen
Statt den Betroffenen (z.B. Behinderte, Depressive, MCS-Kranke etc.) eine ausreichende finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie trotz ihrer verminderten Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit wenigstens finanziell sorglos leben können, wird heutzutage noch immer einseitig mit Millionen die Medizinal- und Pharmaindustrie unterstützt. Wenn dieser Staat schon nichts oder sehr wenig für die Prävention unternehmen will, dann sollten in Zukunft wenigstens die finanziellen Mittel denjenigen zukommen, die sie benötigen!

Warum hören Sie davon nichts in den Medien?
Weil die IV-Gruppe eine Minderheit (3-7%) darstellt. Sie ist ohne grosses politisches Gewicht. Der grossen Politik geht es darum, mit IV-Stellen etc. den Eindruck zu erwecken, wie „sozial“ und „menschlich“ doch die Schweiz sei. Die Frage sei erlaubt „Wer dient wem“: die Behinderten der IV oder die IV den Behinderten? Es können Amtsstellen geschaffen, Verwaltungsangestellte beschäftigt werden etc. Man hat einen sicheren Posten und kann eine verhältnismässig ruhig Kugel schieben.

Alles böse Unterstellungen?
Ein Unterschenkelamputierter möchte auf der IV-Stelle Schwyz einen Behindertenausweis beziehen. Dies sei nicht möglich, kommt als Antwort. Er sei „nicht registriert“. Für die Schwyzer IV-Stelle ist nicht entscheidend, dass einer mit einem amputierten Unterschenkel gerne einen Behindertenparkplatz beanspruchen möchte, sondern ob er registriert ist oder nicht. Das ist kalte Bürokratenlogik. Keine Chance, daran irgend etwas ändern zu können! Jedes Schwyzer Gericht würde der IV-Stelle mit 99,99% Sicherheit recht geben. Wer nicht offiziell registriert sei, bekomme keinen Ausweis!
Oder das andere Beispiel, wo einer an einer schweren Immunsystem-Erkrankung leidet. Er macht der Schwyzer IV-Stelle den Vorschlag, dass (wie z.B. in Deutschland üblich) ein Umweltmediziner ein Gutachten erstellen solle. Anders die Schwyzer IV-Stelle: mit einem billigen Trick versucht sie, den Antragsteller statt einer umweltmedizinischen u.a. einer psychiatrischen Untersuchung zuzuführen. Verstehen Sie vielleicht jetzt, wieso sich im Kanton Schwyz so wenige Leute für eine IV anmelden? Die IV-Stelle des Kantons Schwyz besitzt offenbar Abschreckungswirkung!
Die Mythen-Post hat recherchiert und herausgefunden, dass die Stelle, wo der Antragsteller zur Abklärung hätte hingehen müssen, im Telefonbuch nicht einmal eingetragen ist! In der ehemaligen Sowjetunion existierten Städte, die auf der Landkarte nicht eingezeichnet waren. Parallelen…
Warum erfahren Sie solches vom „Bote der Urschweiz“ nicht? Weil diese Zeitung eben die „Prawda der Urschweiz“ ist.

„IV drückt sich um Zahlungen, wo sie nur kann“
Wie Recherchen der Mythen-Post (u.a. bei Ärzten und Betroffenen) ergaben, unternähmen die Schwyzer IV-Behörden viel, um ja keine IV-Renten aussprechen zu müssen.
Tatsächlich: Die Behörde legt ja fest, wer untersucht; sie sucht also für ihre Zwecke die „richtigen Fachleute“ aus. Gegen allfällige Falschgutachten vorgehen zu wollen, ist nicht nur mühsam, sondern oft chancenlos, denn hier können sich die IV-Behörden später wieder auf eine Justiz abstützen, die (meist) in ihrem Sinne funktioniert.

Schein und Wirklichkeit
In der Broschüre der IV wird jedoch der Eindruck erweckt, dass jeder, der auf irgend eine Weise behindert sei, auf einfachem, unbürokratischem Weg auch die entsprechende finanzielle Hilfe bekäme. Die Realität sieht anders aus.
So krass könne es doch nicht sein, werden Gutgläubige vielleicht an dieser Stelle einwenden. Der Antragsteller mit der Immunsystemerkrankung hat in einem Dialog den Briefwechsel mit den Behörden gesucht. „Das kann man vergessen“, ist im Nachhinein seine Antwort. Ein Dialog finde nicht statt und Fragen würden nicht beantwortet.

Im Witz liegt die Wahrheit
In der vor einigen Monaten ausgestrahlten Comedy-Serie „Becker“ auf SAT1 wurde in einer Sendung gezeigt, wie ein Blinder von den Behörden einen Führerschein zugestellt bekam. Der Blinde lachte und behielt den Ausweis. Später kam ein Schreiben, dass er einen Führerschein besitze und demnach nicht blind sein könne. Er habe zu unrecht Sozialleistungen bezogen und ihm werde deshalb ein Gerichtsverfahren angehängt. Sozialversicherungsleistungen bekomme er ab sofort keine mehr. Verständlicherweise geriet der Blinde in Panik: er brauche das Geld, sonst könne er gar nicht leben. Dr. Becker sagte, er werde es in die Hand nehmen und die Behörden davon überzeugen, dass ein Irrtum vorliege. Keine Chance. Erst, als der Blinde wegen seiner Blindheit die Treppen der Verwaltung hinunterstürzte, wurde der Behördenirrtum korrigiert.
Ähnlich funktionieren offenbar die Schwyzer IV-Behörden: Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hat nur, wer „registriert“ ist. Ein amputierter Unterschenkel allein genügt nicht! (Nebenbei: Wenn einer mit einem amputieren Unterschenkel keine IV und keinen Behindertenausweis bekommt, ist das ungerecht. Auch steuerliche Abzüge sind nicht möglich. Von den erlittenen Schmerzen, dem Verlust und der Einschränkung ganz zu schweigen. Doch das interessiert die Behörden nicht.)
Und nach Schwyzer IV-Bürokratenlogik existiert MCS (Multiple Chemical Sensitivity = Allergie) nicht. Wer an MCS leidet, ist „psychisch krank“ („somatoforme Störung“). Obwohl letztere Diagnose in Zusammenhang mit MCS medizinisch falsch und unhaltbar ist.

Aber das war schon früher so
Fehlte der Medizin oder Bürokratie das nötige Fachwissen, wurde einfach eine psychiatrische Erklärung erfunden. In der Weise wurde z.B. während vielen Jahren eine bestimmte Magenerkrankung als „psychisch bedingt“ gelehrt – bis schliesslich wissenschaftlich hundertprozentig nachgewiesen werden konnte, dass die entsprechende Erkrankung eine rein körperliche Ursache hat.
Doch vielleicht lernen ja auch die IV-Stellen irgendwann dazu.

Manch einer stellt sich heutzutage die Frage: Dienen die Behörden tatsächlich den Bürgern (Versicherten) oder ist es nicht umgekehrt?

 

Auch das ist ein Merkmal der IV-Bürokratie
Entscheidend ist, dass behördlichen Anordnungen befolgt und von den Behörden in Auftrag gegebene Gutachten vorliegen. Ob die von der IV-Stelle selbst (hier stellt sich die Frage der Unabhängigkeit) in Auftrag gegebenen Gutachten (Frage der Objektivität) richtig oder falsch sind, interessiert in der Praxis – ausser dem Gesuchsteller – niemand.
Viel Vergnügen beim Anfechten von Falschgutachten in unserem Rechtssystem!

 

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