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Nicht die Täter werden bestraft, sondern die Opfer – kriminelles Urteil der Schwyzer Justiz

Das Schwyzer Rathaus beherbergt das Bezirksgericht Schwyz.

Gemäss „Bote der Urschweiz“ vom 22. Februar 2003 wurde Mythen-Post Herausgeber Urs Beeler vom Bezirksgericht Schwyz zu 20 Tagen Gefängnis bedingt und Fr. 3’000.– Busse wegen Kritik an Glas- und Steinwolle (Dämmstoff-Sondermüll) sowie wegen Warnung vor allergieauslösenden (unnötig parfümierten) Waschmitteln verurteilt.

Die Kläger waren die KMF-Produzenten St. Gobain Isover (Glaswolle) Lucens, Flumroc (Steinwolle) Flums, Sager (Glaswolle) Dürrenäsch sowie die Pseudo-Oeko-Waschmittelfirma Held, Steffisburg.
Die Meinungs- und Pressefreiheit existiert heutzutage nur noch in der Theorie. Möglicherweise ist dies sogar die letzte Ausgabe der Mythen-Post.

 

Inhalt Mythen-Post 4/03

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