Weder Ja, Nein noch Stimmfreigabe
Bei der Volksabstimmung vom 7. Juni 1998 über die Genschutz-Initiative verzichtete die Schweizer Bischofskonferenz auf eine Parole. Sie könne die Initiative nicht zur Annahme empfehlen, so Amédée Grab. Der Grundsatz „der Würde und der Unverletzlichkeit der Lebewesen“ sei zu absolut. Aus christlicher-ethischer Sicht komme ein derart weitgehender Schutz nur den Menschen zu. Eine Neinparole oder Stimmfreigabe wurde aber auch nicht beschlossen.
Würde und Unverletzlichkeit ausschliesslich dem Menschen, nicht der gesamten Schöpfung, zukommen zu lassen, ist eine einseitige Betrachtungsweise. Alles höhere Leben hat sich aus niedereren Formen heraus entwickelt. Es ist entscheidend, dass der Mensch gegenüber seinen Mitgeschöpfen und der Natur Verantwortung trägt.
Aus echt christlich-ethischer Sicht hätte die Schweizer Bischofskonferenz ein Ja zur Genschutz-Initiative beschliessen müssen.