Leserbrief
Tempolimiten sind relativ. Noch vor Jahren galt z.B. für einen Teil der Bahnhofstrasse in Schwyz Tempo 75. Ebenso für die Steinerstrasse. Wenn jemand heute diese Strassen, für die jetzt Tempo 50 gilt, mit 75 durchfahren und erwischt würde, wären saftige Bussen (und mehr!) die Folge. Tempolimiten sind oft sehr willkürlich gewählt. Dafür gibt es im Kanton Schwyz zahlreiche Beispiele.
„Der Schweizer Automobilist wird heutzutage dazu erzogen, auf den Tacho zu schauen, statt auf den Verkehr“, ist oft zu hören. Da ist tatsächlich etwas dran.
Tempolimiten sind dann sinnvoll, wenn sie der Sicherheit der Fussgänger und des motorisierten Verkehrs dienen. Dort, wo es darum geht, zu schikanieren bzw. abzuzocken, sind sie abzulehnen.
Wer durch seine Fahrweise das Leben anderer gefährdet, muss hingegen gezielt aus dem Verkehr gezogen werden.
Kürzlich ist mir ein Motorradfahrer auf der T8 wie eine Gewehrkugel entgegengekommen. Etwas Kies am Ende der langgezogenen Kurve (etwas oberhalb der Zimmerei Strüby) und es wäre für den betreffenden „aus“ gewesen. Aber nicht nur für ihn. Sein Motorrad wäre wie ein Geschoss in den Gegenverkehr gedonnert und hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit Tote und Verletzte verursacht. Solche Rowdies haben auf der Strasse nichts zu suchen; sie sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit.
B.S., Seewen