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Wo sachliche Argumente fehlen, werden Anwälte eingesetzt

Mit Fax vom 10.6.02 fordert der Anwalt der KMF-Lobby, die Strafanzeige gegen einen Glaswollehersteller sofort vom Internet zu nehmen, ansonsten rechtliche Schritte eingeleitet würden. Wir sehen dazu keinen Anlass, da der betreffende Hersteller ja nicht einmal namentlich genannt wird.
Die Antwort der Mythen-Post an den Anwalt der KMF-Lobby lautet wie folgt:

Mythen-Post
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz
 

Schwyz, den 25.6.02

 

Sehr geehrter Herr B.

Wenn I. die in meiner Strafanzeige genannten Forderungen erfüllt (speziell die Kostenübernahme für die komplette fachmännische Entfernung/Entsorgung sämtlicher I.-Glaswolle), kann über eine Entfernung des Strafanzeige-Links gesprochen werden. Falls I. jedoch nicht einlenkt, sehe ich als Geschädigter absolut keine Veranlassung, mich in meiner Meinungsäusserungsfreiheit, welche durch die Bundesverfassung garantiert ist, einschränken zu lassen.
Durch die von Zimmermann Felix von Rickenbach, Ibach, ausgeführte Glaswolle-Pfusch-Isolation herrscht aktuell in diesem Estrich ein starker Hitzestau (das
Lichtenfelser Experiment wird in der Praxis bestätigt), was mich in meiner konsequenten Haltung gegenüber der KMF-Industrie noch bestärkt.

Ein weiterer Unsinn ist eine vom gleichen Zimmermann im erwähnten Estrich isolierte Wand mit Polystyrol. Ich werde nicht zulassen, dass Hauseigentümer und Bauherren weiter mit solcher untauglichen „Arbeit“ bzw. untauglichen Materialien eingedeckt werden. Mit derartigen Betrügereien muss ein- für allemal Schluss sein!
Es ist Aufgabe der Mythen-Post, die Öffentlichkeit korrekt zu informieren. Wenn Sie selber ein Haus bauen, möchten Sie sich (davon gehe ich einmal aus) später darin wohl fühlen können. Ein Studium der Fakten wird Ihnen zeigen, dass KMFs und
Polystyrol der falsche Weg sind.

Argumentationsmässig steht die KMF-Industrie auf verlorenen Posten
Würde es der Öffentlichkeit dämmern, um was für untaugliche Isolationsmaterialien es sich bei Glas- und Steinwolle sowie Styropor handelt, würde der Markt innert kürzester Zeit wie ein Kartenhaus zusammenbrechen.
Wie ich von
Herrn Bossert gehört habe, wissen die Dämmstoffhersteller sehr wohl Bescheid, dass ihre Produkte nichts taugen. Doch Umsatz geht vor. – Warum hört man mit diesem Schwindel nicht endlich auf?

Ziehen Sie die Klage wegen „unlauterem Wettbewerb“ zurück und versuchen Sie dahingehend zu vermitteln, dass die Firma I. die Entsorgung sämtlicher Glaswolle übernimmt und für den Schadenersatz aufkommt. Ich meine, das ist ein faires Angebot.
Falls Sie jedoch glauben, ich würde stillschweigend auf der I.-Glaswollesondermüll-Altlast sitzen bleiben, muss ich Sie enttäuschen.
Sollten Sie eine dritte Klage gegen mich anstreben bzw. die Verursacher sich weigern, die Kosten für die Entsorgung sämtlicher Glaswolle zu übernehmen, werde ich gegen die Firma I. zusätzlich eine Anzeige wegen Körperverletzung mit entsprechender Schadenersatzforderung einreichen.

Der Glaswollehersteller I. und Zimmermann Felix von Rickenbach haben es in der Hand, in der Sache Frieden zu stiften. Sollte der angerichtete Schaden nicht zur vollsten Zufriedenheit behoben werden, bleibt als einziger Weg die Konfrontation. Die Verursacher können wählen: Krieg oder Frieden.
Hoffen wir, dass Glas- und Steinwolle wie vormals Asbest möglichst schnell verboten werden. Der Umwelt und den Menschen zuliebe. In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

*


Die Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 14. Mail 2002) lautet:

„Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, (…) im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen (…)“ (
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/indexl)
[Anmerkung der Mythen-Post: Die Praxis sieht in der Schweiz so aus, dass derjenige, der seine Freiheit zum Positiven gebraucht, zu Gefängnis oder Busse verurteilt wird. Beispiele: Erwin Kessler, Urs Beeler]


Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
„Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“ (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a6l)
[Anmerkung der Mythen-Post: Wieviel Verantwortung ist „erlaubt“, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen?]


Art 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.“ (
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16l)
[Anmerkung der Mythen-Post: Die garantierte Meinungs- und Pressefreiheit nur auf dem Papier nützt nichts – sie muss auch in die Praxis umgesetzt werden können .]


Art. 17 Medienfreiheit
1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2 Zensur ist verboten.
3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.“ (
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17l)
[Anmerkung der Mythen-Post: Hier stellt sich für die Justiz die Frage, was mehr gelten soll – die Meinungs- und Pressefreiheit nach „bestem Wissen und Gewissen“ durch verantwortungsbewusste Journalisten oder die Manipulation und Desinformation durch Teile der Grossindustrie?]


Art. 20 Wissenschaftsfreiheit
„Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.“ (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a20l)
[Anmerkung der Mythen-Post: Die Bevölkerung hat also auch ein Recht, von Baufachleuten – z.B. Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, Dipl-Ing./Architekt Paul Bossert, Dipl.-Ing./Architekt Konrad Fischer, Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann und anderen – korrekt informiert zu werden, auch dann, wenn diese Erkenntnisse möglicherweise gewissen Industriekreisen nicht passen.]


Art. 74 Umweltschutz
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a74l)

[Anmerkung der Mythen-Post: In Bezug auf KMFs nimmt der Bund seine Verantwortung eben nicht wahr. Es bleibt also nichts anderes übrig, als dass Private dafür schauen, dass die Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen geschützt‘ wird.
Der Bund hat schon betr. Asbest, PCB etc. seine Verantwortung nicht wahrgenommen bzw. versagt. Die Initiative muss – so zeigt die Geschichte – immer von aussen kommen, sonst geschieht GAR NICHTS!] 2 Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.
[Anmerkung der Mythen-Post: Genau das wollen wir ja, dass KMF-Altlasten auf Kosten der Verursacher entsorgt werden!] 3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.“

 

Strafanzeige gegen einen Glaswollehersteller

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