Inserat

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Seit zwei Jahren – 2021 und 2022 – will der Regierungsrat des Kt. Schwyz daran nichts ändern

Offener Brief – Kantonaler Antrag ans Bundesamt für Sozialversicherungen bezüglich Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der EL (korrekte Zuteilung EL-Mietzinszonen)

Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz
Regierungsrat des Kt. Schwyz
Departement des Innern
Herrn Regierungsrat
lic. jur. Damian Meier
Postfach 1260
6431 Schwyz

Brunnen, den 30.5.23

 

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Meier
Sehr geehrte Herren Regierungsräte, sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrter Herr Staatsschreiber

Ich beziehe mich auf mein Schreiben an den Regierungsrat des Kt. Schwyz vom 14.6.22 in Zusammenhang mit den anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL).

Zitat:

„Regierung und Behörden sind korrupt. Und das Volk ist unglaublich träge“,
lautet ein Zitat des bekannten Schweizer Tierschützers Dr. Erwin Kessler (1944-2021), mit dem ich in den Neunzigerjahren zusammenarbeitete.

Hatte oder hat Kessler mit seiner Einschätzung Recht?

Die Scheinbegründung von Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, vormals Vorsteherin des Departements des Innern des Kt. Schwyz
Steimen-Rickenbacher brachte in den vergangenen beiden Jahren folgende Scheinbegründungen vor:
Jahr 2021: Frau Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher liess in ihrem Schreiben vom 4.5.21 an das Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz bereits durchschimmern, dass man an einer Anpassung an die realen Mietzinsverhältnisse kein Interesse habe. Sie argumentierte damals, dass die Mietzinsmaxima für die Gemeinde Ingenbohl „erst gerade erhöht worden“ seien. Dazu muss erwähnt werden, dass besagte Anpassung erst nach sage und schreibe 20 (!) Jahren erfolgte, die Argumentationsweise von Steimen-Rickenbacher nichts anderes als eine Bigotterie darstellt, die einer genaueren Betrachtung überhaupt nicht standhält, da der EL-Teuerungsausgleich mittels EL-Wohnzone 3 bezüglich anrechenbarer Wohnkosten z.B. in der Gemeinde Ingenbohl im Jahre 2021 lediglich 10% betrug, wir jedoch indexbereinigt eine Mietpreis-Teuerung von über 30% (!) zu verzeichnen haben, siehe https://www.mietrecht.ch/db/mietpreisindex_list.php?Basis=2000
Auch die Raiffeisenbank widerspricht der Auffassung der früheren Vorsteherin des Departements des Innern und bewertet die Preise für Mieten in der Gemeinde Ingenbohl als „sehr hoch“, siehe
https://www.raiffeisen.ch/rch/de/privatkunden/hypotheken/gemeindeinfo.ingenbohl.html
Kurz: Steimen-Rickenbachers Argumentation im Jahre 2021 wird als realitätsfremd und falsch entlarvt.
Jahr 2022: Steimen-Rickenbacher bringt ein neues Schein-Argument vor. Und zwar meint sie diesmal mit dem Hinweis auf den Bundesgerichtsentscheid 9C_385/2021 vom 21. Dezember 2021 die Sache (Korrektur EL-Mietzinsregionen) quasi im Schnellverfahren aushebeln zu können.
Dazu folgendes:
Was soll der von Steimen-Rickenbacher in ihrem Schreiben vom 13.7.22 vorgebrachte Bundesgerichtsentscheid mit der Tatsache zu tun haben, dass der Regierungsrat des Kt. Schwyz jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres beim Bundesamt für Sozialversicherungen einen entsprechenden Antrag bezüglich EL-Wohnzonenkorrektur resp. -umteilung einreichen kann (vgl. Art. 26a Abs. 4 der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 15. Januar 1971, ELV, SR 831.301)? Rein gar nichts!
Hatte oder hat das Bundesgericht entschieden, dass der Regierungsrat des Kt. Schwyz künftig kein entsprechendes Gesuch mehr nach Bern schicken darf? Nein.
Beinhaltet der erwähnte BGE z.B. die Ortschaften Steinen oder Gersau, die neben Ingenbohl ebenfalls einer falschen EL-Wohnzone zugeordnet wurden? Nein.
Kurz: Steimen-Rickenbacher wie offenbar auch dem damaligen Rest der Schwyzer Regierung fehlten stichhaltige Argumente, weshalb die fehlerhaften EL-Mietzinszonen im Kt. Schwyz NICHT korrigiert werden sollen.
Dies wirft die Frage auf: War Steimen-Rickenbacher aufgrund fehlenden sozialversicherungsrechtlichen Rüstzeugs möglicherweise gar nicht klar, um was es ging? Oder war bzw. ist sie bloss ein Opfer des heutzutage weit verbreitenden politischen und gesellschaftlichen Irrationalismus?

Der Kanton Schwyz im Zeitalter des Irrationalismus
Die Irrationalität, dass die bisher zuständige Regierungsrätin Steimen-Rickenbacher sich weigerte, ein Gesuch um Korrektur der EL-Mietzinszonen nach Bern zu schicken, reiht sich ein in den auch in anderen Bereichen betriebenen Irrationalismus.
Hierzu ein paar Beispiele:
– Regierungsrat André Rüegsegger ortete bzw. ortet (sein Beitrag ist immer noch online) eine Bedrohung durch den Islam, siehe https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/referate/der-radikale-islam-als-herausforderung-fuer-die-kantone/
Für eine Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten mussten EL-EmpfängerInnen in der Schweiz 20 (!) Jahre warten. Blitzschnell reagieren hingegen Behörden, wenn es um aus der Luft gezauberte Ängste geht. Schlagzeile der Luzerner Zeitung „SCHWYZ: Polizei kaufte 30 Sturmgewehre für Kampf gegen Terror, siehe https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz-polizei-kaufte-30-sturmgewehre-fuer-kampf-gegen-terror-ld.111550
Es mag zwar etwas konsternieren, aber rein statistisch betrachtet bringt niemand mehr Leute im Kt. Schwyz um als die Kantonspolizei Schwyz selber. Im Gegensatz dazu wurde bis heute noch nie jemand im Kt. Schwyz von einem „Terroristen“ umgebracht. Hingegen gab es schon etliche durch Polizeikräfte verursachte bekannte Todesfälle (in der Terminologie der Schweizer Mainstream-Medien als  „tragische Unfälle“ bezeichnet). Jetzt könnte natürlich ein Sprecher der Kapo Schwyz argumentieren, nicht nur Polizeikräfte würden Menschen umbringen, auch das Schwyzer Gesundheitswesen töte oder schädige Menschen, z.B. möglicherweise durch manche Impfungen. Schwyzer Ärzte würden das Leben von Patienten z.B. mittels Falschmedikamentierungen verkürzen, die KESB, Schwyzer Sozialhilfebehörden etc. würden teilweise Menschen in den Suizid treiben, was wohl (sofern man ehrlich ist) alles kaum bestritten werden kann.
Obige zweifellos sehr freimütig formulierte Betrachtung ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass im Kt. Schwyz Behörden offenbar für mehr Todesfälle sorgen als „Terroristen“. Konsequent dem Irrationalismus folgend wird dann aber z.B. darüber hinaus noch ein PMT-Gesetz vom Schwyzer Stimmvolk angenommen und die Angst vor „Terrorismus“ (vgl. RR Rüegsegger) hochgehalten, obwohl die angebliche Bedrohung real nicht einmal existiert!
Wo nichts ist bzw. nur eine fiktive Angst vorherrscht, zeigt man sich als Behörde sehr engagiert. Geht es jedoch darum, tatsächliche Probleme (vorliegend im EL-Bereich) zu lösen, geschieht nichts!
Zusätzlich muss man sich fragen, weshalb überhaupt mit fiktiven Ängsten operiert wird. Der bekannte deutsche Theologe, Psychoanalytiker und Friedensaktivist Dr. Eugen Drewermann bringt als Erklärung, dass durch das künstliche Erzeugen von Angst die Leute besser manipuliert werden könnten, weil sie sich dann in einem Zustand der Verunsicherung befänden.
– Die offizielle Sozialhilfemissbrauchsquote im Kt. Schwyz beträgt 0,3%; die behördliche Korruption in der Schweiz wird von Marc Faber (bekannter Börsenexperte der in Thailand lebt) auf 5% geschätzt (siehe https://www.youtube.com/watch?v=5C_ekxbeoKA), was dem über 16fachen des propagierten „Sozialhilfemissbrauchs“ entspricht. Faber spricht (bezüglich Politik und Medien) von der „Tyrannei der Dummen“. Im Kt. Schwyz wird konsequent der Irrationalität folgend das Sozialhilfegesetz verschärft.
– Der „Bote der Urschweiz“, das PR-Blatt des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes, berichtet über angeblich aus dem Ruder laufende Sozialhilfeausgaben des Kt. Schwyz. Allein der Ausserschwyzer Martin Ebner könnte die Sozialhilfe des ganzen Kt. Schwyz über 100 Jahre allein finanzieren und wäre immer noch Multimillionär.
– Aufgrund der „hervorragenden Sozialpolitik“ des Kt. Schwyz (mit weit über 10’000 Vermögensmillionären) führt Dr. Triner vom „Bote der Urschweiz“ alljährlich eine Spendensammlung zu Weihnachten durch „für Menschen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen“. Wer sorgt politisch eigentlich während des Jahres für den „Schatten“? Im EL-Bereich der Regierungsrat des Kt. Schwyz, wenn er nicht einmal für eine korrekte Zuordnung der Gemeinden zur richtigen EL-Mietzinszone sorgt!
– Vor ein paar Jahren wurde im Schwyzer Kantonsrat der Vorstoss gemacht, die Sozialhilfe der Menschen, die bereits auf dem Existenzminimum leben, um 10% zu kürzen. Jahre später wird der Schwyzer Regierungsrat pro Kopf mit zusätzlich Fr. 50’000.– pro Jahr beschenkt. Allein dies sagt eigentlich über den mentalen Zustand der heutigen Gesellschaft alles aus. (Peter Scholl Latour: „Wir leben im Zeitalter der Massenverblödung.“)
– Zu all dem genannten Irrationalismus passt die Tatsache, dass seit der am 1.1.2021 in Kraft getretenen EL-Reform die Berggemeinde Bisisthal der EL-Mietzinszone „Stadt“ zugeordnet ist, der teure Wohnort Ingenbohl hingegen der günstigen EL-Wohnzone „Land“. (Zitat Forrest Gump: „Dumm ist, wer Dummes tut.“)
– Von den USA und der EU wurden im Zeitraum zwischen 24.1.22 und 24.2.23 bereits mehr als 100 Mrd. (!) Euro  in die Ukraine (Platz 116 im Korruptionsindex) gepumpt. Ganz dem Mainstream folgend spendete die Schwyzer Regierung zusätzlich noch Fr. 300’000 aus dem Lotterie-Fonds des Kt. Schwyz. (siehe Medienmitteilung des Kt. Schwyz vom 8.3.22)
Gleichzeitig bringt man es aber nicht einmal fertig für eine korrekte EL-Mietzinszonenzuordnung im eigenen Kanton zu sorgen und prellt EL-Empfänger in den betroffenen Gemeinden (Ingenbohl etc.) jährlich um Fr. 1’500.– (Beispiel Einpersonenhaushalt).
Kurz: Man zeigt ein Herz für die Ukraine, aber die Bürger im eigenen Kanton lässt man im Regen stehen.
– Finanziell fördert man luftverpestendes Brennholz und luftverpestende Holzkohle, es braucht nur Alt-Regierungsrat Hüppin als Vertreter der Schwyzer Luftverpestungs-, pardon Forstwirtschaftslobby anzuklopfen (siehe Medienmitteilung des Kt. Schwyz vom 2.12.20).
Wie sagte doch Albert Einstein: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Der Schwyzer Regierungsrat in neuer Besetzung – wie sehen diesmal die Chancen für eine korrekte Zuordnung der Gemeinden zur richtigen EL-Mietzinszone im Kt. Schwyz aus?
Ich wiederhole: Jedes Mitglied der Schwyzer Regierung wird neu mit einem Zusatzhonorar von Fr. 50’000.– pro Jahr beschenkt. Dies wurde im Rahmen des neuen Magistratsgesetzes von einer (…) Mehrheit des Schwyzer Stimmvolkes so beschlossen. Die Fr. 50’000.– Zusatzbesoldung sind mehr als einem AHV- oder IV-Rentner gesamthaft zur jährlichen Existenzsicherung zustehen.
Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, die selber fürstlich honoriert wird, brachte es in ihrer Amtszeit als Vorsteherin des Departements des Innern aber nicht einmal fertig, sich für eine korrekte EL-Mietzinszuordnung einzusetzen. Das ist in jeder Hinsicht ein politisches und ebenso menschliches Armutszeugnis! [Menschliches Handeln ist immer eine Charakterfrage!] Positive Veränderungen im EL-Bereich des Kt. Schwyz würden sich schlagartig abzeichnen, wenn AKSZ-Geschäftsleiter Andreas Dummermuth, die Mitglieder des Schwyzer Regierungsrates und der Justiz selber zu EL-Konditionen leben müssten.
Ist der neu konstituierte Schwyzer Gesamtregierungsrat tatsächlich der Meinung, die falsche Zuordnung der Gemeinden Ingenbohl, Steinen, Gersau usw. solle weiter bestehen bleiben und EL-EmpfängerInnen auch in den kommenden Jahren finanziell geprellt werden?

André Rüegsegger

Regierungsrat André Rüegsegger (Baudepartement)
Wie mir zugetragen wurde, habe der Vater von Landammann André Rüegsegger Ähnliches mit der grossartigen Schwyzer Kantonalbank (Werbespruch: „Der Hypothekenschutz der Schwyzer Kantonalbank“) erlebt wie ich. Er lebe seit vielen Jahren von einer bescheidenen AHV-Rente sowie Ergänzungsleistungen (EL). Wem soll sich Landammann Rüegsegger jetzt verpflichtet fühlen? Einem möglicherweise fragwürdigen regierungsrätlichen Kollegialitätsprinzip oder seinem Vater, dass dieser ab 1.1.2024 endlich korrekt Ergänzungsleistungen im Rahmen der EL-Mietzinszone 2 erhält? Oder hat eine SVP-Sozialdumping-Politik gegenüber dem eigenen Vater Vorrang?
Der Grundsatz der Vernunft und Fairness sollte Vorrang haben!

Xaver Schuler

Regierungsrat Xaver Schuler (Sicherheitsdepartement)
Er präsentiere sich vor den Regierungsratswahlen als grosser Freund des Schwyzer Gewerbes. Nun gibt es noch heute etliche Kleingewerbler bzw. Selbständige, die nicht an einer Pensionskasse angeschlossen sind und kein grosses Einkommen erzielen konnten bzw. erzielen. Im Falle eines IV- oder AHV-Bezugs sind auch sie auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Wie will Herr Regierungsrat Schuler seiner Klientel erklären, dass EL-Bezüger im Bisisthal mehr Ergänzungsleistungen erhalten als in der teuren Gemeinde Ingenbohl?
Auch wenn man als strammes SVP-Mitglied grundsätzlich gegen alles Soziale eingestellt sein muss, sollte man doch so vernünftig sein und einsehen können, dass Bisisthal bezüglich EL-Wohnzone nicht „Stadt“ sein kann (wobei ich Bisisthal das finanzielle EL-Plus durchaus gönne) und im Gegenzug der teure Kurort Ingenbohl nicht „Land.“ Und dass das grossartige Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern offenbar im Falle Ingenbohl und anderen Schwyzer Gemeinden Fehler betr. EL-Mietzinszonenzuteilung gemacht hat. Und dass eine mindestens ebenso grossartige Schwyzer Regierungsrätin diese Zuteilungsfehler bisher nicht korrigieren wollte, weil sie diesbezüglich offenbar ein riesiges Brett vor dem Kopf hat.

Herbert Huwiler

Regierungsrat Herbert Huwiler (Finanzdepartement)
„Die Staatsrechnung 2022 schliesst mit einem Überschuss von 113.1 Mio. Franken und damit um 71.7 Mio. Franken besser ab als budgetiert.“ (siehe https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/medienmitteilungen.html/72-416-412-1379-1377-4603/news/17745)
Dort heisst es weiter: „Die solide Haushaltssituation mit erfreulich positiver Erfolgsrechnung, einem Eigenkapital von 817 Mio. Franken und einem Nettovermögen von 780 Mio. Franken bildet eine hervorragende Ausgangslage, um die künftigen finanziellen Herausforderungen mit Zuversicht anzugehen.“
An den neuen Vorsteher des Finanzdepartements die Frage: Sind korrekte EL-Mietzinszonen im Kt. Schwyz finanziell dennoch tragbar oder muss dafür die Weihnachtsaktion des „Boten der Urschweiz“ aufkommen?

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Einschub
Zu wenig Geld vorhanden? Die berühmte Frage, wie man den Kuchen aufteilt
Zum Thema Finanzen erlaube ich mir jetzt ein wenig über die Kantonsgrenzen hinaus auszuholen:

Auch dem Bund scheint es finanziell sehr gut zu gehen. Jedes Mitglied des Schweizer Bundesrates wird mit einem Jahreslohn von rund Fr. 500’000.– beschenkt. Die Luftwaffe wird 36 F-35 Kampfflugzeuge für 6,035 Mrd. Franken  (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90403.html) und die Fliegerabwehr für 1,987 Mrd. Franken das Patriot-Lenkwaffensystem erhalten. Rein rüstungstechnisch betrachtet kann dies nicht einmal gross kritisiert werden, zumal beide Systeme topp modern sind und das Preis-/Leistungsverhältnis (mit zusätzlichen Kompensationsgeschäften) stimmt.
Es gibt aber auch Stimmen, die diese Auffassung nicht teilen. Durch die betreffende Rüstungsbeschaffungen bringe sich die Schweiz in die Abhängigkeit der USA und gefährde die Neutralität. Aus Sicht der Ausgewogenheit hätte man auch Russland bei der Evaluation einbeziehen müssen und zumindest deren  mobiles, allwetterfähiges Langstrecken-Boden-Luft-Raketen-System S-400 kaufen sollen, das Patriot möglicherweise sogar überlegen sei. 
Umgekehrt sollte man sich in der Schweiz aber einmal eine grundsätzliche Frage stellen: Welchen objektiven Sinn macht heutzutage eine Armee? Politisch brachte man es fertig, die Bevölkerung von rund 6 Mio. (1970) auf bald 9 Mio. Einwohner (2023) zu pumpen. Nicht durch natürlichen Geburtenzuwachs, sondern durch Grenzöffnung (Balkan, EU etc.) Wenn man das Ausland praktisch schon im eigenen Land hat, welchen Sinn soll es machen, dieses Land noch gegen aussen („Feind“) zu verteidigen? Welchen objektiven Sinn sollte es für einen Angreifer machen, ein Land, das bereits aus den Nähten platzt, militärisch besetzen zu sollen?

Unglaubwürdigkeit und falsch gesetzte Prioritäten
Zudem: Aus der Schweiz ist aufgrund der in Bern betriebenen rückgratlosen Politik in den vergangenen Jahren mehr oder weniger ein Anhängsel der EU und der NATO geworden. Die bewährte Neutralität der Schweiz wird über Bord geworfen. Aktuelles Beispiel: Die opportunistische Regierung in Bern lässt 25 Leopard 2 Panzer an die deutsche Firma Rheinmetall als indirekte Ukraine-Unterstützung liefern.

Das unsinnige EU-Glühlampenverbot hat die Schweiz willfährig übernommen. Aufgrund rückgratloser Bundespolitik musste die traditionsreiche Firma RighiLight (Luxram) ihre Tore schliessen und alle Mitarbeitenden entlassen. Giftige „Energiesparlampen“ waren nach dem Glühlampenverbot in der Schweiz weiterhin erhältlich.
Dieser grandiosen Schweiz wird dann alljährlich mit Abfall verbrennen und grossem Geknalle am 1. August gedenkt.
Nun zurück zum Thema Ergänzungsleistungen: Aus all dem Gesagten ist es logisch, dass Regierende, die sowohl Rückgrat wie Verantwortungsgefühl verloren haben, ausgerechnet dort sparen, wo das Geld am nötigsten ist: bei den Ergänzungsleistungen.
Ein Beispiel: Die Heiratsstrafe in der EL, wo nicht-invalide Ehegatten an die Stelle der staatlichen Sozialversicherung zu treten haben. Ein absolutes Tabu für die Schweizer Mainstream-Medien. Dazu dann noch Alt-Ständerat Peter Föhn im Schweizer Fernsehen mit dem Spruch „hervorragendes Schweizer Sozialsystem“.
Wenigstens sollte man es fertig bringen auf Kantonsebene, wo alles noch überschaubarer ist, eine anständige und sozial positive EL-Politik zu betreiben.

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Sandro Patierno-Brücker

Regierungsrat Sandro Patierno-Brücker (Umweltdepartement)
Seine Person betreffend wurde mir von einer Quelle aus Ibach zugetragen, dass er der einzige gewesen sei, der gegenüber der offiziellen Corona-Politik des Kt. Schwyz eine gewisse Zurückhaltung gezeigt habe. Ich habe die Angabe nicht überprüft. Aber falls sie stimmt, würde es bedeuten, dass es doch noch seltene Ausnahmen gewissen eigenständigen Denkens in der Schwyzer Politik gäbe.
Wer kritisch nachdenkt, dem müsste auch als Nicht-Sozialversicherungsexperte die falsche EL-Mietzinszuteilung innerhalb des Kt. Schwyz auffallen.

Michael Stähli

Regierungsrat Michael Stähli (Bildungsdepartement)
Man stelle sich vor, fehlerhafte Rechenbücher würden an Schwyzer Schulen in Umlauf geraten. Was tun? Die Fehler korrigieren oder nichts unternehmen?
Wer Landesstatthalter und für das Bildungsdepartement verantwortlich ist, der müsste eigentlich ein offenes Ohr für eine korrekte EL-Mietzinszonenzuteilung im Kt. Schwyz haben.

Damian Meier

Regierungsrat Damian Meier (Departement des Innern)
Im Kanton Schwyzer braucht es nicht nur sichere Schulwege für Kinder (aus der Wahlwerbung) sondern auch finanzielle Sicherheit für AHV- und IV-Rentner mit EL. Es ist sehr zu hoffen, dass Regierungsrat Meier für die Anliegen dieser Klientel ein Gehör und Verantwortungsbewusstsein entwickelt.

Petra Steimen-Rickenbacher (Symboldbild)

Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher (Wechsel vom Departement des Innern ins Volkswirtschaftsdepartement)
Wem die Anliegen von AHV- und IV-RentnerInnen, die auf dem Existenzminimum leben, am Arsch vorbei gehen, diejenige hätte seinerzeit nicht noch zur Departementsvorsteherin Soziales erkürt werden sollen. So wenig, wie ein Mann, der Kinder hasst, Lehrer werden sollte.

Das Versagen der Politik am Beispiel der SP des Kanton Schwyz
Eine Partei, die für „links“ und „sozial“ wirbt, müsste sich eigentlich für soziale Themen wie Ergänzungsleistungen (EL) engagieren und wach verfolgen, was im Kt. Schwyz diesbezüglich politisch abgeht. Der SP des Kantons Schwyz scheint jedoch die falsche EL-Mietzinszonenzuteilung im eigenen Kanton so wenig aufgefallen zu sein wie dem „Boten der Urschweiz“, der „grössten und erfolgreichsten Tageszeitung des Talkessels Schwyz“.

Zahlenmässige Fakten
Der Schwyzer Regierungsrat hätte seit dem Jahre 2021 die Möglichkeit gehabt, ein Gesuch nach Bern zu schicken und dahingehend zu wirken, dass die fehlerhaften EL-Mietzinsregionen im Kt. Schwyz korrigiert werden.
Durch das Versäumnis der Schwyzer Regierung, sowohl im Jahre 2021 wie auch im Jahre 2022 ein Gesuch um korrekte EL-Wohnzonenumteilung betr. der Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Steinen sowie weiteren Gemeinden des Kt. Schwyz nach Bern zu schicken, entstanden EL-Bezügerinnen und -Bezügern in den betreffenden Orten bis jetzt folgende konkrete finanzielle Nachteile (der Einfachheit halber Auflistung Ehepaare mit oder ohne Kinder nicht berücksichtigt).
Berechnung siehe EL-Grenzwerte ab 1.1.23.

Beispiel Jahr 2021:
Alleinlebend: 12 x Fr 115.- Differenz (Region 2 [Fr. 1’325.–] minus Region 3 [Fr. 1’210.–]) = Fr. 1’380.–

Beispiel Jahr 2021 und 2022:
Alleinlebend: 24 x Fr 115.- Differenz (Region 2 [Fr. 1’325.–] minus Region 3 [Fr. 1’210.–]) = Fr. 2’760.–

Beispiel Jahr 2023:
Alleinlebend: 12 x Fr 125.- Differenz (Region 2 [Fr. 1’420.–] minus Region 3 [Fr. 1’295.–]) = Fr. 1’500.–

Sich über die Jahre summierende Einbussen im fünfstelligen Bereich
Zu oben: Wenn sich der Schwyzer Regierungsrat weiter weigert, die kommenden 10 Jahre ein entsprechendes Gesuch nach Bern zu senden, ergeben sich für EL-EmpfängerInnen in den betroffenen Ortschaften in jedem Fall Einbussen im fünfstelligen Bereich (zum Beispiel oben: 10 Jahre = 10 x Fr. 1’500.– = Fr. 15’000.– zu wenig ausbezahlte Ergänzungsleistungen, wobei die Teuerung nicht berücksichtigt ist).
Fazit: Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund an der aktuell fehlerhaften EL-Mietzinszonenzuteilung im Kt. Schwyz festzuhalten.

Kantonaler Antrag muss bis zum 30. Juni 2023 beim Bundesamt für Sozialversicherungen eingereicht werden
Der Regierungsrat des Kt. Schwyz kann die beschriebene Ungerechtigkeit korrigieren, indem er aufgrund der tatsächlich existierenden hohen Mietpreise die EL-Mietzinsmaxima im Kt. Schwyz neu voll ausschöpft bzw. anpasst, d.h. Gemeinden wie Ingenbohl, Bezirk Gersau, Gemeinde Steinen usw. müssen mindestens der EL-Wohnzone 2 zugeordnet werden.
Dafür ist es notwendig, dass der Regierungsrat des Kt. Schwyz bis zum 30. Juni 2023 beim Bundesamt für Sozialversicherungen einen entsprechenden Antrag einreicht (vgl. Art. 26a Abs. 4 der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 15. Januar 1971, ELV, SR 831.301). Ich ersuche Sie dies zu tun.
Sollte das vorliegende (im Internet publizierte) Gesuch abschlägig behandelt oder gar nicht beurteilt werden, werde ich in einem Jahr wieder vorstellig werden. Je länger der Regierungsrat des Kt. Schwyz mit einer korrekten EL-Mietzinszonenzuteilung zuwartet, desto grösser wird sein Gesichtsverlust werden.
Für Ihre Kenntnisnahme und positiven Bemühungen in der Sache danke ich Ihnen bestens.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

 

Beilage:

Offener Brief vom 30.5.23 an den Regierungsrat des Kt. Schwyz als PDF

 

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