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Bisisthal mit 124 Einwohnern geniesst aktuell  den EL-Wohnstatus „Stadt“ und die teure Wohngemeinde Ingenbohl mit rund 9’000 Einwohnern den EL-Wohnstatus „Land“ – Offener Brief von Urs Beeler an den Regierungsrat des Kantons Schwyz

Kantonaler Antrag ans Bundesamt für Sozialversicherungen bezüglich Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der EL (korrekte Zuteilung EL-Mietzinsregionen)

Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz
Regierungsrat des Kt. Schwyz
Frau Landammann
Petra Steimen-Rickenbacher
Postfach 1260
6431 Schwyz

EINSCHREIBEN

Brunnen, den 14.6.22

 

Sehr geehrte Frau Landammann Steimen-Rickenbacher
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrter Herr Staatsschreiber

Ich beziehe mich auf mein Schreiben an den Regierungsrat des Kt. Schwyz vom 21.6.21 in Zusammenhang mit den anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL).

Bevor ich nochmals zum eigentlichen Thema, die durch den Bund teilweise falsch vorgenommene EL-Wohnzonenzuteilung im Kt. Schwyz zurück komme, möchte ich vorgängig noch andere politische Themen anschneiden, weil sie im Gesamttext durchaus zum Hauptthema passen.

Corona
Dass für Primarschüler während der Corona-Pandemie von der Schwyzer Regierung eine Maskenpflicht angeordnet wurde, kann nur als bedenklich bezeichnet werden. (vgl. Mitteilung vom 9.12.21 – Schwyzer Schulen: Ab Montag gilt überall Maskenpflicht) Bei Erwachsenen macht das Tragen von Masken während einer Pandemie Sinn, weil es darum geht, die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern. Solches jedoch bei 7jährigen Kindern zu betreiben, schiesst meiner Meinung nach übers Ziel hinaus.
Auffallend war auch die betriebene Impfkampagne, die sich durch unzählige Medienmitteilungen der Staatskanzlei des Kt. Schwyz zog.
Ich frage mich, woran man mehr interessiert war bzw. ist: An den wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie oder der Gesundheit der Bevölkerung.
Beim Stichwort „Gesundheit“ sind wir bereits beim nächsten Thema.

Schwyzer Brennholz
Eine komplett fragwürdige Aktion des Schwyzer Regierungsrates während der Corona-Pandemie war die Förderung von Brennholz (siehe Medienmitteilung des Kt. Schwyz vom 2.12.20).
„Holz ist eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Alternative zu fossilen Energieträgern.“ heisst es dort PR-mässig. Und weiter: „Sie entlastet die Umwelt (…).“ Letztere Behauptung entspricht nichts anderem als einer seit Jahren verbreiteten Werbelüge der Brennholzlobby. Korrekt müsste es heissen: „Das Verbrennen von Holz verpestet die Luft.“
In Wirklichkeit wird die Luft in Wohnquartieren im Winter nämlich durch nichts mehr belastet als durch veraltete Kleinholzheizungen und Cheminées (in denen zusätzlich oft noch Abfälle verbrannt werden). Holzöfen sind nichts anderes als Schadstoffschleudern, die in der heutigen Zeit nichts mehr verloren haben. Siehe https://mythen-post.ch/themen-uebersicht/heizen.htm
Dass unnötige Luftverschmutzung noch von der Schwyzer Regierung gefördert wird, wirft auf die Verantwortlichen kein gutes Licht. Denn die Förderung von Brennholz stellt letztlich eine Ohrfeige für Asthma-, Lungenkranke, Allergiker und alle Menschen mit gesundem Menschenverstand und Verantwortungsgefühl dar.

Einheimische Holzkohle
Dass der Kanton Schwyz dann noch in derselben Mitteilung (vom 2.12.20) Werbung für fragwürdige Holzkohle macht, rundet das Bild der Rückständigkeit ab.
Holzkohle verpestet völlig unnötig die Luft in Wohnquartieren während der Grillzeit. Wer unbedingt aufs Grillen nicht verzichten kann (z.B. Kleingewerbler an Veranstaltungen wie Chilbi, Markt usw.) oder will, für den besteht die Möglichkeit dies umweltfreundlich elektrisch oder mit Gas zu tun.
Der Schwyzer Regierung hätte zum Wohl des Volkes zu agieren und die gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung zu vertreten (saubere Luft) und nicht dubiose wirtschaftliche Einzelinteressen Ewiggestriger.
Die Luft sinnlos mit dem Verbrennen von Holz oder Holzkohle zu verpesten, hat nichts mit „Umweltschutz“ oder „Nachhaltigkeit“ zu tun, sondern mit (…) und Verantwortungslosigkeit.
Des Rätsels Lösung für die PR-Aktion? Der in der Mitteilung zitierte Schwyzer Ex-Regierungsrat Armin Hüppin arbeitete früher im Kanton als Revierförster und seit Juli 2012 ist er Geschäftsführer der Genosssame Lachen (https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Hüppin, besucht am 12.6.22)

Und noch ein Hinweis des Umweltbundesamtes (Deutschland) zum Thema Holzkohle: „Grillen und Gesundheit: Grillen, insbesondere auf Holzkohle, ist wegen der Schadstoffentwicklung (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe – kurz PAK, Feinstaub, Kohlenstoffmonoxid, CO2) nicht empfehlenswert.“ Doch bei der Schwyzer Regierung scheint diese Erkenntnis oder Botschaft noch nicht angekommen zu sein.

Ukraine
Für fragwürdige Aktionen zur Förderung gesundheitsschädlicher Holzfeuerungsimmissionen scheint die Schwyzer Regierung eine grosse Verbundenheit zu haben. Auch betr. Auslandhilfe zeigte der Schwyzer Regierungsrat seine Grossherzigkeit und spendete der Ukraine im Eilzugstempo Fr. 300’000.–. (Medienmitteilung des Kt. Schwyz vom 8.3.22)
Von Corona bis zur Ukraine passt sich die Schwyzer Politik dem herrschenden Mainstream an. Aber benötigt die Ukraine Fr. 300’000.– aus dem Lotteriefonds des Kt. Schwyz?
Gemäss Aufzeichnung des bekannten deutschen Ex-Hegefondsmanager Florian Homm, erhält die Ukraine Unterstützung im Umfang von unfassbaren 60 Mrd. Dollar
(https://www.youtube.com/watch?v=4m5BQlWf_Jk, ab Zeichtachse 09:29)
Muss man Geld geben, wo bereits reichlich gegeben wird?
Wenn die NATO einen Krieg in der Ukraine anzündelt und Waffen an die Ukraine liefert , dann soll sie bzw. sollen die verbündeten Staaten auch für die humanitäre Hilfe aufkommen. Das ist nicht Aufgabe des Kt. Schwyz, auch wenn hier möglicherweise der Einwand kommt, das betreffende Geld für die Ukraine stamme ja vom Schwyzer Lotteriefonds.
Wie es zu diesem Krieg kam, erklärt Dr. Eugen Drewermann, interviewt von Prof. Matthias Beier:
https://www.youtube.com/watch?v=WMHqdemalY0
Man könnte für humanitäre Hilfsgelder, die ins Ausland gehen, noch Verständnis zeigen, wenn die Schwyzer Regierung gleichzeitig auch ein Herz für die Anliegen der eigenen Bevölkerung zeigen würde.

Weit weniger ein Herz zeigend zeigt sich der Schwyzer Regierungsrat, wenn es um begründete Anliegen aus der eigenen Bevölkerung geht
Thema anrechenbare Wohnkosten im Rahmen der EL: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher liess in ihrem Schreiben vom 4.5.21 an das Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz bereits durchschimmern, dass man an einer Anpassung an die realen Mietzinsverhältnisse kein Interesse habe. Sie argumentierte, dass die Mietzinsmaxima für die Gemeinde Ingenbohl „erst gerade erhöht worden“ seien. Dazu muss erwähnt werden, dass besagte Anpassung nach sage und schreibe 20 (!) Jahren erfolgte und die Argumentationsweise von Frau Landammann einer genaueren Betrachtung überhaupt nicht standhält, da der aktuelle EL-Teuerungsausgleich mittels EL-Wohnzone 3 bezüglich anrechenbarer Wohnkosten in der Gemeinde Ingenbohl lediglich 10% beträgt, wir jedoch indexbereinigt mittlerweile eine Mietpreis-Teuerung von rund 30% (!) zu verzeichnen haben, siehe
https://www.mietrecht.ch/db/mietpreisindex_list.php?Basis=2000
Auch die Raiffeisenbank widerspricht der Auffassung von Frau Landammann und bewertet die Preise für Mieten in der Gemeinde Ingenbohl als „sehr hoch“, siehe
https://www.raiffeisen.ch/rigi/de/privatkunden/hypotheken/
hypopedia/gemeindeinfo.ingenbohl.html
Eine Nachbesserung ist also – sachlich betrachtet – mehr als angezeigt.

Mit einer von A-Z nicht überzeugenden Begründung lehnte der Schwyzer Regierungsrat vor einem Jahr mein Gesuch betreffend der dringend notwendigen Anpassung der anrechenbaren Wohnkosten in vom Bund falsch zugeordneten EL-Wohnzonen des Kt. Schwyz ab (Schreiben vom 7. Juli 2021). Weder Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin des Departements des Innern, noch die übrigen Schwyzer Regierungsräte scheint es zu stören, wenn EL-EmpfängerInnen des Kt. Schwyz nach über 20 Jahren (2001-2020) der Nicht-Anpassung von EL-Wohnkosten erneut über den Tisch gezogen werden.

Ich kann es nur wiederholen: Es ist nicht fair gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern, wenn die Schwyzer Regierung als „dringende Soforthilfe“ Fr. 300’000.– in die Ukraine als Unterstützung schickt, aber gleichzeitig den EL-EmpfängerInnen des Kt. Schwyz eine gerechte Anpassung ihrer Wohnkosten an die Mietzins-Realität verwehrt.

Die fehlerhafte EL-Wohnzonenzuteilung im Kt. Schwyz an einem praktischen Beispiel aufgezeigt: Ingenbohl ist „Land“ und Bisisthal „Stadt“!
Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgenommene EL-Wohnzonenzuteilung mutet z.B. im Falle der Gemeinde Ingenbohl völlig willkürlich an und führt, wie an nachfolgendem Beispiel aufgezeigt wird, in einer Gesamtbetrachtung zu absonderlichen Ergebnissen.
Eigentlich und nach vernünftigen Überlegungen müsste die Gemeinde Ingenbohl mit 670 Einwohnern pro km² wie die Nachbargemeinde Schwyz (290 Einw. pro km²) mit Ibach, Seewen, Rickenbach der Wohnzone 2 zugeteilt sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat es jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen fertig gebracht, das benachbarte Brunnen (Gemeinde Ingenbohl), das bekanntermassen ebenfalls Bestandteil des Talkessels Schwyz ist, der EL-Wohnzone 3 für „Land“ zuzuordnen. Dies, obwohl Brunnen mit 670 Einwohner pro km2 grösstenteils überbaut ist (und von „Land“ nicht mehr viel zu sehen), die grosse, neu entstandene Wohnüberbauung „Hertipark“ mit dem Begriff „Stadt“ wirbt und das Seehotel Waldstätterhof das teuerste Hotel des Talkessels Schwyz ist (günstigster Zimmerpreis Fr. 220.-). Brunnen ist darüber hinaus ein bekannter Kur- und Tourismusort.
Die Gemeinde Ingenbohl verfügt über einen SBB-Bahnhof, eine Schiffsanlegestation sowie (was heutzutage leider nicht einmal mehr selbstverständlich ist) eine fast so grosse Poststelle wie Schwyz.
In Brunnen in der Nähe des Sees gibt es ausserdem das bekannte Swiss Knife Valley VISITOR CENTER Schweiz bzw. den Victorinox Store Brunnen. Hinzu kommen drei Bank-Filialen (SKB, Sparkasse Schwyz und Raiffeisenbank Ingenbohl).
Trotz diesen objektiven Parametern hält es das Bundesamt für Sozialversicherungen offenbar aber für angebracht, die Gemeine Ingenbohl der EL-Wohnzone 3 für „Land“ zuzuordnen, vergleichbar mit Riemenstalden (8 Einw. pro km2).

Interessant nun folgender interkantonaler Vergleich: Bisisthal, gemäss Wikipedia 124 Einwohner zählend, gehört zu Muotathal und damit zur EL-Wohnzone 2 für „Stadt“. Bisisthal besitzt kein SBB-Bahnhof, keine Schiffsanlegestation und auch keine eigene Poststelle. Ein Flughafen als Zubringer fehlt ebenso. Es gibt kein Vierstern-Hotel und weder eine Bank-Filiale der UBS noch Credit Suisse. Bisisthal ist jedoch der Hauptort im Bisistal. Dies und die Tatsache, dass die aus verstreuten Berggütern bestehende Siedlung Bisisthal zur Gemeinde Muotathal gehört, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen offenbar dazu bewogen, ihm den EL-Wohnzonenstatus 2 für „Stadt“ zu verleihen. Bisisthal geniesst damit aktuell denselben EL-Wohnzonenstatus wie die Leuchtenstadt Luzern.

Muotathal, Ried-Muotathal und Bisisthal möge man diesen EL-Wohnstatus belassen (keine Rückstufung), da meiner Auffassung nach bei einer fairen Kalkulation auch Fahrwege für den zentralen Einkauf zu berücksichtigen sind.

Ich bin jedoch ebenso der Auffassung, dass man Gleiches oder Ähnliches mit Gleichem oder Ähnlichem vergleichen sollte, z.B. Ingenbohl mit Küssnacht a.R. Beide Ortschaften befinden sich im Kt. Schwyz, liegen am Vierwaldstättersee und weisen auch bevölkerungsmässig Ähnlichkeiten auf. Küssnacht wurde korrekt der mittleren EL-Zone 2 („Stadt“) zugeordnet – Ingenbohl (Brunnen) dagegen der günstigsten für „Land“.

Man kann aber auch eine andere Seegemeinde zum Vergleich nehmen: Arth (290 Einw. pro km2). Letztere, obwohl eher als ländlich und als günstig geltend, wurde ebenfalls der mittleren Zone („Stadt“) zugeordnet. Aber – wie erwähnt – ausgerechnet Ingenbohl nicht.

Die Statistik belegt die falsche EL-Wohnzonenzuteilung der Gemeinde Ingenbohl
Gemäss der Statistik „Örtliches Mietpreisniveau per 31.12.2017“ der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz vom 22. Mai 2020 entspricht das Mietpreisniveau in Ingenbohl mit Fr. 2’540.– demjenigen (bzw. liegt höher) als dasjenige von Arth (Fr. 2’470.–), Einsiedeln (Fr. 2’520.–), Muotathal (Fr. 1’920.–), Reichenburg (Fr. 2’360.–), Schwyz (Fr. 2’550.–), Schübelbach (Fr. 2’420.–), Tuggen, (Fr. 2’270.–) und Wangen (Fr. 2’470.–): Gemeinden, welche allesamt der Mietzinsregion 2 zugeteilt sind.
Andererseits weist die Gemeinde Ingenbohl unter den der Mietzinsregion 3 zugeteilten Orten des Kantons Schwyz mit Fr. 2’540.– (klarerweise) das höchste Mietpreisniveau aus (gefolgt von Gersau mit Fr. 2’390.–, Steinen mit Fr. 2’260.– und Morschach mit Fr. 2’140.–).
Ein ähnliches Bild zeigt der Vergleich der Richtwerte 2017 für Baulandpreise. Beispielsweise liegen diese Richtwerte für Ingenbohl im Bereich oder sogar über denjenigen von Arth, Schwyz, Schübelbach, Wangen und (erheblich) von Einsiedeln, Reichenburg und Tuggen. Diese Gemeinden sind anders als Ingenbohl der Mietzinsregion 2 zugeteilt.

Durch die bisherige nicht nachvollziehbare Weigerung des Schwyzer Regierungsrates, ein Gesuch um Korrektur nach Bern zu senden, entstehen EL-BezügerInnen in den betroffenen Gemeinden erhebliche finanzielle Nachteile
Durch das Versäumnis des Regierungsrates des Kt. Schwyz, bereits im vergangenen Jahr ein Gesuch um korrekte EL-Wohnzonenumteilung betr. der Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Steinen sowie weiteren Gemeinden des Kt. Schwyz nach Bern zu schicken, entstehen EL-Bezügern in den betreffenden Orten folgende konkreten finanzielle Nachteile (Auflistung nicht vollständig).

Beispiele:

Alleinlebend: 12 x Fr 115.- Differenz (Region 2 [Fr. 1’325.–] minus Region 3 [Fr. 1’210.–]) = Fr. 1’380.–

Ehepaar ohne Kinder / Alleinstehend mit einem Kind: 12 x Fr. 115.- Differenz (Region 2 [Fr. 1’575.–] minus Region 3 [Fr. 1’460.–] = Fr. 1’380.–

Ehepaar mit zwei und mehr Kindern / Alleinstehend mit drei und mehr Kindern: 12 x Fr. 135.- Differenz (Region 2 [Fr. 1’875.–] minus Region 3 [Fr. 1’740.–] = Fr. 1’620.–

Zu oben: Ich erinnere nochmals daran, dass die anrechenbaren Wohnkosten im Rahmen der EL 20 Jahre lang (2001-2020) vom Bund nicht angepasst und EL-EmpfängerInnen dadurch in den vergangenen Jahren bereits um tausende von Franken geprellt wurden. Die hohen Mieten mussten über den sonst schon bescheidenen Lebensbedarf zusatzfinanziert werden. Das Geld fehlte dann für Lebensmittel, Kleider, Schuhe, Versicherungen usw.

Der Kanton Schwyz in glänzender finanzieller Verfassung
Auf der einen Seite sich selbst zu brüsten mit Zwischentiteln wie „Staatshaushalt in ausgezeichneter Verfassung“ (vgl. Pressemitteilung „Regierungsrat Kaspar Michel tritt auf Ende 2022 zurück“ vom 27.4.22) und dagegen EL-BezügerInnen in den Gemeinen Ingenbohl, Steinen usw. nach über 20 Jahren nicht einmal eine korrekte EL-Wohnzonenzuteilung zukommen zu lassen, spricht für sich.

In Zusammenhang mit den berühmten Weihnachtsspendensammlungen des „Bote der Urschweiz“ wird immer auf Menschen hingewiesen, die im Kt. Schwyz „auf der Schattenseite des Lebens stehen“. Wenn der Schwyzer Regierungsrat sich weiter weigert, ein entsprechendes Gesuch um korrekte EL-Wohnzonenzuteilung nach Bern zu schicken, wissen wir zumindest, wer für diesen (unnötigen) Schatten bei EL-Bezügern sorgt: Der Regierungsrat des Kt. Schwyz!

Auf der einen Seite mit fulminanten Zahlen anzugeben – aber auf der anderen Seite eine nicht zu rechtfertigende Armutspolitik im Kt. Schwyz zu betreiben, passt irgendwie nicht so recht zusammen.

Mit dem Nettovermögen von 665 Mio. Franken (vgl. Pressemitteilung vom 23.2.22) könnte z.B. die Schwyzer Sozialhilfe (ganzer Kanton) über 25 Jahre „gratis“ finanziert werden.
Ich sehe nicht ein, weshalb Superreiche mit Steuergeschenken belohnt werden müssen – währendem bei Sozialhilfebezügern, AHV- und IV-Rentnern mit EL eine nicht zu rechtfertigende Armutspolitik betrieben wird.

Kantonaler Antrag muss bis zum 30. Juni 2022 beim Bundesamt für Sozialversicherungen eingereicht werden
Der Regierungsrat des Kt. Schwyz kann die beschriebene Ungerechtigkeit korrigieren, indem er aufgrund der tatsächlich existierenden hohen Mietpreise die EL-Mietzinsmaxima im Kt. Schwyz neu voll ausschöpft bzw. anpasst, d.h. Gemeinden wie Ingenbohl, Bezirk Gersau, Gemeinde Steinen usw. müssen mindestens der EL-Wohnzone 2 zugeordnet werden.

Dafür ist es notwendig, dass der Regierungsrat des Kt. Schwyz bis zum 30. Juni 2022 beim Bundesamt für Sozialversicherungen einen entsprechenden Antrag einreicht (vgl. Art. 26a Abs. 4 der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 15. Januar 1971, ELV, SR 831.301). Ich fordere Sie auf dies zu tun.

Ein Grossteil der Schwyzer Bevölkerung dürfte kaum Verständnis aufbringen, wenn die Schwyzer Regierung sich für wirtschaftliche Interessen der einheimischen Holzlobby (unnötige und unsinnige Luftverpestung mit dem Verfeuern von Brennholz und Holzkohle), Ukraine-Unterstützung etc. einspannen lässt – AHV- und IV-RentnerInnen mit EL des eigenen Kantons jedoch vor den Kopf stösst, indem sie sich nicht einmal für eine korrekte EL-Wohnzonenzuteilung einsetzt.

Der Werbeschrift bzw. Mitteilung der Schwyzer Staatskanzlei vom 27.4.22 ist unter dem Titel „Staatshaushalt in ausgezeichneter Verfassung“ zu entnehmen:

„Finanzdirektor Kaspar Michel kann seinem Nachfolger oder seiner Nachfolgerin die Kantonsfinanzen in einem ausgezeichneten Zustand übergeben. Nach sieben positiven Rechnungsabschlüssen in Folge weist der schuldenfreie Kanton Schwyz aktuell ein Eigenkapital von 704 Mio. Franken aus. Das schafft einen breiten Handlungsspielraum (…)“

Ich fordere Sie in diesem Zusammenhang auf, zumindest den Handlungsspielraum im Rahmen der anrechenbaren EL-Wohnkosten voll auszuschöpfen.

Betroffene AHV- und IV-RentnerInnen der Gemeinde Ingenbohl, der Gemeinde Steinen, des Bezirks Gersau usw. werden es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüssen
Urs Beeler

 

PS: Aus aktuellem Anlass möchte ich noch darauf hinweisen, dass Herr Alt-Regierungsrat Peter Reuteler am kommenden 16. Juni 2022 seinen 75. Geburtstag feiert.
Herr Reuteler hat während seiner Amtszeit und auch nach seiner Pensionierung die Pläne für ein MCS-Wohnprojekt Innerschwyz unterstützt.
Da durch den aktuellen Schwyzer Regierungsrat bis heute keine finanzielle Unterstützung (via Lotteriefonds) für das MCS-Wohnprojekt Innerschwyz (www.mcs-haus.com) erfolgte, denke ich, wäre es angebracht, dass der Kt. Schwyz zumindest Herrn Alt-Regierungsrat Reuteler zu diesem speziellen Ereignis mit einem Geschenk ehrt.

Offener Brief vom 14.6.22 an den Regierungsrat des Kt. Schwyz als PDF

 

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