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Praktische Erfahrungen mit einer pseudo-christlichen Krankenkasse

Wie wir in Heft 2/02 erfahren haben, übernimmt die CSS weder eine ärztlich empfohlene Amalgam-Sanierung noch zahlt sie die biologischen Präparate zur Schwermetallausleitung.
Weil Z. die Prämienverbilligung verweigert wurde, er sämtliche medizinischen Kosten (bis auf eine einzige Rechnung) aus dem eigenen Sack bezahlen musste, ist er es ihm seit September ’01 nicht mehr möglich, die Krankenkassenprämien zu bezahlen.

Vergleich mit der CSS gesucht, aber auf Granit gestossen
Extra arbeitete Z. einen Vorschlag zur Güte aus. Statt auf diesen Vorschlag einzugehen oder auch nur Stellung zu beziehen, bekommt er vom Betreibungsamt Schwyz am 6.2.02 völlig überraschend einen eingeschriebenen Zahlungsbefehl. Absender für den Zahlungsbefehl ist die CSS-Regionalagentur Einsiedeln. [Anmerkung: Sie ist für den Mahnterror der CSS-Krankenkasse zuständig.] Am Nachmittag des 6.2. nimmt er Kontakt mit der Regionalagentur Einsiedeln auf und frägt, wer für dieses Schreiben verantwortlich sei. Er wird mit Frau F. verbunden. Diese gibt freundlich und korrekt Auskunft. Den Auftrag, das Betreibungsamt zu avisieren, habe sie von einer Angestellten der Regionalgentur Schwyz. Ob man seinen Brief an die Agentur Schwyz nicht gelesen habe, frägt Z. Und ob es bei der CSS keine dritte, eingeschriebene Mahnung gebe bzw. ob man die Sache nicht mit einem Telefonanruf hätte klären können. Frau F. von der Regionalagentur Einsiedeln entschuldigte sich für das Vorgehen. Normalerweise sei es tatsächlich so, dass man mit den Versicherten vorher Kontakt aufnehme. [Anmerkung: Ob das stimmt?]

CSS zahlt selber nicht, hält aber dennoch an eigenen Forderungen stur fest
Obwohl die Krankenkasse trotz Alternativversicherung die Kosten für eine medizinische Ursachenbehebung (Amalgam-Sanierung) sowie die Präparate zur Schwermetallausleitung nicht übernimmt, ist sie – so macht es hier den Eindruck – knallhart, wenn es darum geht, eigene Forderungen durchzusetzen.
Z. meint dazu: „Obwohl ich ein sehr niedriges Einkommen habe, bekam ich von der Ausgleichskasse im Jahre 2001 kein Formular betr. Prämienverbilligung (siehe Mythen-Post 12/01). Weil ich nicht wusste, dass ich bis zum 30.4.01 ein Formular um Prämienverbilligung hätte einreichen müssen, erlosch mein Anspruch (siehe Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts in Heft 2/02). Sämtliche medizinische Leistungen (bis auf eine) des Jahres 2001 musste ich aus dem eigenen Sack bezahlen. Zusätzlich verlangt man mir noch, dass ich Krankenkassenprämien zahle für eine Versicherung, die selber nicht zahlt. Verrückt!“ [Anmerkung: Krankenkassenprämien sind obligatorisch und haben mit der Verrechnung von Leistungen direkt nichts zu tun.]

So funktioniert eben die Schweizer Bürokratie…
Z.’s Unmut ist verständlich und verdeutlicht, in welche sozialen Lücken jemand unverschuldet geraten kann. Wenn einer über ein Viertel seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufbringen muss, so ist das „behördlich in Ordnung“. [Anmerkung: Das Gericht hat so entschieden.] Und wenn eine Krankenkasse wichtige medizinische Leistungen nicht übernimmt, ist das – laut Gesetz – auch in Ordnung. Der Patient muss alles (bis auf eine Rechnung im Betrag von Fr. 180.-) selber bezahlen. Und in Ordnung und obligatorisch ist nach Bürokratenlogik ebenfalls, Prämien für eine Krankenkasse zahlen zu müssen, die selber nicht zahlt…
Wie diese Geschichte weiter geht, erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben der Mythen-Post.

 

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