Kampf gegen Spam-Müll
Tagtäglich überfluteten Sex-Anbieter im Jahre 2004 mit ihrem Spam-Müll das Internet. Das Löschen von solchen unerwünschten E-Mails war jeweils mit beträchtlichem zeitlichen Aufwand verbunden. Firmen in der Schweiz entstand dadurch ein wirtschaftlicher Schaden.
Eine Rückantwort betr. Löschen aus dem E-Mail Verteiler war in der Regel nicht möglich, ebensowenig existierte eine Remove-Möglichkeit. Internet-Anwender waren dem belästigenden Spam-Müll damals praktisch schutzlos ausgeliefert. (Dies änderte sich Jahre später.)
Was tun?
Bei aller Toleranz und Liberalität: Wehren Sie sich nötigenfalls, wenn es überbordet. Erstatten Sie gegen Sex-Anbieter, die Mails mit obszönem Inhalt verschicken, Strafanzeigen. Nachfolgend ein Beispiel:
Schwyz, den 16.4.04
Sehr geehrter Herr Untersuchungsrichter Wie Sie beiliegendem neuen Beweismaterial entnehmen können, gehen die Belästigungen seither durch den/die besagte(n) Betreiber ungehindert weiter, z.T. wieder über @bluewin.ch und vor allem via @web.de. Zum Schutz vor solchem Müll habe ich für mehrere hundert Franken extra einen Spam-Filter aufschalten lassen, was jedoch leider nicht die gewünschte Wirkung gebracht hat. Nach wie vor erhalte ich besagte belästigende E-Mails. Ich erstatte hiermit fristgerecht Anzeige gegen Unbekannt und bitte die zuständigen Behörden, den/die Betreiber ausfindig zu machen und nach StGB Art. 179septies 1 (Missbrauch einer Fernmeldeanlage) und StGB Art. 198 (Sexuelle Belästigungen) angemessen zu bestrafen sowie dafür zu sorgen, dass ich künftig vor Spams besagter Betreiber verschont werde. Zum Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüssen
Beilage. Beweismaterial mit Absender, Datum und Zeit |
Anmerkung: Eine Intervention in obiger Art ist sehr selten notwendig. In den meisten Fällen erledigt sich das Spam-Problem nach einiger Zeit.