Wenn das System wichtiger genommen wird als der Mensch
Wie wir in Heft 2/02 erfahren haben, übernimmt die CSS Versicherung (trotz Zusatzversicherung!) weder die Kosten für eine ärztlich empfohlene Amalgam-Sanierung noch zahlt sie die biologischen Präparate zur Schwermetallausleitung.
Weil Z. die Prämienverbilligung verweigert wurde, er sämtliche medizinischen Kosten (bis auf eine einzige Rechnung) aus dem eigenen Sack bezahlen musste, ist er es ihm seit September ’01 nicht mehr möglich, Krankenkassenprämien zu bezahlen.
Vergleich mit der CSS gesucht, aber auf Granit gestossen
Extra arbeitete Z. einen Vorschlag zur Güte aus. Statt auf diesen Vorschlag einzugehen oder auch nur Stellung zu beziehen, bekommt er vom Betreibungsamt Schwyz am 6.2.02 völlig überraschend einen eingeschriebenen Zahlungsbefehl. Absender für den Zahlungsbefehl ist die CSS-Regionalagentur Einsiedeln.
Am Nachmittag des 6.2.02 nimmt er Kontakt mit der Regionalagentur Einsiedeln auf und frägt, wer für dieses Schreiben verantwortlich sei. Er wird mit Frau F. verbunden. Diese gibt freundlich und korrekt Auskunft. Den Auftrag, das Betreibungsamt zu avisieren, habe sie von einer Angestellten der Regionalgentur Schwyz. Ob man seinen Brief an die Agentur Schwyz nicht gelesen habe, frägt Z. Und ob es bei der CSS keine dritte, eingeschriebene Mahnung gebe bzw. ob man die Sache nicht mit einem Telefonanruf hätte klären können. Frau F. von der Regionalagentur Einsiedeln entschuldigte sich für das Vorgehen. Normalerweise sei es tatsächlich so, dass man mit den Versicherten vorher Kontakt aufnehme.
CSS zahlt selber nicht, hält aber dennoch an eigenen Forderungen stur fest
Obwohl die Krankenkasse – wie erwähnt – trotz Alternativversicherung die Kosten für eine Ursachenbehebung (Amalgam-Sanierung) sowie die Präparate zur Schwermetallausleitung nicht übernimmt, ist sie selber knallhart, wenn es darum geht, eigene Forderungen durchzusetzen.
Z. meint dazu: „Obwohl ich ein sehr niedriges Einkommen habe, bekam ich von der Ausgleichskasse im Jahre 2001 kein Formular betr. Prämienverbilligung (siehe Mythen-Post 12/01). Weil ich nicht wusste, dass ich bis zum 30.4.01 ein Formular um Prämienverbilligung hätte einreichen müssen, erlosch mein Anspruch (siehe Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts in Heft 2/02). Sämtliche medizinische Leistungen (bis auf eine) des Jahres 2001 musste ich aus dem eigenen Sack bezahlen. Zusätzlich verlangt man mir noch, dass ich weiter Krankenkassenprämien zahle für eine Versicherung, die selber nicht zahlt. Verrückt!“
Die Story geht im Jahre 2002/03 weiter
Weil die Schwyzer Steuerbehörden im Fall Z. einfach ein fiktives Einkommen erfinden, das nicht der Realität entspricht und dieses dann noch von der Ausgleichskasse Schwyz als Basis übernommen wird, stimmt in der Folge überhaupt nichts mehr > Berechnung der Höhe der Individuellen Prämienverbilligung (IPV). Aber das interessiert Schwyzer Behörden nicht. Es wird festgelegt und vollstreckt!
So funktioniert eben die Bürokratie…
Z.’s Unmut ist verständlich und verdeutlicht, in welche Not jemand unverschuldet geraten kann. Wenn einer über ein Viertel seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufbringen muss, so ist das „behördlich in Ordnung“. Und wenn eine Krankenkasse wichtige medizinische Leistungen nicht übernimmt, ist das angeblich auch in Ordnung. Der Patient muss alles (bis auf eine Rechnung im Betrag von Fr. 180.-) selber bezahlen. Und in Ordnung und obligatorisch ist nach Bürokratenlogik ebenfalls, Prämien für eine Krankenkasse zahlen zu müssen, die selber nicht zahlt…
Gibt es eine Möglichkeit, aus dem Krankenkassen-Zwangssystem zu flüchten?
Weil Z. kein Geld hat, schickte er der CSS Versicherung bereits zweimal eine eingeschriebene Kündigung. Er verzichte ausdrücklich auf die Zwangsversicherung. Ohne Erfolg. Die CSS schickt weiter Rechnungen, Mahnungen etc.
Z. meint gegenüber der Mythen-Post: „Ich weiss nicht, ob einer, der kein Geld hat, sich in der Schweiz erschiessen muss oder ins Ausland flüchten soll. Es werden von den Behörden Einkommen erfunden, die gar nicht existieren. Auf diesen frei erfundenen Einkommen stützen sich andere Behörden (Ausgleichskasse etc.) wiederum ab. Man bekommt keine Prämienverbilligung. Fordert man selber etwas vom Staat, kommt gar nichts.“
[Anmerkung der Mythen-Post: Tatsächlich ist es so, dass eine Person von der CSS-Krankenkasse bis auf das Existenzminimum betrieben/gepfändet werden könnte. Was haben wir doch für ein „soziales“ Gesundheitswesen! Wobei für dieses System nicht die CSS Versicherung ganz allein schuld ist resp. es umsetzt, sondern der Gesetzgeber.
Dass die Schweiz heutzutage überhaupt über ein solches Krankenkassen-Zwangsversicherungssystem verfügt, verdanken wir letztlich aber pseudosozialer Politik, Jasagern und den Profiteuren im Gesundheitswesen. (Anmerkung: Hier wäre aber noch eine vertiefte Analyse notwendig!)
Die Idee der soziale Abfederung via Prämienverbilligung wäre an und für sich positiv. Nur müsste sie in der Praxis funktionieren! Erfindet die Schwyzer Steuerverwaltung z.B. willkürlich Einkommen, das nie erzielt wurde, fällt die Prämienverbilligung weg. Erhält ein Antragsteller kein Prämienformular zugestellt oder vergisst er den 30.4. als Einreichedatum, ist die Prämienverbilligung weg! Wer an heutigem System aber ganz sicher verdient, sind Medizin- und Pharmaindustrie, Krankenkassen und die Verwaltung!
Ein Ausweg jedoch bietet das System: Man wird IV- oder Sozialhilfeempfänger und die Gemeinde resp. Ausgleichskasse übernimmt die Krankenkassenprämien.]
Anmerkungen:
„Die CSS Versicherung meint es mit ihren Zwangsversicherten so gut, dass sie beim Einfordern von Krankenkassenprämien auch über Leichen gehen würde,“ sagt Z.
Im vorliegenden Fall ist es so, dass die CSS Agentur Einsiedeln einen Zahlungsaufschub nicht gewährte und stur via Zahlungsbefehlen, Pfändungsankündigungen etc. „Prämien um jeden Preis“ einforderte. Würde jemand mit Selbstmord drohen, würde dies die CSS Versicherung vom Zwangseinfordern nicht abhalten. So „menschlich“ funktioniert das System!
Was ist die Hauptmotivation des heutigen „Gesundheitswesens?“
Geld. Wichtig ist, dass möglichst viele Ärzte, Krankenschwestern etc. beschäftigt und Medikamente und Therapien verschrieben werden können. Medizin = Business. Das Zwangssystem ist wichtiger als das Einzelindividuum!
Krankenkassen-Zwangsversicherungen – wohin führt das?
Die teuren Krankenkassenprämien animieren gerade dazu, dass Obligatorisch-Versicherte Leistungen beziehen (auch wenn sie sie gar nicht benötigen). Damit wird das Schweizer Medizin- und Pharmageschäft weiter angekurbelt, was wiederum noch höhere Kosten verursacht. Die gestiegenen Kosten werden wieder mittels höheren Prämien eingefordert. Die höheren Prämien führen dazu, dass noch mehr Versicherte Leistung beziehen wollen usw. Die Kostenspirale dreht sich weiter nach oben.