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Fakten Schwarz auf Weiss

Seite 1 des Protokolls der Grundstücksteigerung vom 30. Juni 2004. Urs Beeler zahlte für die Liegenschaft Fr. 1,602 Mio. Dieser Preis wurde seinerzeit von der kant. Schatzungskommission so festgelegt und nach Einsprache vom Schwyzer Verwaltungsgericht bestätigt. – 5 Jahre später soll die identische Liegenschaft nur noch Fr. 1,45 Wert haben. Dieser neue Preis stammt von der Schwyzer Kantonalbank. – Gegen den Preis von Fr. 1,45 Mio. hatte Urs Beeler erfolgreich beim Bezirksgericht Schwyz Einsprache erhoben, hätte aber eine Neuschatzung im Betrag von Fr. 2’000.– vornehmen lassen müssen. – Aus Kostengründen und weil er dazu keinen plausiblen Anlass sah (wie erwähnt ist die Liegenschaft in unverändertem Zustand!) verfolgte er die Sache nicht mehr weiter und so wurden die Fr. 1,45 Mio. rechtskräftig. Ein weiterer Grund, weshalb Beeler die Sache bezüglich des betreibungsamtlichen Schatzungspreises nicht weiter verfolgte war der, da er davon ausging, die (wegen der Kreditkündigung aufgezwungenen) Verkaufsverhandlungen würden erfolgreich über die Bühne gehen. (Dass letztlich alle abspringen würden, davon ging Beeler nicht aus.) – Beeler möchte nach all den geplatzten Verkaufsverhandlungen sein eigenes Umnutungskonzept realisieren. (Nachzulesen auf der Mythen-Post Homepage).

 

Seite 2 des Protokolls der Grundstücksteigerung vom 30. Juni 2004.

 

Seite 3 des Protokolls der Grundstücksteigerung vom 30. Juni 2004. Der Ersteigerer muss eine Anzahlung von Fr. 100’000.– leisten. – Helfen Sie mit, dass diese Versteigerung abgeblasen werden muss und Urs Beeler auf GB 845 seine Umnutzungsideen verwirklichen kann. Alle Infos dazu finden Sie auf der Mythen-Post Homepage.

 

Seite 4 des Protokolls der Grundstücksteigerung vom 30. Juni 2004. Obige Zahlen belegen, dass Beeler in den vergangenen Jahren nicht materiell, sondern ideell dachte. – Beeler hat jedoch auch wieder einmal – was andere Leute nicht wissen – vorausgedacht: Eine erfolgreiche Umnutzung lässt sich nämlich nur dann realisieren, wenn die Räume LEER sind. Oder wäre es etwas verantwortungsvoller und fair gewesen, neue Leute einzumieten und denen nach ein paar Monaten eine Kündigung zu schicken? Die jetzigen Voraussetzungen sind ideal: Mit leeren Räumen lässt sich gesamtheitlich planen und gestalten! (Umnutzung > baubiologische Lofts!)

 

Seite 5 des Protokolls der Grundstücksteigerung vom 30. Juni 2004. Auffallend ist, dass ein Mieter bei der Versteigerung einer Liegenschaft besser gestellt ist als der vormalige Eigentümer – der wird faktisch auf die Strasse gestellt! – Früher war es betr. Mietern noch anders, denn es galt: Kauf bricht Miete. – Urs Beeler lebt seit 39 Jahren in der Alten Brauerei (zuvor im Alten Casino in Schwyz) und wird – so wie es aussieht – am 2. September 2004 auf der Strasse stehen. Im Vergleich dazu kann Cousin Heinz von Euw, der für eine grosse Werkstatt mit Garage seit Jahren lediglich bescheidene Fr. 407 zahlt, aber einen Mietvertrag besitzt, dort weiter verweilen. Schuld an solchen Kuriositäten ist nicht das Betreibungsamt Schwyz; dieses vollzieht lediglich das, was von Gesetz her so vorgesehen ist.

 

Seite 6 des Protokolls der Grundstücksteigerung vom 30. Juni 2004. Jetzt kommt der Hammer: Urs Beeler soll noch eine „Liegenschaftsgewinnsteuer“ von Fr. 115’020.– entrichten, falls die Liegenschaft für Fr. 1,45 Mio. versteigert wird. Dafür verantwortlich ist nicht das Betreibungsamt, sondern die Schwyzer Steuerverwaltung, die kürzlich Urs Beeler bereits ein Einkommen unterstellte (willkürlich festlegte, trotz Einsenden der kompletten Buchhaltung!), das er in der Praxis gar nie erzielt hat (erzielen konnte!). Nach dieser Festlegung der Schwyzer Steuerverwaltung hat Urs Beeler trotz Inserate-Boykott (!) und Börseneinbruch mehr verdient als in den finanziell relativ guten Jahren zuvor.

 

Die Versteigerung kann noch abgewendet werden! Es liegen interessante Lösungsvorschläge vor. Lesen Sie auf der Mythen-Post Homepage nach.

Urs Beeler (E-Mail: beeler@mythen-post.ch) benötigt JETZT Ihre Hilfe: Nach dem 1. September 2004 ist es zu spät!

Überweisen Sie bitte so schnell wie möglich Kreditsummen oder Spenden an:

Inpuls Verlag
Mythen-Post
Urs Beeler
Postfach 7
6431 Schwyz
Tel. 041 811 20 77
Postscheckkonto: PC 60-4619-5

Im Voraus herzlichen Dank!

 

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