Inserat

Inserat

Editorial von Herausgeber Urs Beeler

Liebe Leserinnen und Leser

Die neue Mythen-Post mit doppelter Auflage ist auf ein erfreulich positives Echo gestossen. Das Format liege gut in der Hand, die grössere Schrift sei lesefreundlich. Begrüsst wurde auch der neue Farbdruck.
Eine Kritik betr. der neuen Produktion kam von einem Stammkunden aus Brunnen. Er meinte, die Mythen-Post im Tabloid-Format sehe „…“ aus und komme bei weitem nicht an die frühere Qualität heran. Eine Überprüfung ergab dann, dass das in der vergangenen Ausgabe verwendete Papier und die Qualität haargenau derjenigen der Neuen Luzerner Zeitung entspricht. Trotzdem haben wir reagiert und verwenden für diese Ausgabe ein hochwertigeres Zeitungspapier.
Weiter wurde der sogenannte Vorfalz kritisiert – dieser ist jedoch beim maschinellen Einstecken von Beilagen notwendig. Werden keine Beilagen eingesteckt, entfällt dieser.

Inhalt weckte Emotionen
Wie üblich, wenn die Mythen-Post Umweltschutz-Schweinereien aufdeckt, herrscht bei den Schwyzer Luftverpestern helle Aufruhr: Anonyme Telefonanrufe, Faxe, Briefe, Drohungen etc. Gut so! Dann bringt die Mythen-Post halt noch mehr Bildmaterial zu diesem Thema. Sollen sich die Grünabfallverbrenner ruhig auf den Kopf stellen! (Eine reichhaltige Dokumentation von Schwyzer Luftverpestern finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort Umweltschutz).

Über 50’000 Hits auf der Mythen-Post Homepage – ein Bluff?
Ein Mythen-Post Leser aus dem Kanton Thurgau sandte uns eine E-Mail und fragte, ob die über 50’000 Hits resp. 12’000 Anwendersitzungen pro Monat tatsächlich stimmen würden oder bloss ein Bluff seien, „um den Schwyzer Filz zu erschrecken“. Es handelt sich weder um einen Bluff noch einen Fehler: die Zahlen stimmen!

Antrag auf Prämienverbilligung KVG 2003 nicht vergessen!
Im Geldeintreiben ist der Staat Spitze. Wohl kein einziger Bürger in diesem Kanton wird bei Eintreiben von AHV/IV-Beiträgen vergessen. Anders sieht es aus, wenn der Bürger etwas vom Staat zugute hat. Hier muss er sich selber rühren, sonst geschieht gar nichts!
Wer sich z.B. mit 65 Jahren nicht bei den zuständiger Stelle anmeldet, wird von der Bürokratie „vergessen“ und bekommt keine AHV (selbst wenn er jahrzehntelang pünktlich seine AHV/IV-Beiträge bezahlt hat!).
Analoges gilt bei der Krankenkassen-Prämienverbilligung. Wer kein Formular zugeschickt bekommt und dadurch die Anmeldung für den Bezug von Prämienverbilligung verpasst, geht im Kanton Schwyz leer aus, selbst wenn die Kassen voll sind! (Fall im Internet ausführlich beschrieben inkl. Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts).

Prämienverbilligungs-Formular in diesem Heft
Damit Sie von den zuständigen Stellen nicht übergangen werden können, hat die Mythen-Post in dieser Ausgabe extra ein Antragsformular auf Prämienverbilligung für das Jahr 2003 abgedruckt. Füllen Sie es unbedingt aus und reichen Sie es bis spätestens 30. April 2003 bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihrer Wohngemeinde ein.

Warum ein „wildes“ Formular?
Da die Mythen-Post von der Ausgleichskasse Schwyz boykottiert wird (Inserate erscheinen stattdessen in der „Prawda der Urschweiz“, dem mit öffentlichen Geldern finanzierten Sprachrohr des Schwyzer Polit- und Behördenfilzes), handelt es sich um kein „offizielles Formular“. Sie sind mit unserem Formular jedoch besser gerüstet, als wenn Sie keine Anmeldemöglichkeit erhalten.
Im übrigen haben wir ein solches Antragsformular bereits vor einem Jahr in der Mythen-Post publiziert, ohne dass dies von den zuständigen Behörden in irgend einer Weise beanstandet worden wäre. (Hätte es Unzulänglichkeiten beinhaltet, hätte die Ausgleichskasse mit Sicherheit interveniert.)

Frohes neues Jahr!
All den treuen Leserinnen und Lesern, welche den Mythen-Post Abo-Beitrag 2003, den M.-P. Online-Mitgliederbeitrag ’03 oder eine Spende überwiesen haben, danke ich ganz herzlich und wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!
Freundliche Grüsse
Urs Beeler

Inhalt Mythen-Post 1/03

Mythen-Post

Inserat

Inserat