Inserat

Inserat

Thema Grünabfall

Artikel 1 der bundesrätlichen Luftreinhalteverordnung lautet: „Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.“

Trotzdem kommt es leider auch heute noch allzu oft vor, dass sinnlos Grünabfall unter grossem Gestank verbrannt wird
„Eine solche sinnlose Luftverpesterei im Kanton Schwyz ist unakzeptierbar“, sagen sich immer mehr Leute, und: „Der Staat kann nicht auf der einen Seite Katalysator-Autos vorschreiben bzw. strenge Abgasvorschriften für Ölfeuerungen erlassen – und auf der anderen Seite das stupide Verbrennen von Grünabfall zulassen. Es muss auch hier der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten.“

Das umweltfreundliche, d.h. emissionslose Entsorgen von Gartenabfällen ist kein Problem
Es gibt Kompostierberater in der Region, die jedermann bei Fragen zum Thema Häckseln/Kompostieren zur Verfügung stehen.
Das klare Durchsetzen eines Verbots betr. dem Verbrennen von Grünabfällen im Freien bietet nur Vorteile. Die Luftqualität – vor allem im Frühling und Herbst – wird sich verbessern. Kinder, ältere Menschen und all diejenigen, die an einer Lungenerkrankung leiden, werden wieder freier atmen können.
Auch dem Tourismus kommt die saubere Luft positiv zugute. Kurz: die gesamte Bevölkerung profitiert von einer besseren Luftqualität!

Grünabfallverbrenner melden!
Es nützt wenig, wenn das Amt für Umweltschutz durch die Presse verkünden lässt, die Luft in unserer Region sei immer noch schlecht, aus dieser Feststellung heraus aber keine praktischen Konsequenzen zieht. Die Luftqualität kann sich nur verbessern, wenn notorischen Luftverpestern das Handwerk gelegt wird. Denken Sie daran: Es gibt kein Recht auf sinnlose Luftverschmutzung, aber ein Recht auf saubere Luft!
Melden Sie im Interesse Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger Verstösse gegen die Luftreinhalteverordnung!
Dazu lic. jur. Beat Brücker: „Für eine wirkungsvolle Bekämpfung vorschriftswidriger Vorfälle ist eine sofortige Meldung an die Umweltschutzpolizei, an den örtlichen Polizeiposten, an die Bauverwaltung der Gemeinde oder an das kantonale Amt für Umweltschutz erforderlich. Nur so können Verstösse gegen die Luftreinhalteverordnung geahndet werden.“
Im Voraus vielen herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

 

Umweltschutz

Inserat

Inserat